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14.03.09, 18:53
Hi Kaddel,
unsere Annabelle wurde am 01.02. geboren, das Elterngeld in Höhe des Grundbetrages für mich als Studentin haben wir am 17.02. beantragt und es wurde sofort bewilligt und war Ende Februar schon da. Ich werde ab 01.04. wieder in die Uni gehen und ich musste natürlich nichts Dergleichen ausfüllen. Das ist nämlich meiner Meinung nach garnicht zulässig eben WEIL man als Student/-in nicht an irgendeine Stundenzahl gebunden ist wie es ja auch in dem OFFIZIELLEN Heft steht, das ich auch gerade rausgekramt habe:
Ich zitiere von Seite 12 aus dem OFFIZIELLEN HEFT des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:
"Auch Auszubildende und Studierende erhalten Elterngeld. Die jeweilige Ausbildung muss nicht unterbrochen werden. Auf die Zahl der Wochenstunden, die für die Ausbildung aufgewendet werden, kommt es, anders als bei Erwerbsarbeit, nicht an."
Zitat Ende.
es ist also völlig unzulässig was die Dir da geschickt haben. Ich würde mit Verweis auf diesen Absatz dort anrufen oder Ihnen ein Fax schicken. Es ist ja schließlich das OFFIZIELLE Heft!
Man man, was die alles versuchen um ihr Geld länger bei sich zu halten, irre!
Ich wünsche Dir alles Gute,
liebe Grüße,
Annette
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