Kann ich auch eine Vaterschafftsklage einreichen?

Hallo,
erst mal möchte ich Euch mitteilen das es gegen den Vater der kleinen eine Verfügung gibt.Da hat er jetzt Wiederspruch gegen eingelegt und nu haben wir ende März einen Termin mal wieder zur Anhörung.Aber meine Anwältin meinte das die Verfügung stehen bleibt da macht sie sich keine Sorgen.
Mir geht es darum der Vater hat die Vaterschafft anerkannt und unterschrieben.Trotzdem rennt er über all rum und behauptet nicht der Vater zu sein und das ich zu dem Zeitpunkt andere Männer gehabt habe,die er aber nicht beim Namen nennt.Beim ersten Termin beim Gericht sagte er schon das er eine Vaterschafftsklage einreicht,hat es aber bis heute nicht getan.Jetzt bei dem Wiederspruch wegen der Verfügung hat er auch wieder rein setzen lassen das er nicht der Vater ist und ich andere Männer hatte die er aber nicht beim Namen nennt.So nur er ist der Vater das ist und ich wäre froh gewesen wenn er die Vaterschafftsklage eingereicht hätte,damit er endlich damit aufhört,aber er tut es nicht.
Kann ich auch so etwas einreichen und muß ich es dann bezahlen?Ich will einfach nicht mehr so hinn gestellt werden als wäre ich durch die Betten gesprungen.

Nadine

1

Ach so es gab nur ihn und überhaupt keine anderen Männer.

Nadine

2

Wenn er die Vaterschaft anerkannt und unterschrieben hat, dann kannst Du von ihm Unterhalt für mindestens das Kind einfordern. Am Besten über die Anwältin.

Wie das jetzt mit der Vaterschaftsklage gemeint war, verstehe ich allerdings überhaupt nicht. Ich denke er ist der Vater und hat das jetzt auch (schriftlich) zugegeben?

Tut mir leid, aber ich verstehe Dein Posting nicht ganz. :-)

3

Hallo Nadine,

der KV hat die Vaterschaft freiwillig anerkannt und ist gesetzlicher Vater Eures Kindes.
Es ist nun sogar für ihn nicht leicht eine Vaterschaftsfeststellungsklage einzureichen, die müsste er sehr gut begründen (und irgendwelche unbewiesenen Unterstellungen reichen da nicht).

Nein, Du kannst keine Vaterschaftsfeststellungsklage mehr einreichen wenn der KV schon in der Geburtsurkunde steht. Verursacht schließlich nur Kosten, dieser Klage würde wohl kein Richter zustimmen.

Ich rate Dir dringend mach Dich frei von seinen Anschuldigungen, Unterstellungen, Beschimpfungen! Du musst Dir ein dickeres Fell zulegen.
Warum interessiert es Dich was der KV über Dich erzählt.
RICHTIGE Freunde wissen dass sie auf das gerede des KV nichts geben brauchen, Deine Familie (hoffentlich) ebenso. Der Rest kann Dir pups egal sein.

Im Laufe der Jahre wird der KV möglicherweise noch oft Unwahrheiten über Dich bzw. die Beziehung zu seinem Kind in die Welt setzen, Du musst lernen das zu ignorieren.

K.

4

Hallo,
ja meine Familie weiß das er rum spinnt nur leben wir hier im Dorf und da ist es echt anstrengend wenn man immer wieder auf das Thema angesprochen wird.Ich verstehe gar nicht warum er unterschreibt und eine Woche später rennt er rum und erzählt rum das er nicht der Vater ist.Er wollte mich sogar Anzeigen wenn ich in der öffentlichkeit sage das er der Papa von Lena ist.

Nadine

5

meine Güte laß ihn doch rumspinnen un dgeh zum Rechtsanwalt (Familienrecht) und klag auf Kindesunterhalt und für dich auf Betreungsunterhalt und gut ist es. Jedes Mal wenn du auf solche Idiotien eingehst kostet es doch nur DEINE Nerven.

weitere Kommentare laden
6


"ich wäre froh gewesen wenn er die Vaterschafftsklage eingereicht hätte,damit er endlich damit aufhört"

du denkst falsch. wenn der kindsvater dir weiterhin auf den keks gehen will, dann ändert auch ein vaterschaftstest NIX daran, dass er den leuten blödsinn erzählen kann.

dann rennt er halt herum und behauptet es hätte nie einen test gegeben!

lg

7

Also wenn er einmal unterschrieben hat, dann kannst du keine Vaterschaftsklage einreichen - aber du kannst zum Anwalt gehen und dich diesbezüglich beraten lassen. Irgendwie kannst du ihn schon verklagen.

10

Hallo.

Lass ihm durch Deine Anwältin ein Schreiben zukommen, dass er es zu unterlassen hat, über Dich in einer solch diskreditierenden Art und Weise zu reden (und welche Konsequenzen das hat, Deine Anwältin wird schon wissen, was sie schreiben muss) ...

... tut er das nicht, dann reiche auf dem zivilrechtlichen Wege eine Unterlassungsklage ein. Sein Gerede ist Ruf schädigend und ehrverletzend und erfüllt somit den Straftatbestand der üblen Nachrede ( http://bundesrecht.juris.de/stgb/__186.html ).
Strafrechtlich ist es schwierig, damit durchzukommen (es steht Dir aber natürlich trotzdem frei, eine Strafanzeige zu stellen), aber auf dem zivilrechtlichen Wege solltest Du Erfolg haben.

Gruß von der Hedda.

11

Ich will einfach nicht mehr so hinn gestellt werden als wäre ich durch die Betten gesprungen.

Das sollte dir ins linke Ohr rein und durchs rechte wieder raus gehen.
Im Grunde genommen macht er sich dadurch,daß er solche Dinge über dich erzählt und rumtönt daß er nicht der Vater ist nur selbst zum Volltrottel.
Immerhin hat er die Vaterschaftsanerkennung unterschrieben.

12

Keinen Schimmer, aber ich habe die Überlegung ob das nicht den Tatbestand der üblen Nachrede und Verleumdung erfüllt.
Das ist strafbar.