Kranken- bzw. Übergangsgeld = es wird nicht reichen, was tun?

Huhu zusammen,

leider steht nun bald Übergangsgeld bzw. Krankengeld ins Haus, da mein Mann eine neue Herzklappe bekommen hat, nun zur Reha muss und nicht vorhersehbar, wie lange das Ganze dauern wird.

Das Problem ist, das er der Alleinverdiener ist, ich bin noch in Elternzeit. Wir krebsen mit Unterhaltzahlungen an den großen Sohn meines Mannes, Wohngeld und Kinderzuschlag eh schon mehr schlecht als recht jeden Monat rum... mit Krankengeld-Bezügen seh ich gerade leider keine Lebensmittel mehr auf dem Tisch, denn das werden rund 300-400 Euro/Monat weniger sein. Über welchen Zeitraum eben nicht zu sagen....

Unsere Personal-Frau von der Arbeit hatte meinem Mann gesagt, ich solle (sollten wir eben nicht zurecht kommen) sie ansprechen, was noch in solche Fällen zu beantragen ginge... aber habt ihr da Ideen?
AL II fällt doch weg, wegen Kinderzuschlag und Wohngeld... oder irre ich mich? Klar würde ich meine Elternzeit vorzeitig beenden, sollte es nun länger dauern und mein Mann auch fähig sein, die beiden Kleinen zu beaufsichtigen... aber auch nur 2 Wochen mit soviel weniger würde uns schon nur noch Nudeln auf den Tisch bringen. :-(

Vielen Dank fürs Lesen, und für jeden Rat auch!

LG
Charly

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Ich würde selbst die Beine in die Hand nehmen und zu den Behörden gehen. Ggf. gibt es bei einer anderen Leistung mehr Geld für Euch monatlich.

Aber ich würde immer direkt vor Ort fragen.

Ich würde so wie so aufpassen. Denn da sich ja Eure Einkommensverhältnisse durch die niedrigeren Einkünfte mindern, ob dann nicht sogar Euer Wohngeldanspruch komplett verfällt.

Denn, so weit ich mich erinnere, wenn effektiv zu ersehen ist, dass man vom verbleibenden Einkommen nicht seinen sonstigen Lebensunterhalt bestreiten kann, hat man keinen Anspruch mehr auf Wohngeld, da man für Wohngeld ein Mindesteinkommen (kein Höchsteinkommen) zugrunde legt.

Geh zum Amt und besprich die Situation dort. Ggf. greift ALG II oder Sozialgeld als Übergangslösung. Aber das kann man nur vor Ort prüfen.

LG Janette

6

Guten Morgen,

vielen Dank für Deine Antwort!

Ich glaube beim Wohngeld wär das nicht so gravierend, da habe ich schon mal online ausgerechnet und lt. der Wohngeldstelle könnte man - aber erst nach 2 Monaten - einen Erhöhungsantrag stellen. Das würde dann ca 100 Euro mehr ausmachen. Beim Kinderzuschlag allerdings könnte es ja passieren, dass man ZU WENIG hat und der dann gestrichen würde...
Von daher hast schon recht, mal alle Stellen anzugehen :-(

LG
Charly

2

Hallo Charly,

Dein Sohn wird mit 4 Jahren doch sicher im Kindergarten sein.

Sieh zu, dass Du bei Deiner Arbeit vorzeitig mindestens in Teilzeit zurückkehren kannst aufgrund eines Härtefalls (Krankheit Deines Mannes). Wende Dich umgehend an das Jugendamt zur Betreuungsfindung für Eure Tochter (sofern sie nicht auch schon in die Kita gehen sollte).

M.E. wäre dies die gangbarste und dauerhafteste Lösung, Euch aus ALGII oder Kinderzuschlag-/Wohngeldbezug herauszuholen.

LG
Nusch

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Hallo Nusch,

ja, der Große geht bis 14 Uhr in den Kiga, die Kleine wird gerade eingewöhnt. Ziel und Plan war es ja auch, sie jetzt (wo sie ja noch keine 3 ist, erst im März) langsam einzugewöhnen damit ich ab März wieder vormittags arbeiten kann. Dann fallen Wohngeld und Kinderzuschlag ja eh weg.

Sollte ich jetzt schon wieder arbeiten gehen können/dürfen - und mein Mann wäre schnell wieder auf den Beinen - hätte ich (oder er) kein Auto für den Arbeitsweg... Ab dem Frühjahr hätten wir seinen Roller fahrtüchtig gemacht und er hätte damit fahren können.
So schnell alles umwerfen wird schwierig, und wenn man so gar nicht weiß, wie lange das dauert... :-(

LG
Charly

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Aber das schnelle, flexible Umplanen ist eben jetzt notwendig.

Glaubst Du denn wirklich, dass Dein Mann so bald wieder ins Berufsleben einsteigen kann? Darauf würde ich mich nicht einstellen.

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Wenn dein Mann jetzt weniger Geld bekommt durch den Krankengeldbezug, dann kann es durchaus sein, dass er auch weniger an Unterhalt zahlen muss für den großen Sohn. Wann endet denn deine Elternzeit?

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Guten Morgen,

meine Elternzeit endet im März 2011, dann wollte ich - zumindest Teilzeit - auch wieder arbeiten gehen. Die Kleine (jetzt 2,5 Jahre) wird gerade im Kiga eingewöhnt, seit letztem Montag. Mein Gedanke war ja das wir sie ganz in Ruhe eingewöhnen können und ich im März dann zumindest 5 STd vormittags arbeiten kann.

Der Unterhalt wurde durchs Jugendamt tituliert, und soweit ich gelesen habe, ist da nichts dran zu rütteln.... wenn man so wenig hat, Pech gehabt... oder? Werde ich aber zumindest auch mal nachfragen.

Das Blöde ist einfach daran, dass man einfach nicht weiß, wie lange das nun dauert! Habe Patienten auf den Krankenzimmern kennengelernt, die schon ein halbes Jahr nicht arbeitsfähig sind.... aber woher will man das vorher wissen?!

LG
Charly

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Nein, sobald sich am Einkommen deines Mannes etwas ändert - egal ob es mehr oder weniger wird - ändert sich der Unterhalt. Wenn ihr schon kaum noch so um die Runden kommt, kann es sogar sein, dass die Mama des anderen kindes dann Unterhaltsvorschuß bekommt und dein Mann gar nichts mehr zahlt.

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Du kannst ergänzendes ALG2 beantragen eventuell ist dies höher als Zuschlag + Wohngeld. Hier müsste Dein Mann einen Mehrbedarf haben wegen seiner Krankheit. Frag hierzu mal kind.with.deckchair.

Ihr müsstet den Unterhalt neu ausrechnen lassen für den großen Sohn, eventuell kann dieser dann andere Leistungen beantragen.

Wendet Euch an die Tafel vor Ort:

http://www.tafel.de/

sowie an den örtlichen Pfarrer. Die haben Spendentöpfe über die sie frei verfügen können.

Alles Gute für Euch

Manavgat

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Guten Morgen, Manavgat!

Vielen Dank für Deine Ratschläge, ich werde kind.with.deckchair einmal fragen. Ich habe von diesem ganzen ALG2, Sozialhilfe und so null Ahnung und blicke selbst auf den Seiten nicht durch, ob er/wir Anspruch hätten oder nicht. Weil arbeitet er doch eigentlich, wenn auch gerade nicht jetzt bzw. wer weiß wie lange nicht...

Unterhalt neu ausrechnen lassen... weiß nicht, er wurde kürzlich durchs Jugendamt tituliert. Lässt sich das wieder ändern?

Und wegen der Tafel... da muss man doch einen Ausweis oder ähnliches haben, oder nicht?

LG
und vielen Dank,
Charly

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Hallo Charly,

wende Dich bitte an die Tafeln, die sagen Dir dann wie Du an einen Ausweis kommst, falls Du einen brauchst! Nicht im Vorfeld gedanklich eine Hürde aufstellen, bitte!

Unterhalt kann jederzeit neu berechnet werden, wenn sich die Einkommensverhältnisse ändern! Aber Du must aktiv werden, allein passiert da nichts.

ALG2 gibt es auch für Menschen, deren Einkommen zu gering ist, auch vorrübergehend. Entscheidend ist allein der Bedarf abzüglich der Einkünfte.

Alles Gute

Manavgat