Bescheinigung Mutterschaftsgeld ? Ab welcher Woche Ausstellung möglich

Hallo,

ich bin genau heute bei 34+0. Also im Mutterschutz. Ich habe mir am 19.01. in der rechnerisch 33 SSW also bei 32+4 vom FA diese Bescheinigung für die KK wg. dem vET ausstellen lassen. Die Arzthelferin hat es extra nochmal geprüft, ob es auch nicht zu früh ist.

Jetzt habe ich von meiner KK ein Schreiben bekommen(natürlich heute, wo ich da nicht anrufen kann) die Bescheinigung sei zu früh ausgestellt worden????

Also, wie war oder ist es bei euch? Ist es richtig ab 32+0 also in der 33 SSW oder erst ab 33+0 also in der 34 SSW??? #kratz

Steh gerade etwas auf dem Schlauch #kratz

Hoffe ihr könnt mir helfen :-)

VG Steffi

1

Hallo!
Hab mich erst kürzlich informiert und du bekommst sie ab der 33SSW, also sieben Wochen vor ET!!
Dass die aber jetzt so einen Aufriss machen wegen ein paar Tagen......#augen
LG
Alex mit Carolin und Bauchzwerg#herzlich

3

Danke dir :)

Dann hat sich also meine FÄ bzw die Assistenz vertan. Na gut, dann muss ich den ganzen Kram halt nochmal wegschicken...

nochmal vielen Dank

Steffi

2

Der Arzt darf die erst 33+0 ausstellen da hat deine Sprechstundenhilfe einen Fehler gemacht musste dir Montag nochmal nen neuen schein holen.
Leider sind das so paragrafenreiter#augen

Lg crazycat

4

Danke dir :)

Tja, leider sind es dann 3 Tage zu früh. Da muss ich mich wohl fügen #schmoll

Steffi

5

Geht erst 7 Wochen vor ET, also bei 33+0 bis dahin darf der VET nämlich noc korrgiert werden!