Trennung und die finanziellen Folgen - Mutter Alleinverdiener

Hallo Anja,
hallo liebe Urbis,

mein Mann und ich sind seit 4 Jahren verheiratet, haben zwei Kinder (knapp 5 und kanpp 2 Jahre alt) und leben in klassischer Rollenverteilung - nur umgekehrt. Heißt: ich als Mutter bin Alleinverdiener, er derzeit noch in Elternzeit mit der Kleinen. Bei beiden Kindern habe ich aus finanziellen Gründen jeweils "nur" das erste Jahr Elternzeit nehmen können - danach fehlte Geld und ich musste wieder Vollzeit ran. Er hat zwar eine Ausbildung, hat aber mehr als 10 Jahre als "freischaffender Künstler" sagen wir mal "gearbeitet" und somit keine guten Chancen auf dem Jobmarkt. Ein gutes halbes Jahr nach unserer Hochzeit hat er sich eine Affäre zugelegt, die dann letztes Jahr aufgeflogen ist. Bis dahin war unsere Ehe schon schlimm - seit die Wahrheit raus ist, geht es nur noch bergab. Ich wollte verzeihen, ich wollte an uns arbeiten - er aber nicht. Er zeigt weder Reue noch Demut noch Verständnis - im Gegenteil. Er verteidigt sein Verhalten. Er demütigt mich, lacht mich aus, hält sich die Ohren zu wenn ich mit ihm rede und belügt mich weiterhin. Seine Elternzeit endet im Dezember - das Thema Arbeitssuche (er kann ab Dezember wieder seine Teilzeitstelle als Kassierer aufnehmen, dahin zurück möchte er aber nicht) gestaltet sich als eine Farce. Er möchte sich mit mir nicht darüber unterhalten. Es spitzt sich alles zu, sodass ich keinerlei Auswege mehr sehe und eine Trennung für die einzige Option halte - er macht mich kaputt und das werde ich meinen Kindern nicht zumuten.

Ich möchte ihm das Sorgerecht nicht entziehen. Er ist zwar kein gutes Vorbild, kümmert sich aber dennoch sehr rührselig um die Kinder. Dennoch möchte ich, dass die Kinder bei mir wohnen. Er kann bzw. will sich mit seinen Einkünften nicht mal selbst unterhalten - wie soll das mit zwei Kindern gehen? Arbeitsfähig ist er, er hat halt nur keinen Bock sich irgendwo die Finger schmutzig zu machen. Ich muss meine sehr gut bezahlte Vollzeitstelle behalten, die Kinder müssten also von 5 Stunden auf ca. 10 Stunden / Tag Betreuung in der Kita aufstocken.

Jetzt zu meinen Fragen:

1. Kindesunterhalt kann man als Eltern selbst regeln? Stimmt das? Man nimmt die Düsseldorfer Tabelle als Grundlage und vereinbart die Zahlungsmodaliäten? Oder sollte man eine Behörde in Anspruch nehmen?

2. Weißt du wie der Betreuungsanspruch und der zu zahlende Eigenbeitrag für die Kita bei getrennt Lebenden, mit gemeinsamen Sorgerecht aussieht (in Hamburg)? Genauer gesagt, habe ich als Vollzeitarbeitende Mutter, die die Kinder allein betreuut (aber geteiltes Sorgerecht hat) auch Anspruch auf bspw. volle 10 Stunden auch wenn der Vater nicht arbeitet (aber einen anderen Wohnsitz hat). Und wird sein Gehalt mit in den Eigenbeitrag einbezogen auch wenn er die Kinder unter der Woche nicht betreuut?

3. Muss ich ihm Trennungsunterhalt zahlen auch wenn er sich weigert irgendeiner Arbeit nachzugehen?

Vielen Dank fürs Lesen und für deine Mühe.

Liebe Grüße
Nika

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Liebe Nika,

erst einmal vielen Dank für Deine ausführliche Darstellung Deiner Situation. Und Hut ab vor deiner Tatkraft, ich weiß aus Erfahrung, das das nicht einfach ist.

Zu Deinen Fragen:

1. Ja, der Idealfall wäre sicher, dass Ihr den Unterhalt und die Modalitäten selbst einvernehmlich regelt und sich jeder daran hält. Ich empfehle Dir hier in jedem Fall vorher ein Gespräch beim Jugendamt zu führen, indem Du Dich ausführlich über die rechtliche Situation und die Rechte beider Elternteile informierst, in Bezug auf Unterhalt und Sorge- und Umgangsrecht. So hast Du eine gute Grundlage für das Gespräch mit Deinem Mann, das ihr absolut wohlwollend führen solltet.

2. Ich kann Dir leider keine Auskünfte über den Kita-Eigenbeitrag in Hamburg geben, das ist in jedem Bundesland extrem verschieden. Bei uns in Berlin ist er relativ gering, das ist einkommensabhängig. Das Jugendamt in Hamburg gibt Dir hier Auskunft, ein Anruf müsste hier auch genügen. In der Regel wird das Gehalt beider Elternteile mit berücksichtigt und ist auch entsprechend nachzuweisen.

3. Tja, das ist eine gute Frage. Das hängt von Euren Einkommensverhältnissen in der Ehe ab und wäre wirklich von einem familienrechtl. Anwalt zu prüfen, das kann ich leider nicht beurteilen. Hier würde ich auch zunächst um (kostenlose) Auskunft beim Jugendamt oder VAMV bitten.

Ich hoffe, das hilft. Klarheit und Konsequenz sind wichtig, da hast Du bereits Mut bewiesen mit Deiner Entscheidung!

Ihr findet die richtige Lösung #pro

Alles Gute#herzlich
Anja

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Dankeschön #herzlich

Den Status "alleinerziehend" - hat man den sobald man vom Partner getrennt ist (sowohl partnerschaftlich als auch räumlich) und die gemeinsamen Kinder allein betreut? Weißt du das?

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Hallo,

sobald dein Partner auszieht und keine andere Person über 18 Jahre bei dir wohnt, bist du alleinerziehend.

Bei den Kitabeiträgen in Hamburg wird dein Verdienst plus bei dem jeweiligem Kind der gezahlte Unterhalt angerechnet. Du brauchst ja auch nur fünf Stunden zahlen, da die ersten fünf Stunden ja umsonst sind. Bei mir ging es ziemlich schnell. Du musst nur einen Änderungsantrag stellen und die Meldebescheinigung von deinem Mann das er sich umgemeldet hat, die brauchst du auf jeden Fall, sonst gibt es nicht mehr Stunden.

Wenn die Kinder bei Dir leben, solltest du 10 Stunden Betreuung bekommen.

Gruß

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unter umständen musst du ihm nicht nur trennungs- sondern auch noch nachehelichen unterhalt bezahlen. im gegensatz dazu ist er den Kindern gegenüber unterhaltspflichtig, hat aber kein/kaum einkommen. ich würde das schnellstens zum anwalt geben und das in einer scheidungsfolgenvereinbarung regeln! denn selbst wenn ihreabhängigkeit untereinander was auskaspert-wenn er in sozialleistungen fällt kommt die arge auf dich zu, ob du willst oder nicht. das theoretisch und abhängig davon, wie hoch dein einkommen ist. i.d.r. hat er anspruch auf 3/7 von dem, was angerechnet werden kann!

v

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Muss mal fragen,
bist du dir denn sicher, dass er dir die kinder so ohne weiteres überlässt?
denn wenn er die kinder überwiegend betreut hat kann es ja auch gut sein, dass er die kinder weiter bei sich behalten will und ein gericht könnte ihm dass abr durchaus dann auch zusprechen.