Pflegekind - Elternzeit?

Hallo,

wenn man ein Pflegekind aufnimmt, hat man dann Anspruch auf Elternzeit? Ich denke darüber nach, mich als Pflegemutter zur Verfügung zu stellen, arbeite aber Teilzeit. Bekäme ich dann auch Elternzeit? Z.B. wenn ich (was man ja vorher nicht weiß), ein Kind bekomme, das schon älter (also unter 8) ist?

Auch weiß man ja vorher oft nicht, wie lange das Kind bei einem bleibt. Wie beantragt man dann die Elternzeit und muss der AG quasi immer bereit stehen, mich wieder aufzunehmen?

Danke an alle, die sich mit dem Thema auskennen.

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Hallo

Ich kenne ein Fall wo die Oma die Pflege übernommen hat und sie hat deshalb gekündigt da sie keinen Anspruch auf Elternzeit hat.

Oma ist 43 Jahre und bekommt Pflegegeld für ihr Enkelkind

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Ums Geld geht es mir nicht, eher darum, meinen Job zu behalten.

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Hallo

Ja, ist mir klar das es Dir um den Job geht.

Deshalb sage ich ja die Oma hat keinen Anspruch auf Elternzeit gehabt.
Sie mußte kündigen.

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Was verstehst du älter aber unter 8?
Wenn du deinen Job dann behalten willst......Kinderkrippe,Tagesmutter,Schule.......wie als leibliche Mutter eben auch.

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Naja, Elternzeit kann man ja bis maximal 8 Jahre nehmen. Danach gibts keine mehr, auch wenn man das flexible Jahr nicht genommen hat.

Ich denke, wenn ich ein Pflegekind aufnehme, gebe ich es nicht gleich zu ner Tagesmutter oder in den Hort, dann muss ich mir doch erst mal Zeit dafür nehmen. War so mein Gedanke...

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Hallo,

um die Frage schlicht und einfach zu beantworten ja bei uns in Schleswig Holstein hättest Du Anspruch auf Elternzeit. Wie das in andren Bundesländern ist weis ich nicht.

LG dore

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Hallo!

Ich habe folgendes gefunden:

Elternzeit

Pflegeeltern, die ein Dauerpflegekind aufgenommen haben, haben seit dem 1. Januar 2004 wie leibliche Eltern und Adoptiveltern einen Anspruch auf Elternzeit.

Die Elternzeit kann ab dem Zeitpunkt der Aufnahme des Pflegekindes für insgesamt 36 Monate gewährt werden und muss bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes beansprucht werden. Danach entfällt der Anspruch auf Elternzeit. Eheleute können sich die 36 Monate untereinander aufteilen. Es ist erlaubt, während der Elternzeit zu arbeiten, sofern die Arbeitszeit von 30 Wochenstunden nicht überschritten wird.
Elterngeld

Ein Anspruch auf Elterngeld besteht für Pflegeeltern dann nicht, wenn sie bereits für das Pflegekind durch die öffentliche Jugendhilfe Pflegegeld erhalten. Pflegeeltern, die KEIN Pflegegeld erhalten - die also NICHT nach dem § 33 SGB VIII vom Jugendamt im Rahmen von Hilfe zur Erziehung tätig sind - sondern ein verwandtes Kind aufgenommen haben, können Elterngeld in Anspruch nehmen.

Gruß

Susanne

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Genau das habe ich auch gefunden. Aber es war mir irgendwie unklar. Also wenn ich das Kind mit 4 Jahren bekomme, kann ich dann auch noch mal 3 Jahre Elternzeit nehmen? Normalerweise nimmt man die ja nach der Geburt und kann sich 1 Jahr aufheben. Aber mit 4 Jahren (z.B.) die komplette EZ nehmen?