Wie läuft das nochmal? Mit neuem Partner zusammenziehen!

Ok ich weiß das diese Frage sicher schon an die 100 mal gestellt wurde, da ich irgendwie nix finde frag ich nochmal.

Also ich arbeite auf 800 € Brutto Basis, erhalten zusätzlich ALG 2 und das Kindergeld. Mir stehen mit meinem Sohn 60 m² zu. Wenn ich jetzt mit meinem Freund zusammenziehe kommt er zu meiner Bedarfsgemeinschaft hinzu??? Dann stehen uns quasie 75 m² oder? Er arbeitet ganz normal Vollzeit.

Wird dann sein Lohn fürs ALG 2 mit einberechnet? Ich kapier das alles irgendwie nicht. Die Miete würde sich verringern und ich denke um diesen Anteil verringert sich auch der Bezug des ALG2, was ja auch rechtens ist. Aber die zusätzlich Grundsicherung für meinen Sohn und mich bleibt ja gleich oder?

Kann mir bitte jemand eine gute Antwort geben? Beim Amt heißt es nur das man das erst berechnen kann und richtig Auskunft geben wenn es dann soweit ist.

Gruss Zone

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Hallo,

also ich kenne mich nicht aus, aber ich würde sagen, dass sein Gehalt irgendwie mit einbrechnet wird #kratz Zumindest hab ich mal bei einer Freundin mitbekommen, als ihr (damals noch nicht verheiratet) Freund arbeitslos wurde, ihr Gehalt mit einbrechnet wurde....

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Also ich kenn mich da auch nicht genau aus, aber das was ich mitbekommen habe so vom Umkreis her, seid ihr dann eine Bedarfsgemeinschaft und sein Geld wird mit angerechnet.Wenn er viel verdient wirst du auch kein ALG 2 mehr bekommen.

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Also ich bekam vor 2 Jahren auch zusätzlich zum Elterngeld Alg2. Nachdem ich mit meinem Freund zusammenzog gab ich der Arge darüber bescheid und füllte damals Anlage VE aus. Denn eigentlich ist man aus denen in der Anlage angegebenen Auswahlmöglichkeiten anfangs keine Einstehensgemeinschaft. Die Arge sah das genauso und ich bekam weiter Alg2. Mein neuer Partner wurde anteilig in der neuen Miete mit eingerechnet (Mein Kind und ich 2/3 und er 1/3) und er musste auch keine Lohnzettel oder sonstige Auskünfte abgeben.

Meine Freundin war in der gleichen Konstelation und bei ihr wurde ALG2 abgelehnt, da sie eine Einstehensgemeinschaft bilden...hängt wohl vom Sachbearbeiter ab.

Wenn Du mehr wissen möchtest kannst Du mich gern über VK anschreiben.

Lg

P.S.: Ich habe mich damals in diesem Forum angemeldet...hat mir sehr geholfen http://www.gegen-hartz.de/

Hier noch ein hilfreicher Link http://meinemeinung.blog.de/2009/06/17/hartz-iv-ab-bedarfsgemeinschaft-6324761/

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Ich habe noch einen schönen und hilfreichen Link gefunden...

http://www.razyboard.com/system/morethread-verantwortungs-und-einstehgemeinschaft-nach-7-abs-3a-sgb-ii-sevenid-1893487-5320772-0.html

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Hallo.

Dein Sachbearbeiter hat eigentlich nicht korrekt gehandelt, da sich ein Kind mit ihm Haushalt befunden hat:

(3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner

1. länger als ein Jahr zusammenleben,
2. mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
4. befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.

http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__7.html

Ich finde es übrigens sehr merkwürdig, mit jemanden sozusagen auf Probe zusammenzuziehen, ohne dass man sich gegenseitig unterstützen und für einander einstehen will ... sehr merkwürdige Basis für eine Beziehung.
Und in Wahrheit ist dem ja auch nicht so und es geht nur darum mehr Sozialleitungen vom Staat abzugreifen.
Denn ein Partner, mit dem man zusammen zieht, der aber sagt: "Ich habe mit Dir und Deinem Kind nichts zu tun, was zusammen wirtschaften und Co. anbelangt" kann doch nicht wirklich ein Partner erster Wahl sein.
Mal ehrlich, was ist so ein Partner dann ... Unterhalter und Bettgefährte, aber ansonsten nichts, was man per se als Freund oder Partner definieren würde.

LG

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Moin,

meine Schwester hat ca. 1.100 netto verdient. Ihr Freund hat damals ALG2 bezogen und als sie zusammengezogen sind, hat er noch ganz 70 Euro im Monat bekommen. Da kam der Stempel Bedarfsgemeinschaft rauf und fertig.


LG

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Ich habe auch schon gerechnet wie das wäre wenn mein ALG2 wegfällt. Andererseits kann ich ja trotzdem nicht zwingend mehr arbeiten gehen, da die Betreuungszeiten hier einfach beschissen sind und eine Tagesmutter zu teuer ist (trotz das die so einen geringen Stundenlohn haben).

Allenfalls könnte ich zur Zeit meinen Chef fragen ob ich knapp 30 h im Monat mehr arbeiten könnte, dadurch verdiene ich ja dann auch mehr und hoffe mal bei der Einschulung muss ich die Arbeitszeiten nicht nochmal ändern.

Das bedeutet mein Freund muss für meinen Sohn und mich mitaufkommen obwohl er weder der Vater noch mein Ehemann ist?

Mir macht das fast schon Angst ihn quasie damit zu belasten. Er weiß noch nichts von meiner Idee. Er sagte gestern halt das er ev. ne Wohnung hat mit 2 Zimmer und mir schoss gleich durch den Kopf das wir beide davon profitieren könnten wenn wir zusammenziehen. Eigentlich wäre es mir auch egal wenn ich nicht mehr im Bezug wäre mit ALG2, nur bisher bin ich drauf angewiesen.

Gruss Zone - ich weiß immernoch nicht was nun stimmt oder nicht? Gibt es nun Wohnen auf Probe mit Kind????

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Gibt es nun Wohnen auf Probe mit Kind????

Sobald ein Kind mit im Haushalt lebt (ob das deines Partners oder nicht ist egal ) ,gibt es kein Wohnen "auf Probe".
Ihr seid sofort eine Bedarfsgemeinschaft.
Wegen der Tagesmutter........erkundige dich mal beim JA wegen einem Kostenzuschuß für die Betreuung.

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Das stimmt nicht. Belies Dich bitte richtig bevor Du hier falsche Ratschläge gibst. Ich habe es selbst durch und es spielt sehr wohl eine entscheidende Rolle, ob es das eigene Kind ist oder nicht. Wenn man automatisch eine Bedarfsgemeinschaft bilden würde, gäbe es keine ANLAGE VE

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Hallo.

Eines zur Wohnungsgröße vorne weg:
3 Personen stehen BIS ZU 75 qm zu. Wenn ein Umzug nicht Not tut und eine Wohnung von 60 qm auch für 3 Personen passt, würde der Umzug in eine größere Wohnung nicht genehmigt.

Zu den anderen Sachen ...

... da ein Kind im Haushalt lebt, seid Ihr sofort eine Bedarfsgemeinschaft. Sprich Deins und Meins gibt es nicht mehr, sondern alle Gelder wandern in einen Topf.

Euer Bedarf sieht wie folgt aus:
2x 328,- für die Erwachsenen
215,- fürs Kind unter 5 Jahre (6 bis 13 Jahre: 251,-)
+ angemessene Miete und Heizung für 3 Personen

Darauf wird angerechnet:
Dein Gehalt bis auf einen Freibetrag
Gehalt Deines Freundes bis auf Freibetrag
Kindergeld
Unterhalt/Unterhaltsvorschuß

Hier kannst Du mal Eure Zahlen eingeben:
http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg2-rechner.html

Also, um Deine Frage zu beantworten: Nein, die monatliche ergänzende Grundsicherung wird nicht gleich bleiben ... eventuell fallt Ihr sogar aus dem Alg II Bezug raus (was ja sicher erstrebenswert ist, oder?!). Möglicherweise kommt dann Wohngeld und Kinderzuschlag in Frage.

LG

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na da kennt sich ja einer aus.

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Natürlich kenne ich mich aus ... das ist das Mindeste als ehemalige Dozentin für Berufsrückkehrer-Maßnahmen ...

... und by the way, stalkst Du mich jetzt oder was soll dieser völlig unqualifizierte, sinnfreie und unnötige Kommentar?

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Na dann viel Spaß. Lebt ein Kind im Haushalt, dann ist das von Anfang an eine BG und Dein Partner darf für Euch beide aufkommen, einschließlich Krankenversicherung bzw. er senkt seinen Lebensstandard ab, auf ALG2-Niveau.


Hast Du das ernsthaft vor?

Gruß

Manavgat

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Also davon abgesehen das ich von meinem Gehalt bereits die Krankenversicherung für mich selber zahle.
;-)

Wie ich sehe ist das Thema fast schon ein Streitthema. Ich wollte mich einfach nur ausreichend informieren bevor ich meinem Freund so etwas vorschlage. Natürlich konnte ich mir denke das ich dann aus dem ALG2 Bezug rausfalle.

Deshalb brauchte ich einfach klare Informationen weil doch so viele unterschiedliche Aussagen und so im Umlauf sind und diese Dinger auf den Sozialseiten hatte ich einfach nicht richtig verstanden.

Also Fakt ist, es kann passieren ich bekomme keinen Bezug mehr was ALG2 betrifft, falls mein Partner zuviel verdient. Wir teilen uns die Miete und die Lebensmittel. Wobei die Lebensmittel/Haushaltsgeld ja nicht weniger werden bloß weil man einen Partner hat. Das einzige was besser wird (wenn man das so sehen kann) ist der Anteil der Miete.

Ich rechne mal:

Miete zu vorher 100 € gespart, der Rest bleibt. Dafür entfällt komplett ALG2 das fast das dreifache wäre. Mehr arbeiten geht deshalb ja trotzdem nicht, da die Betreuung nicht automatisch mehr wird.
Es wird ja bei uns auch ohne Ehe von einer eheänlichen Partnerschaft ausgegangen...ein Nachteil nach dem anderen.

Nun denn, entweder verkrieche ich mich und verzichte darauf mit meinem Freund irgendwann mal zusammenzuziehen oder ich nehme all das in Kauf.

Ziehen Paare ohne Kind zusammen, arbeite beiden in der Regel Vollzeit und können alle Kosten decken. DAS ist ja bei mir definitiv nicht der Fall und mir bezahlt niemand die Betreuung meines Sohnes das ich Vollzeit arbeiten gehen könnte.

Danke lieber Staat das ich mein Leben so beschissen ausrichten muss.

Aber wißt ihr was ich verzichte liebend gerne auf das Geld, denn wenn ich mich dazu entschließe mit ihm zusammen zuziehen wissen wir beide worauf wir uns einlassen. Mitgehangen mitgefangen.

Ich wollte einfach nur informiert sein.

Danke an alle netten antworten

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Hallo.

>>> und mir bezahlt niemand die Betreuung meines Sohnes das ich Vollzeit arbeiten gehen könnte. <<<

Erkundige Dich da bitte mal bei Eurem Jugendamt ... im Allgemeinen werden die Kinderbetreuungskosten nach (Haushalts)einkommen berechnet, so dass es durchaus möglich ist, dass Dir ein Betreuungsplatz subventioniert wird.

Und wenn Du aus dem Alg II fällst, kommt eventuell noch Wohngeld und Kinderzuschlag in Frage.

LG

P.S.
Wieso zahlst Du Deine Krankenversicherung bei einem sozialversicherungspflichtigen Job selber?

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