Kann die Krankenkasse ein BV ablehnen?

Hallo zusammen,
ich bin in der 10 SSW und hatte bisher leider nicht viel Freude an meiner Schwangerschaft! Seit 3 Wochen leide ich an unstillbarem Erbrechen und als wäre das noch nicht genug bin ich letzte Woche auch noch mit Verdacht auf akuten Bandscheibenvorfall ins Krankenhaus eingeliefert worden. Gegen den Bandscheibenvorfall kann man laut der Ärzte nichts tun (wg der SS), gegen das Erbrechen habe ich mehrere Tage Infusionen bekommen, die ein wenig lindern konnten!
Da ich als Physiotherapeutin im Altenheim körperlich schwer heben muß, empfahl mein Orthopäde ein BV. Mein Gyn meinte allerdings das das ganz sicher Probleme mit der Krankenkasse geben würde und die bestimmt Einspruch erheben würde! Mein AG hingegen bejaht das BV. Jetzt bin ich ziemlich verunsichert, besonders weil mein Gyn sich nicht ganz sicher war wie ein solches BV zu beantragen sei!
Habt Ihr Erfahrung mit dieser Thematik und könnt mir vielleicht ein paar Tipps geben?
Vielen Dank und liebe Grüße von Kerstin

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Eigentlich denke ich nicht, dass die Krankenkasse ein BV ablehnen kann, aber wieso stellt dir der Orthopäde dass nicht aus, soweit ich weiss kann jeder Arzt ein BV ausstellen......

Und wenn dein AG dieses bejaht, wieso stellt er dir denn kein BV aus.

Dein AG kann ja auch ein BV machen, wenn die Arbeit, die du eigentlich tun müsstest nicht Schwangeren gerecht ist.....die meisten haben da auch eine Versicherung, die in der Zeit des BV die Kosten tragen.....

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Hey du, ich habe gestern ein BV bekommen, und hab bei Tante Google folgendes dazu gefunden:

http://www.arbeitsschutz.nrw.de/pdf/themenfelder/mutterschutz/individuelle_aerztliche_beschaeftigungsverbote.pdf

Ich wünsche dir alles Gute, ruh dich gut aus und konzentrier dich auf das Wunder in deinem Bauch! #liebdrueck

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Ein BV hat nichts mit der Krankenkasse zu tun.
Dein Arbeitgeber hat eine Versicherung für den Fall das eine Angestellte ein BV bekommt und er bekommt in diesem Fall deinen Lohn zurück erstattet.
Der Gyn muss einfach Ein BV in Form eines Attestes ausstellen mit der Begründung weshalb (§ XY MU ständiges Heben von Lasten schwerer als 5kg), übrigens kostenlos, und du gibst das Schreiben einfach bei deinem Arbeitgeber ab.
Ich muss allerdings ehrlich sagen das wenn dein Gyn das nicht weiß muss ich an seiner Kompetenz zweifeln#kratz. Jeder Gyn muss mindestens 2-3 mal im Jahr ein BV ausstellen!
Es könnte übringens auch dein AG ein BV ausstellen wenn er keinen SS gerechten Arbeitsplatz zur Verfügung stellen kann. Oder du setzt dich mit eurem Betriebsarzt in Verbindung (ist auch Pflicht einen zu haben).

LG eine GYN-Arzthelferin

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Mein Gyn hat mir gesagt, daß der Arbeitgeber von der KK das Geld bekommt. Aber ich hab jetzt nicht selber nachgeforscht. Bist du dir sicher, daß es da eine extraa Versicherung vom AG geben muß...

LG Lexi

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"Das Umlageverfahren (U2) kann man sich wie eine Kaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung vorstellen. Der Arbeitgeber versichert sich gegen die Arbeitgeberaufwendungen für Mutterschaftsleistungen. Er zahlt einen bestimmten individuellen Beitragssatz und bekommt generell 100% der geleisteten Aufwendungen wieder."

Quelle: lohn-info.de

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Ich finde es ein bißchen erschreckend, daß sich die FA so wenig damit auskennen!
Wenn der Arzt es begründen kann (in meinen Augen in deinem Fall überhaupt keine Frage), kann die KK meines Wissens nichts dagegen tun.

Es darf auch jeder dich behandelnde Arzt ein BV aussprechen. Auch der Orthopäde!
Für den Arbeitgeber ist es sogar besser als wenn du krank geschrieben wirst. Der holt sich das Geld dann von der KK.
Oft erteilen auch die Betriebsärzte selbst das BV.

Vielleicht sollten wir mal nen Club auf machen zum Thema BV. Ich hab heute selbst schon geschaut...

LG Lexi (die selbst von anfang an im BV ist)