Wieviel Geld darf ich als Hartz IV Empfänger dazu verdienen?

Guten morgen,

ich blick irgendwie nicht mehr ganz durch. Ich bekomme vom Arbeitsamt ne Mahnung, dass Sie Geld zurück haben möchten was ich letztes Jahr von Ihnen bekam.

Letztes Jahr bezog ich noch Hartz IV und war bis zum 15.06.07 im Erziehungsjahr. Jedoch ab dem 01.06.07 fing ich im Einzelhandel auf 400€ Basis zu arbeiten. Wo man mir sagte das ich 400€dazu verdienen könne ohne Abzüge.

Wieviel darf man denn nun dazu verdienen und gibt es einen Unterschied zwischen diesem Betrag wenn man im Erziehungsjahr ist?

Ich hoffe irgend jemand weiß bescheid und kann mir helfe. Beim googeln war ich auch nich tso erfolgreich.


lg katy

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WER hat dir gesagt, dass man 400 € anrechnungsfrei dazu verdienen kann? Dein Arbeitgeber?

Hättest mal lieber die Arge gefragt! Der Grundfreibetrag beträgt 100 €, dann noch 20 % darüberhinaus (grob erklärt).

Dummheit schützt nicht vor Rückzahlung, da musst du wohl in den sauren Apfel beißen.

LG H. #klee

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Bei einem 400-€-Job werden 240,- €/Monat aufs ALG II angerechnet. Immer.

Und zu deiner netten Formulierung "zu Hartz IV dazu verdienen", hier mal mein Standardtext:

1. Du bekommst Arbeitslosengeld II (ALG II) und nicht "Hartz IV".

2. Du darfst "dazu" verdienen, soviel Du willst, ist das nicht toll? Es wird eben nur ein Teil des Gehaltes angerechnet.

3. Eigentlich ist es übrigens umgekehrt: Man bekommt das ALG II zu seinem Einkommen dazu, wenn dieses für den Bedarf nicht reichen sollte. ALG II ist KEIN staatliches Grundeinkommen, zu dem man DAZU verdient.

Alles klar?!

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#contra#contra#contra#contra#contra#contra#contra

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Was genau stört Dich denn an dem Beitrag?
Der paßt doch in allen Punkten, oder?

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400€ darf man Abgaben-frei dazuverdienen, wenn man einen sozialversicherungspfl. Job hat.

Ich glaube bei Hartz4 darf man soviel dazuverdienen, wie man will!!! Vom erarbeiteten (!!) Geld darf man ALLES behalten!

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165€ glaube ich, ich kenn mich da aber nicht mehr aus.

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Warum schreibst du denn dann überhaupt etwas (Grundfalsches noch dazu!), wenn du ohnehin schon zugibst, dich nicht mehr auszukennen?!

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165 Euro sind es beim ALG I, nicht beim ALG II.

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Hallo

ich kann dir den Tip geben soviel wie möglich dazu zu verdienen!! Denn je mehr du verdienst, desto mehr darfst du behalten! Ich verdiene 650 Euro netto und darf 260 € behalten und ab April bin ich ganz weg von der ARGE da da der Alleinerziehenden Zuschlag wegfällt und ich dann nur noch Wohngeld beantrage! Juhu :-)


Aber 400 € dazu ohne Abzüge ist definitiv nicht so, davon kannste max 160 € behalten und der rest wird zurückgefordert! Ist super blöd wenn das natürlich falsch berechnet wurde bzw, wenn du es nicht angegeben hast! Aber du kannst Raten vereinbaren!

Liebe Grüße!

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das ist n ganz schönes Ding.

das die das nicht früher gemerkt haben??#kratz

ich steh mit meiner arge SB so *eng* im Kontakt, die weiß immer was ich grad mache #gruebel

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Wie sollen "die" was merken, wenn die TE den Job nicht bei der ARGE meldet?
Es ist nicht Pflicht der ARGE, "was zu merken", sondern für den Empfänger besteht Mitteilungspficht.

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Du darfst 400 Euro verdienen, ohne Abzüge zu haben.

DAS IST RICHTIG!

Bezieht sich aber auf die Sozialabgaben. Das nennt man Minijob. Das ist die Sache zwischen dir und deinem AG.

Aber dir muss doch selbst klar sein, dass du den Job der Arge melden musst. Ab 100 Euro Erwerbseinkommen wird nämlich auf das Alg II angerechnet.
Damit hat dein AG aber nichts zu tun.

Eine Rückzahlung an die Arge dürfte jetzt dein kleinstes Problem sein..

Gruß Lena

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Nachtrag:

Selbst wenn du nur 100 Euro verdienen würdest, wird dir das Geld zwar nicht angerechnet, aber du musst es der Arge melden!!

Im Bescheid steht etwas davon, dass du ohne Aufforderung verpflichtet bist, jede Änderung unverzüglich mitzuteilen. Arbeitsaufnahme, Einkommens-/Vermögensänderungen etc..

Lena

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Wie kommst du da drauf, dass du 400 Euro ohne Abzüge bei der ARGE dazuverdienen darfst? Mit dem was man dir sagte war gemeint, dass du bei 400 Euro keine Abzüge wie Steuer und Sozialversicherung hast. Aber beim ALG II wird natürlich ein Teil angerechnet. Bei 400 Euro brutto wie netto werden 240 Euro angerechnet und 160 Euro sind der Freibetrag. Dein ALG II wird also um 240 Euro gekürzt.
Es gilt also die Regelung

Hast du den Job überhaupt bei der ARGE angegeben gehabt damals?

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Es gilt also die Regelung 100 Euro Grundfreibetrag + 20 % vom Rest bis 800 Euro + 10 % vom Rest ab 800 Euro bis 1200 bzw. bis 1500 Euro.