Elterngeld - Mitteilung über Betreuung und Erziehung

-kaddel-
[1] 14.03.09, 18:38

Hallo an Alle!

Bin neu bei euch.
Am 20.2. habe ich meinen Sohn bekommen. Jetzt haben wir gleich Elterngeld beantragt. Heute habe ich von der Stelle Post bekommen, dass sie eine schriftliche Mitteilung über die Betreuung und Erziehung haben wollen in der ich erklären soll, wie ich es bewerkstellige mein Kind selbst zu betreuuen und zu erziehen wenn ich doch weiter studiere.
Musstet ihr das auch schreiben? In dem netten Heft das wir haben steht, dass ich im Prinzip so viele Stunden im Monat studieren kann wie ich will. Weiß jemand auf was die da rauswollen. Bin ein wenig verunsichert.

LG Kaddel!

nasenbaerchen
[2] 14.03.09, 18:53

Hi Kaddel,

unsere Annabelle wurde am 01.02. geboren, das Elterngeld in Höhe des Grundbetrages für mich als Studentin haben wir am 17.02. beantragt und es wurde sofort bewilligt und war Ende Februar schon da. Ich werde ab 01.04. wieder in die Uni gehen und ich musste natürlich nichts Dergleichen ausfüllen. Das ist nämlich meiner Meinung nach garnicht zulässig eben WEIL man als Student/-in nicht an irgendeine Stundenzahl gebunden ist wie es ja auch in dem OFFIZIELLEN Heft steht, das ich auch gerade rausgekramt habe:



Ich zitiere von Seite 12 aus dem OFFIZIELLEN HEFT des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

"Auch Auszubildende und Studierende erhalten Elterngeld. Die jeweilige Ausbildung muss nicht unterbrochen werden. Auf die Zahl der Wochenstunden, die für die Ausbildung aufgewendet werden, kommt es, anders als bei Erwerbsarbeit, nicht an."

Zitat Ende.

es ist also völlig unzulässig was die Dir da geschickt haben. Ich würde mit Verweis auf diesen Absatz dort anrufen oder Ihnen ein Fax schicken. Es ist ja schließlich das OFFIZIELLE Heft!

Man man, was die alles versuchen um ihr Geld länger bei sich zu halten, irre!

Ich wünsche Dir alles Gute,
liebe Grüße,
Annette

xandria
[3] 14.03.09, 22:54

Hallo und erstmal herzlichen Glückwunsch zu deinem Sohn!
Als meine Tochter zur Welt kam, bin ich noch zur Schule (ganz regulär Gymnasium) gegangen. Ich musste auch nichts dergleichen ausfüllen oder formulieren. Auch jetzt, da ich studiere und noch Landeserziehungsgeld beantragt habe, wollten sie nur eine Immatrikulationsbescheinigung. Elterngeld und Landeserziehungsgeld wurden bei der gleichen Stelle von der gleichen Sachbearbeiterin bearbeitet.
Ich halte das auch nicht für zulässig, weiß aber leider auch nicht, was du da am Besten unternehmen kannst. Vielleicht einfach anrufen und genau diesen Absatz aus dem Heftchen zitieren.

LG, Kathrin