Vollmacht Kinderreisepass

Ich frage im Auftrag einer Freundin. Sie ist geschieden und hat zwei Kinder, gemeinsames Sorgerecht.

Sie möchte gerne in Urlaub fahren und braucht Kinderreisepässe. In unserem Bürgeramt verlangt man dafür die Unterschrift des Vaters. Dieser stellt sich aber tot.

Ich habe für sie nun etwas gegoogelt und herausgefunden, dass die Unterschrift laut einem Urteil des Hanseatischen OLG nicht nötig sein soll. Ich habe auch einige andere Städte gecheckt und festgestellt, dass es überall anders gehandhabt wird. So ist die Unterschrift beispielsweise in Berlin oder Arnsberg nicht nötig. In Braunschweig nur in Ausnahmefällen. Braunschweig wäre Niedersachsen und damit unser Bundesland. Allerdings eben mit der Einschränkung "in Ausnahmefällen".

Ich suche nun nach Beispielen niedersächsischer Städte, die sich ebenfalls nach dem Urteil des OLG richten und auf die man sich ggf. beim Bürgeramt berufen könnte.

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Hab dir eine PN geschickt.

LG

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Sie kann die Unterschrift auch vom Familiengericht ersetzen lassen, das würde ich auch tun, falls das immer wieder vorkommt. Denn dann kann sie auch irgendwann das Teilsorgerecht auf sich übertragen lassen, wenn der Vater wiederholt wichtige Unterschriften ohne gegebenen Grund verweigert. Lies mal hier https://dejure.org/gesetze/BGB/1748.html
Er müsste schon begründen können, warum er nicht möchte, dass seine Kinder Reisepässe bekommen (aus Sicht des Kindeswohls). Kann er das nicht oder stellt er sich eben tot, wäre es wichtig, das aktenkundig zu machen.

Sie soll bei Gericht anrufen und fragen, wie sie vorgehen muss, damit sie die Pässe doch beantragen kann.

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Eine solche Klage wurde in Bremen aber abgewiesen, weil das Gericht keine Notwendigkeit für die Klage als solche erkannte. Eben weil die Beantragung des Passes eine Angelegenheit des alltäglichen Lebens ist und die Unterschrift nicht notwendig. Also gibt es auch nichts zu klagen.

Da meine Freundin schon mal sowas erlebt hat, ist nun vorsichtiger geworden und informiert sich erst.

Sie hatte im Herbst 2015 eine Einladung zur Schulanmeldung (Grundschule)für die Einschlung 2017 bekommen. Die Schule forderte ebenfalls die Unterschrift des Vaters. Sie leitete es weiter (über das Jugendamt), er stellte sich tot. Also sollte sie im Eilverfahren klagen und das tat sie. Die Klage wurde abgewiesen, weil die offizielle Schulanmeldung in Niedersachsen erst im Frühling vor der Einschulung erfolgt. Diese Schule erledigte das aber in einem Abwasch mit der Sprachstandserfassung. Das darf sie zwar nicht, tut es aber trotzdem und verschickt die Anmeldungen eben schon mehr als ein Jahr vorher. Das Ganze kostete sie eine Menge Geld.

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Ich würde versuchen, im Rahmen der Amts-/Verwaltungshaftung die Kosten ersetzt zu bekommen.

Die Behörden müssen sorgfältiger mit solchen Dingen umgehen. Und wenn die Kosten vermeidbar waren, weil sie nur ihre Vorschriften hätten beachten müssen, dann stehen die Chancen nicht so schlecht.

Ich denke, es ist sinnvoll auch entsprechend Wind an den zuständigen Stellen zu machen.

LG

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