Widerspruch neues Elterngeld?

Hallo zusammen.

Ich wollte wohl auf meinen neuen Bescheid des Elterngeldes: Kürzung von 67 % auf 65 % Widerspruch einlegen. Dieser muss ja begründet sein. Allerdings weiß ich jetzt nicht so recht, wie ich es genau begründen soll.

Hat hier schon jemand Widerspruch eingereicht und wenn ja, wie habt ihr das genau formuliert? Wäre über ein paar Antworten und Tipps sehr sehr dankbar#blume

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Da wirste wohl kaum ne Begründung finden! Und wenn du eine findest, wird der Widerspruch trotzdem nicht begründet sein und zurückgewiesen werden!

Konsequenz: Bescheid --> Widerspruch --> Widerspruchsbescheid --> Sozialgericht --> Landessozialgericht --> Bundessozialgericht

Also bei sonen Sachen, die die Regierung festgelegt hat, MUSST du def. so konsequent bleiben, um bis vors BSG zu gehen!

Ich weiß ja nicht, ob sich das wegen vll. 40 EUR im Monat lohnt! Also mir wär der Aufwand zu groß. Außerdem musste dann wirklich ne Bombenbegründung finden! Und die scheinst ja nicht zu haben!

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Aber erteilte Bescheide stehen doch unter Bestandsschutz und diese Begründung die die angegeben haben mit dem SGB ist meines erachtens ja völliger schwachsinn. Denn dort steht drin das man ihn nur ändern kann wenn er begünstigt wird. Und das wird er ja nicht.

Also ich werde es schon aus prinzip nicht hinnehmen. Denn man vertraut darauf wenn man einen Bescheid bekommt in dem steht ihr Elterngeld für die Monate xyz wird wie folgt berechnet....Da steht ja nicht das es vorraussichtlich gezahlt wird sondern das es so festgesetzt wurde.

ICh weiß einfach nur nicht wie ich es in einem schönen "Beamtendeutsch" formulieren soll und welche Gesetzesgrundlagen ich nehmen könnte.

Wenn alle so denken, das es zuviel Aufwand ist, dann haben die ihr Ziel erreicht. Denn Gesetzlich geregelt ist es meines erachtens keinesfalls und die Bescheide wurden aus blauem Dunst herraus schonmal vorsorglich rausgeschickt. Wenn man kein Widerspruch stellt, akzeptiert man es und der neue bescheid ist rechtens. Egal ob gesetzlich geregelt oder nicht....

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Das stimmt nicht so ganz!

Bescheide können immer geändert werden, auch zu deinen Ungunsten.

Bescheide zu deinen Ungunsten dürfen jedoch lediglich für die Zukunft geändert werden. Bescheide zu deinen Gunsten dürfen auch für die Vergangenheit geändert werden!

Kuck ins SGB X und lass es dir von einer Sozialversicherungsfachangestellten sagen!

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