Geburtsurkunde und Unterhalt

Ich habe ein paar Fragen bzgl. Vaterschaftsanerkennung (die der Kindsvater bisher nicht gemacht hat) und Unterhalt. Sorgerecht werde ich allein haben.

1. Muss ich den Vater angeben, so dass er auch in der Geburtsurkunde eingetragen wird?
2. Wenn ich ihn NICHT angebe, steht mir dann dennoch Unterhalt von ihm für mein Kind zu?
3. Wenn er nicht in der Geburtsurkunde eingetragen ist, hat er auch keine Rechte?

Danke für Eure Antworten. #winke

1

1. Nein
2. Nein

3. Ja

du solltest aber bedenken, dass du keinerlei Ansprüche auf Unterhalt hast, weder vom Staat noch vom Vater und der Vater auch auf Vaterfeststellung klagen kann. Er kann dann bei positiver Feststellung auch das gemeinsame Sorgerecht beantragen, auch gegen deinen Willen

Ich für meinen Teil zweifle schon jetzt deine erziehungsfähigkeit an, nur mal so nebenbei und das Kind tut mir jetzt schon leid.

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Du kennst die Geschichte nicht die dahinter steckt!
Er wollte das Kind nie, hat mir gedroht, mich erpresst, droht mit Selbstmord,.... (ich hab alles sogar schriftlich!)
So einem Menschen werde ich nicht mein Kind anvertrauen!
Und nun sag du mir nochmal, dass du an meiner Erziehungsfähigkeit zweifelst!!:-[

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Hallo

Aber Geld möchtest du von ihm?

Er hat auch Rechte, die kannst du ihm nicht nehmen.
Auch das Kind hat ein Recht auf den Vater!

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Hallo.

1. Muss ich den Vater angeben, so dass er auch in der Geburtsurkunde eingetragen wird?

So lange die Vaterschaft nicht anerkannt ist oder per Gericht festgestellt wurde, darfst Du den Vater NICHT beim Standesamt angeben. Das Standesamt kennt nur "Vater unbekannt" (also keine Angabe) oder "Vater ehelich/anerkannt/festgestellt".
Wenn Du den Namen "einfach so" angibst, kann das Standesamt keine Geburtsurkunde ausstellen.
Du kannst den Vater nachtragen lassen, wenn die Vaterschaft anerkannt oder festgestellt wurde.

2. Wenn ich ihn NICHT angebe, steht mir dann dennoch Unterhalt von ihm für mein Kind zu?

Nein

3. Wenn er nicht in der Geburtsurkunde eingetragen ist, hat er auch keine Rechte?

Richtig.

LG

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"Das Standesamt kennt nur "Vater unbekannt" (also keine Angabe) oder "Vater ehelich/anerkannt/festgestellt"."

Das ist schlichtweg falsch.
Im Fall das die KM (zunächst) keine Angaben zum KV macht wird dieser in der Urkunde schlicht leer gelassen.

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Das ist schlichtweg richtig ... "Vater unbekannt" ist gleichzusetzen mit "keine Angabe" ... wie ich es auch schrieb ... und das Feld bleibt leer ... und der Vater kann dann in dieses leere Feld nachgetragen werden ... wie ich auch schrieb ...

... Du willst doch nicht ernsthaft ausgerechnet mit mir in den Ring steigen ...

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Schade, dass Du hier so viele unmögliche, dummfreche und unnötige Antworten bekommst. Ignorier sie am besten und reg Dich nicht auf #bla

Zum eigentlichen Thema kann ich ansonsten rebekka.west nur zustimmen...

Alles Gute Euch! #blume

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Vielen lieben Dank! #verliebt

Ja, dass ist in solchen Foren immer schlimm!
Im Schutze der Anonymität reißen alle ihren Mund auf...

Aber, ich hab die letzten Wochen und Monate genug durchgemacht und bin noch stärker daraus hervor gegangen. Daher scheiss ich auf solche Antworten....solche Menschen haben meist eigene gaaaaanz ganz große Probleme. :-p

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Wie stark du daraus hervorgegangen bist, sieht man ja am Ausgangspost. Wahnsinnig stark.

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53

1. Nein
2. Vom wem möchtest Du Unterhalt für Dich und das Kind bekommen wenn das kein Kind keinen (offiziellen) Vater hat? vom Staat?
3. Ja, weil er ja nicht der (offizielle) Vater ist.