Ablehnung Elternzeit vom AG - geht das?

Hallo, meine Schwägerin hat heute - ziemlich unschön mit Notks - ihren Sohn bekommen und auch heute einen Brief ihres Arbeitgebers mit der Mitteilung das er ihr die Elternzeit nicht genehmigt...........
Ist das rechtens? Was muss sie nun tun?
Wusste gar nicht das es geht und sie liegt noch nach dem Notks ko und Baby auf der Säuglingsstation im KH, so dass sie gerade da nicht in der Lage ist sich darum zu kümmern......#kratz

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Sie soll schleunigst ein neues Schreiben Aufsetzen.

Denn Elternzeit teilt man dem AG eigentlich nur mit. Ablehnen kann er es nicht.

Sie muss sich kümmern und sei es ihr Mann oder ihr das ihr ein Schreiben macht und sie unterschreiben lasst. Am besten soll ihr Mann das Schreiben beim AG seiner Frau persönlich vorbei bringen und den Chef verlangen

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"Ablehnung Elternzeit vom AG - geht das?"
Generell ja, das geht. Aber ich nehme an, deine Schwägerin hat die Elternzeit für ihr gerade geborenes Kind beantragt, oder? Dann geht es nicht. Also sie hat einige Fehler gemacht, aber keine, die irgendwie relevant wären.

1. Elternzeit kann man erst nach der Geburt des Kindes beantragen. Wenn sie heute ihr Kind bekommen hat und heute auch die schriftliche Antwort hatte, dann hat sie die Elternzeit vor Geburt beantragt. Das geht natürlich nicht. Eine Vorabinformation geht, aber nichts anderes. Das stellt noch keinen Antrag dar.
2. Deine Schwägerin hat ein paar Wochen Zeit, den Antrag einzureichen. Also kann sie sich in aller Ruhe erst einmal von dem KS erholen.
3. Deine Schwägerin schreibt, wenn sie wieder zu Hause und erholt ist, dem AG einen Brief, in dem sie ihn über die Elternzeit informiert und schickt den möglichst per Einschreiben (Rückschein). Sie schreibt einfach: "Sehr geehrter Herr..., ich habe am ... meinen Sohn entbunden und werde bis zum ... in Elternzeit gehen."

Eine Ablehnung des AG ist nur möglich, wenn die Elternzeit nach dem 3. Geburtstag genommen wird.

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zu 1. Sie muss anmelden, nicht beantragen.

Zu 2. Je nachdem wann der Entbindungstermin war hat sie nicht ein paar Wochen, sondenr nur eine Zeit das anzumelden!

3. Es wäre günstiger den Beginn noch einrezuschreiben und es persönlich abzugeben, denn ein Einschreiben beweist leider gar nichts!

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Persönlich abgeben beweist auch nichts, aber natürlich hast du Recht. In meinem Minitext habe ich übrigens den AG auch nur informiert ;-)

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das konnte ich finden im internet:

Antrag auf Elternzeit

Damit Sie sich rechtzeitig auf den Ausfall Ihres Mitarbeiters einstellen können, muss der Arbeitnehmer die Elternzeit mindestens 7 Wochen vor deren Antritt bei Ihnen anmelden. Maßgeblich ist der Zugang bei Ihnen als Arbeitgeber.

Verspätete Anträge sind allerdings nicht unwirksam. Sie können also die Elternzeit aus diesem Grund nicht verweigern. Der Beginn der Elternzeit verschiebt sich auch ohne nochmalige Anmeldung lediglich um den Verspätungszeitraum. Verlangt der Arbeitnehmer die Höchstdauer, verkürzt sich diese um den Verspätungszeitraum.

Nur bei dringenden Gründen ist ausnahmsweise auch eine angemessene kürzere Frist möglich, z. B. zu Beginn einer Adoptionspflege, soweit sie sich nicht frühzeitig planen ließ, oder bei Frühgeburten für die Elternzeit des Vaters.

Zusammen mit dem Elternzeitverlangen muss Ihr Mitarbeiter verbindlich erklären, für welche Zeiten innerhalb von 2 Jahren - beginnend mit der Geburt des Kindes - er seinen Anspruch wahrnehmen wird, § 16 Abs. 1 S. 1 BEEG.

und auch sonst hab ich grad mal gestöbert. der ag darf ihr die elternzeit nicht verweigern!
sachen gibts...man oh man!

alles gute

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Der AG hat ja keine Ahnugn. Sie hat wahrscheinlich Elternzeit beantragt und das schon vor der Geburt, oder? Also zum einen meldet sie nur an, das heißt der AG kann gar nciht ablehne zum anderne geht das erst ab heute. Die Anmeldung muss 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit (die beginnt ja nach dem Mutterschutz) beim AG vorliegen.

Weißt du, was der eigentliche Termin war für die Geburt?

Sie hat aber midnestens bis nächste Woche Zeit die Elternzeit anzumelden und da kann der AG gar nichts gegen machen!

Ich würde nun erstmal die Elternzeit ordnugnsgemäß anmelden und um schriftliche Bestätigung bitten. Soltle er die ablehnen wollen, dann zum Anwalt, aber hin muss sie trotzdem cniht, denn er kann ja nicht ablehnen ;)