Aufhebungsvertrag nach Elternzeit - ALG - Abfindung

Hallo,

nun ist es amtlich. Ende April endet meine Elternzeit nach 3 Jahren. Meine Firma (kleiner als 50 Angestellte) kann mich nicht wieder einstellen, weder teilzeit noch vollzeit. Er muß mich nicht wieder vollzeit einstellen, die Firma ist so klein, das es für die Firma unzumutbar ist, die zu kündigen die für mich eingestellt worden sind.
Nun hat er mir einen Aufhebungsvertrag angeboten... Was für mich auch ok ist, weil ich, wenn ich vollzeit arbeiten würde 10 Stunden unterwegs (2Stunden Autofahrt) wäre und für diese Zeit keine Kinderbetreung habe. Nun habe ich gehört, dass man für jedes Jahr der Betriebsgehörigkeit ein halbes Bruttolohn Abfindung einfordern kann. 5 Jahre gearbeitet und 3 Jahre Elternzeit = 8 Jahre (soweit meine Info). Sollte mir die Firma nicht diese Höhe der Abfindung anbieten, würde ich den Abfindungsvertrag ablehnen und die 3 Monate Kündigungsfrist einhalten. Mutter und Mann können ihren Urlaub so legen, das Kinderbetreuung gegeben wäre - für die 3 Monate !
Wobei ich glaube die Firma würde es darauf nicht ankommen lassen.

Falls ich die Abfindung bekommen, würde diese versteuert werden - so wie ein normaler Monatslohn, oder?
Wenn ich beim Arbeitsamt angebe, vollzeit arbeiten zu wollen, kann das Arbeitsamt das Arbeitslosengeld wieder einfordern, wenn ich 3 mal ein vollzeit Jobangebot ablehne?
So weit so gut - habe ich eine überlegung vergessen oder habe ich falsche Info´s ? Kann das so klappen?

Gruß

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Ein Aufhebungsvertrag führt eigentlich zur 3-monatigen ALG1-Sperre. Bedenke das bei deinen Berechnungen.
Eine Abfindung wird deinem Gehalt angerechnet und dann über den wesentlich höheren Steuersatz versteuert. Es bleibt also kaum etwas davon hängen. Zwar bekommst du einen Teil über den Jahresausgleich wieder, aber die neue Steuererklärung ist noch 1 Jahr hin.
Abfindung kann man eigentlich nicht in dem Sinne "einfordern". Ob der AG eine 4-monatsgehälter große Abfindung einer normalen betriebsbedingten Kündigung und einhergehenden 3 Monatsgehälter + Arbeitskraft zustimmt, wage ich zu bezweifeln.

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Hallo, danke für deine Antwort. Die Sperre würde es in meinem Fall nicht geben. Ich kann einen wichtigen Grund für den Aufhebeungsvertrag vorweisen. Ich habe keine ganztagsbetreung für mein Kind.
Mit der Abfindung kannst du recht haben - werde es wohl draufankommen lassen. Ich habe ja eigentlich nichts zu verlieren....

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Du kannst nicht wegen fehlender Kinderbetreuung kündigen und dann ALGI für Vollzeit beziehen wollen!

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Wo hast du denn her, dass bei weniger als 50 Angestellten das unzumutbar ist? Warst du bei einem Anwalt, denn das ist es ganz klar eigentlich nicht!

Wenn er dir einen Aufhebungsvertrag anbietet spricht das dafür, dass er weiß, dass er dich nciht kündigen kann und hoft so da rauszukommen.

Ich würde mich wohl normal kündigen lassen (und dagegen klagen).

Wieso 3 Monate Kündigungsfrist?

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Hallo, danke für deine Antwort. Ich habe mal gehört, dass es in einem kleinen Betrieb unzumutbar ist... aber ich lasse mich da auch gerne belehren.... :-)
Falls er mir keine Abfindung anbietet werde ich mich wohl auch kündigen lassen und dann 3 Monate arbeiten (vertraglich so geregelt). Dann habe ich wenigstens noch ein wenig gearbeitet, damit das bei meiner ALG angerechnet wird

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Er hätte gar nicht erst jemanden als Vertretung unbefristet einstellen müssen!
Wenn er kündigt, solltest Du Klage dagegen klagen.
Gruß,

W

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Find ich wirklich sehr interessant Deinen Fall. So gehts sicherlich vielen. Die Sozialauswahl greift (glaub ich, ich lass mich auch gerne belehren) immer.

http://www.anderfuhr-buschmann.de/arbeitsrecht/kuendigung/kuendigung_sozialauswahl.htm

Mit der Abfindung hast Du völlig Recht:

http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/Abfindung/aa7.htm

Also, so oder so muss Dein AG blechen. Aufhebungsvertrag sieht natürlich beim Schreiben des Arbeitszeugnisses besser aus und Du musst die drei Monate nicht arbeiten. Sollte der AG sich auf nichts einlassen, auf jeden Fall stur bleiben und fröhlich weiter zur Arbeit gehen!!!

Wäre über eine Info, wie es nun gelaufen ist sehr dankbar :-)

LG und alles Gute

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Hallo danke für deinen Betrag - ja, leider ist es so, das Mütter die die Elternzeit nutzen oft auf der Strecke bleiben. Da sollte bei den Gesetzen auf jeden Fall noch was passieren.... ;-)
Ich werde dich auf den Laufende halten. Ich bin mal gespannt. Eigentlich kann sich der Betrieb eine Abfiindung nicht leisten und mir 3 Monate einen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen ist für den Betrieb auch echt schwer. Er zahlt auch die Löhne nicht mehr pünktlich und Entlassungen hat es wohl auch schon gegeben.... Aber das soll ja nicht mein Bier sein - ;-)

ich werde mich melden

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Deshalb!!! :-) Nicht Dein Bier. Ich bin gespannt. Danke, dass Du mich informieren willst #huepf

LG Maria #winke