Freiwillig am Feiertag arbeiten!

Hallo zusammen,

ich habe da mal eine kurze Frage.

Ich weiß, dass grundsätzlich ein gesetzliches Beschäftigungsverbot für Arbeitnehmer an Son- und Feiertagen von 0-24 Uhr gilt.

Wie sieht die Rechtslage aus, wenn der Arbeitnehmer FREIWILLIG am Feiertag arbeiten MÖCHTE (z.B.: 01.05.)

LG

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verstehe die Frage nicht.... Krankenhäuser,Tankstellen Feuerwehr,Polizei,Bäckereinen etc..... jeder arbeitewt Sonntags....wo sollte das Problem sein?

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Hallo!

ich hätte mich etwas ausführlicher ausdrücken sollen. Sorry.

Der Arbeitnehmer arbeitet in der Verwaltung und hat geregelte Arbeitszeiten von Montags – Freitags.

Der Arbeitnehmer wohnt in den Niederlanden, hat aber logischerweise einen deutschen Arbeitsvertrag bei dem Unternehmen. Er bittet darum, an deutschen Feiertagen zu arbeiten und an den niederländischen Feiertagen dafür Freizeit zu erhalten.

Für den Arbeitgeber wäre dies kein Problem.

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Das hängt von deinem Arbeitsvertrag und Tarifvertrag ab.
Bei uns z. B. bracuht man eine Sondergenehmigung, dioe man beantragen muss. Das gilt aber nur für Beschäftigte, die Mo-Fr als Arbeitszeiten haben. Andere (z. B. Hotline) arbeiten von Haus aus auch an Sonn- und Feiertagen, da ist das schon von vorneherein vertraglich festgelegt.

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Hallo,

ich hätte mich etwas ausführlicher ausdrücken sollen. Sorry.

Der Arbeitnehmer arbeitet in der Verwaltung und hat geregelte Arbeitszeiten von Montags – Freitags.

Der Arbeitnehmer wohnt in den Niederlanden, hat aber logischerweise einen deutschen Arbeitsvertrag bei dem Unternehmen. Er bittet darum, an deutschen Feiertagen zu arbeiten und an den niederländischen Feiertagen dafür Freizeit zu erhalten.

Für den Arbeitgeber wäre dies kein Problem.

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Gilt trotzdem!

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Wie ist denn die Ausgangslage? Ist es betriebsbedingt nötig, dass ausnahmsweise mal an einem Feiertag gearbeitet wird und es werden Freiwillige dafür gesucht? Oder will ein Arbeitnehmer unbedingt arbeiten, obwohl der Arbeitgeber dies nicht vorgesehen hat?

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Hallo,

ich hätte mich etwas ausführlicher ausdrücken sollen. Sorry.

Der Arbeitnehmer arbeitet in der Verwaltung und hat geregelte Arbeitszeiten von Montags – Freitags.

Der Arbeitnehmer wohnt in den Niederlanden, hat aber logischerweise einen deutschen Arbeitsvertrag bei dem Unternehmen. Er bittet darum, an deutschen Feiertagen zu arbeiten und an den niederländischen Feiertagen dafür Freizeit zu erhalten.

Für den Arbeitgeber wäre dies kein Problem!

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Das kommt auf den Job, den AG und den Arbeitsvertrag an. Warum möchte der Arbeitnehmer denn am Feiertag arbeiten. Ruht der Betrieb?

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Hallo.

ich hätte mich etwas ausführlicher ausdrücken sollen. Sorry.

Der Arbeitnehmer arbeitet in der Verwaltung und hat geregelte Arbeitszeiten von Montags – Freitags.

Der Arbeitnehmer wohnt in den Niederlanden, hat aber logischerweise einen deutschen Arbeitsvertrag bei dem Unternehmen. Er bittet darum, an deutschen Feiertagen zu arbeiten und an den niederländischen Feiertagen dafür Freizeit zu erhalten.

Für den Arbeitgeber wäre dies kein Problem.

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Wenn es für den Arbeitgeber kein Problem ist, wo ist dann deines?

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Das ist nicht so einfach. Grds DARF nicht gearbeitet werden an Feiertagen. Nach §§ 9, 9 Arbeitszeitgesetz kann es Ausnahmen geben.

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Hallo,

ich glaube, dass ist nicht so einfach bzw. das geht nicht.

Ich habe die Regelung, dass ich einen Teil meiner Arbeitszeit flexibel arbeite, ab und an auch im Homeoffice - es ist allerdings so, dass ich sonntags/ feiertags bzw. spät Abends offiziell nicht mehr arbeiten darf, da ich ja sonst Zuschläge bekommen würde bzw. das Arbeitsschutzgesetz greift. Das musste ich mal unterschreiben.

GLG
Miss Mary

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P.S. Ein Versuch wäre es doch wert, den Arbeitgeber anzusprechen. Da können sehr unterschiedliche Dinge rauskommen.

Eine Bekannte von mir (allerdings im Pflegedienst), arbeitet z.B: super gerne am Feiertag, Sonntag usw., v.a. im Winter, da sie gerne unter der Woche Skifahren geht. Bei Arbeitgeber #1 war das nicht möglich, er argumentierte, dass sie ja dann viel mehr verdient und es dann irgendwann Knatsch gäbe (ihre Kollegen waren allerdings zum Großteil in festen Partnerschaften bzw. mit Kindern und wären froh gewesen, sie wären an den Tagen weniger belastet worden).

Bei Arbeitgeber #2 lief sie offene Türen ein, weil er immer ein großes Problem hatte, das Problem zu lösen - allerdings ist natürlich die gesetzliche Grundlage eine andere.

GLG
Miss Mary

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Hallo,

du hast ja nun schon einige Antworten bekommen, aber nach deutschem Arbeitsrecht muss der Arbeitgeber ja auch den gültigen Regelungen folgen, die da wären, dem AN Sonn- u. Feiertagszuschläge zu entlohnen und auch in einer bestimmten Frist diesen gearbeiteten Tag wieder frei zu geben.
Also ist es für den AN gehupft wie gehechtelt, ob er arbeitet oder nicht, allenfalls die Zuschläge machen das Entgelt interessant.
Zudem ist es nicht einfach, so eine Genehmigung zu bekommen, vor allem nicht, wenn es den Betriebsablauf nicht empfindlich stört oder es um unaufschiebbare Arbeiten geht.

VG, midnatsol