Unterhalt Mangelfall

Hallo,ich habe eine Frage
Wie wäre es wenn ein Vater der Unterhalt nur gering (MangelFall)zahlen kann seine Partnerin heiratet!Wird das Gehalt der neuen Frau dann mit angerechnet sodass er in der Lage ist den eigentlichen Unterhalt laut Tabelle zu zahlen?

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Hallo!
So viel ich weiß, gibt es durchaus die Möglichkeit, wenn ein leiblicher Elternteil arbeitslos wird und einen finanzkräftigeren Partner hat, dass der neue Partner nach Heirat dann für das Stiefkind aufkommen muss. Dies hab ich dazu im Internet gefunden:

Herr Mayer muss auf jeden Fall Unterhalt für seine beiden leiblichen Töchter zahlen, nicht aber für den Sohn von Frau Mayer (ehemals Müller). Der Junge kann keinerlei Ansprüche an ihn stellen.

Einzige Ausnahme: Die frischgebackene Frau Mayer muss Arbeitslosengeld II beantragen und lebt weiter mit ihrem Mann und dem Stiefkind unter einem Dach. In diesem Fall bildet die gesamte Patchworkfamilie sozialrechtlich eine Bedarfsgemeinschaft. Herrn Mayers Einkommen würde dann zur Berechnung der staatlichen Unterstützung mit herangezogen – auch für den Stiefsohn.

Voraussetzung ist hier aber offenbar, dass alle wie eine Bedarfsgemeinschaft unter einem Dach leben.
Hoffe, ich konnte Ihre Frage ein wenig beantworten,

Gruß, Melanie Matzies-Köhler

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Hier wurde mir soeben noch eine Seite empfohlen :

http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=93946.html

Im Idealfall aber bitte zu einem Anwalt gehen oder mal beim Amt anrufen. Dort können sie bessere Auskunft geben:-)

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Danke