Kindergarten-Gebühren doch nicht im Unterhalt enthalten? -> Mehrbedarf

Hallo zusammen,

beim stöbern im Netz bin ich gestern auf folgendes BGH-Urteil gestoßen:

BGH-Urteils vom 26.11.2008 (XII ZR 65/07)

http://lexetius.com/2008,4215

Ich trage die Kindergartengebühren i.H.v. über 200 Euro monatlich seit der Trennung von meinem Mann alleine. Heißt das nun, dass er sich anteilig (nach Netto-Gehaltsverteilung) daran beteiligen muss?

Oder gibt es ein aktuelleres Urteil?

LG
mini-sumsum

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Ich glaube das musst du einklagen, mein Mann trägt die Kosten zur Hälfte noch.....

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Er muss sich nur an den KiTa Gebühren beteidigen, wenn er dabei den Betreuungsunterhalt einspart oder minimiert. Der KiTa - Beitrag des Vaters muß eingeklagt werden, was allerdings nur dann Sinn macht, wenn er auch Leistungsfähig ist.

Wenn Du Erwerbstätig bist, kannst Du Dir ja auch die Betreuungskosten beim Jahresausgleich zurückholen, oder als Freibetrag auf die Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Erst was darüber hinaus noch an Kosten entsteht ( ohne Essensgeld ) wäre dann geg mit dem KV zu teilen.

In Deinem Fall wären das 400 € pro Jahr, andenen er sich beteidigen müßte, sofern die 200 € Monatlich die reinen Bereuungskosten ohne Essen sind

Ute

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Hi,

hmm, das versteh ich nicht so ganz. Das Urteil besagt doch, dass die Kindergartengebühren nicht in den Beträgen der Düsseldorfer Tabelle enthalten sind, und unabhängig von der Höhe des Unterhalts zusätzlich geleistet werden müssen.


Die Situation ist bei uns folgende: Ich war immer vollzeit berufstätig, habe Trennungsunterhalt an meinen Mann gezahlt. Unser Sohn lebt bei mir. Für diesen hat er Unterhalt nach DD Tabelle gezahlt (zahlt immernoch). Unser Sohn geht in die KITA. Monatliche Gebühren (ohne Essensgeld) 200 Euro.

Seit Dezember bin ich nun in Elternzeit (zweiter Sohn). Theoretisch könnte ich ab Dezember diesen Jahres Nachehelichen Unterhalt von ihm fordern, da ich ja ab dem ersten Geb. unseres zweiten Kindes noch nicht wieder arbeiten müsste. Da das, was er an Trennungsunterhalt zahlen könnte, bei weitem nicht ausreicht, um über die Runden zu kommen, werde ich also nach dem 1. Jahr wieder Teilzeit arbeiten und unser jüngerer Sohn geht dann zu einer Tagesmutter. Kosten hierfür: ca. 250 Euro monatlich, dafür fällt der Kindergartenbeitrag des Großen weg.

Der Große ist trotz der Tatsache, dass ich von Dez. - Dez. zu Hause bin ganztags in der KITA. Zum einen, damit er sich nicht mehrmals umgewöhnen muss, und zum anderen, weil ich die Betreuungszeiten des KIGA nur einmal jährlich, jeweils zum 01.08. anpassen kann (und das bringt mir ja nichts).

Müsste er sich unter diesen Umständen nun an den Gebühren für den Großen beteiligen? Oder erst an den für den Kleinen ab Ende diesen Jahres?

Irgendwie blicke ich da nicht so ganz durch.

LG
mini-sumsum

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"Er muss sich nur an den KiTa Gebühren beteidigen, wenn er dabei den Betreuungsunterhalt einspart oder minimiert."

Auf welcher Rechtsgrundlage basiert diese Aussage? Weißt du das vielleicht?

LG
mini-sumsum

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Hey, das ist eine sehr interessante Frage, die ich mir bislang nicht gestellt habe, weil ich immer dachte, dass der Kindesunterhalt auch die Betreuung abdecken muss.

Ich habe nämlich extra die Kleine, nachdem wir umgezogen waren, NICHT in die Ganztagsbetreuung getan, weil mir das einfach zu teuer war (220 Euro ohne Essen). Stattdessen habe ich mein Homeoffice umstrukturiert (ich arbeite jetzt viel nachts).

Der KV zahlt 384 Kindesunterhalt, davon gehen 220 + x nur für die Betreuung weg, die ich allerdings dann eben wieder bei der Steuer angebe, da ich Freiberuflerin bin.

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Kinderbetreuungskosten sind zusätzlich zu zahlen, mindestens die Hälfte.

Fordere es ein, wenn er uneinsichtig ist, dann eben mit Anwältin.

Gruß

Manavgat

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Hallo,

es wird soweit ich weiß anteilig mit beiden gerechnet.

1. Verdienst beider
2. Erspartes/Vermögen beider.

Je nachdem wie die Vermögensverhältnissen von beiden Elternteilen sind, kann er anteilig zum Mehrbedarf was beitragen oder auch nicht.

Ich hab beim Jugendamt/Beistandschaft angerufen und den Antrag gestellt. Die haben sich alle wichtigen Informationen geben lassen und ausgerechnet, wer wie viel am Kindergartenbeitrag zu bezahlen hat.

Sein Anteil kam zum Unterhalt dazu.

Beim Unterhalt selbst wird nur sein Vermögen geprüft.

So wurde es mir jedenfalls erklärt.

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Hallo!

Nicht nur die Kinderbetreuungskosten (KiTa, KiGa, Hort) sind zusätzlich zum Kinderunterhalt zu zahlen, sondern auch Freizeitaktivitäten wie Sportverein, Musikschule, etc. Diese 'Extras' sollten jedoch vorher besprochen werden.

Jeweils anteilig nach Nettogehalt (hier weiß ich zwar nicht genau ob bereinigt oder nicht. Wir machen es nach Nettogehalt laut Gehaltsbescheinigung).

Gruß, Stefanie

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Hi,

wenn ich richtig informiert bin, wird wie folgt gerechnet.

Nettogehalt Vater - 900 Euro Selbstbehalt = "Einsatz" Vater

Nettogehalt Mutter - 900 Euro Selbstbehalt : "Einsatz" Mutter

Dann werden die Einsätze ins Verhältnis gebracht, und danach aufgeteilt.

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Hi,

so weit ich weiß ist das bei geschiedenen Paaren der Selbstbehalt, bei 'nur' getrennten Eltern sind es 1.100€ - aber da ich mit dem Kindsvater bisher alles 'privat' geregelt habe, kenn ich die genauen Sätze nicht.
Wie gesagt, wir regeln das über das 'normale' nicht reduzierte Nettogehalt, mit dem ich zwar vermutlich schlechter fahre, aber was soll's. Es reicht so weit.
Wenn Eure Berechnung über einen Anwalt oder das Jugendamt läuft, wissen die es sicher genauer.

LG, Stefanie