Kann kein Sparbuch eröffnen trotz alleiniges Sorgerecht

Hallo zusammen, komme gerade von der Sparkasse. Ich wollte für meine Tochter ein ganz normales Sparbuch eröffnen. Hatte auch meiner Meinung nach alles mit. Kinderreisepass, Geburtsurkunde, Bescheinigung über alleiniges Sorgerecht vom Jugendamt. Nun sagte die Dame mir die Bescheinigung vom Jugendamt reicht dafür nicht aus. Ich bräuchte eine vom Amtsgericht mit einer Nummer drauf (diese ist wohl ganz wichtig für die). Hat jemand Erfahrung damit?

lg Bianca + Hannah (die grad Mittagsschlaf macht:-))

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Hi,

ich habe ein Schreiben vom Amtsgericht, dass ich die alleinige Sorge übertragen bekommen habe. Von daher wär's kein Problem.

Hast du schon immer das Alleinige Sorgerecht?

LG

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Ja wir hatten den ganzen Papierkram schon in meiner Schwangerschaft erledigt. Allerdings alles im guten über das Jugendamt. Muss ich jetzt zum Amtsgericht bzw. vor Gericht gehen?

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Hallo,
wenn du schon immer das Sorgerecht hattest,reicht das vom Jugendamt.Bin auch bei der Bank.Die müssen das nehmen,weil beim Gericht ist nichts eingetragen,wenn ihr wegen dem Sorgerecht nie da wart.

Nadine

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Hab grad beim Jugendamt angerufen. Mein SB meinte die haben keine Ahnung bei der sparkasse. Die Bescheinigung die ich habe würde reichen. Naja dann werd ich wohl die Tage die Sparkassendame noch mal besuchen#nanana:-D

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Nun sagte die Dame mir die Bescheinigung vom Jugendamt reicht dafür nicht aus.

Blödsinn.Die Bescheinigung vom JA reicht völlig aus.
Ich brauchte für das Sparbuch meiner Tochter nicht mal die.

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Hallo

Geh zu einer anderen bank ... Ich hab ohne irgendwelches Papierkram ein Konto für mein Sohn machen können . Ich find es von den Banken so hammer übertrieben . Wenn ICH mein sohn ein Koto machen will geht es den vater ja auch mal garnichts an .

Lg Martina

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Wenn ICH mein sohn ein Koto machen will geht es den vater ja auch mal garnichts an .

Herzchen, von Rechts wegen und bei gemeinsammen Sorgerecht hat der Vater Zugriff auf das Konto!

Ute

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Wenn ICH mein sohn ein Koto machen will geht es den vater ja auch mal garnichts an .

Bei gemeinsamen Sorgerecht aber schon.

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Mein Mann hat vor einigen Jahren ein Konto bei der Sparkasse für seinen minderj. Sohn eingerichtet (gem. Sorgerecht). Da wollte keiner die Unterschrift der Mutter.

Auf Nachfrage wegen Abhebungen hieß es, kein Problem solange das Kind unter 18 ist.

Nur ganz Auflösen kann er es nicht alleine-also 5 Euro müssen dann stehen bleiben.

Bine aus BW

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Für meine Tochter (alleiniges Sorgerecht) konnte ich auch ein Sparbuch allein eröffnen.
Das Sparbuch meines Sohnes (gemeinsames Sorgerecht mit dem KV ) konnte ich nur mit seiner Unterschrift auflösen und neu einrichten.

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Hallo Bianca,

klar reicht das. Und wenn die Sparkasse kein Konto eröffnen will, würde ich halt zu einer anderen Bank gehen.


LG

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Schönen Gruß an die Sparkasse - bei mir reichte dieser Wisch vom JA sogar für die Einbenennung (= Änderung des Familiennamens meines Kindes nach meiner Eheschließung) aus.

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Hallo.

Such dir eine andere Bank oder geh zu einem anderen Mitarbeiter.
Ich habe für meine beiden söhne jeweils ein sparbuch gemacht und brauchte keine unterlagen...
Bin bei der volksbank
lg stephie

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Hallo,

bei uns hat die Bescheinigung vom Jugendamt ausgereicht. + Geburtsurkunde und MEINEM Perso + Unterschrift auf dem Kontopapier.

Hat sofort geklappt. Ok, mich kennen die schon länger. Aber sonst auch. Überall da wo eigentlich die zweite Unterschrift notwendig ist, lege ich gleich die Kopie vom Jugendamt bei und es klappt.