Gemeinschaftskonto und Pfändung

Hallo,

hätte mal eine Frage an euch:

Eheleute haben ein Gemeinschaftskonto,wo für Beide Pfändungen vorliegen.
Ehemann war arbeitslos,Ehefrau betreut das kleinste Kind.
Ehemann hat nun Arbeit.
Eheleute haben dann einen Antrag beim Gericht gestellt.
Das Arbeitseinkommen ist momentan das einzige Geld was die Eheleute beziehen.Die Ehefrau hat selber gar kein Einkommen.

Beim Gericht sagte die Rechtspflegerin,dass dort nur ein Antrag für die Freigabe für den Ehemann ausgefüllt werden muss,da die Ehefrau selber gar kein Einkommen hat.
Es ist kein P-Konto,sondern ein Gemeinschaftskonto.

Kontofreigabe liegt vom Gericht vor,die Bank weigert sich das Geld auszuzahlen, da keine Freigabe bezüglich der Pfändung gegen die Ehefrau vorliegt.

Wer hat denn nun Recht?
Eine Rechtspflegerin entscheidet darüber, dass nur eine Freigabe für den Ehemann vorliegen muss,die Bank sagt, dass dies nicht stimmt.

Kennst sich jemand damit aus?

Gruß,
sterni

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Hallo Sterni,

ich habe über google folgendes gefunden:


Wenn ein Ehepaar über ein gemeinsames Konto verfügt, ein sogenanntes Oder-Konto, kann jeder Inhaber für sich über das gesamte darauf befindliche Guthaben verfügen. Aufgrund dieser Gesamtberechtigung wird dann auch eine Pfändung, die sich nur auf einen Kontoinhaber bezieht, den Gesamtauszahlungsanspruch erfassen.

Würde für mich bedeuten, dass für die Frau auch eine Freigabe für das Konto benötigt wird.

Lieber Gruß

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Hallo,

danke für deine Antwort :-D
Dies hat Google mir auch schon "ausgespuckt".

Was mich aber sehr irritiert ist die Aussage der Rechtspflegerin, die jeden Tag diese Kontofreigaben festsetzt.
Dieses betonte Sie gegenüber den Eheleuten, als es darum ging, die Kontofreigabe heute noch zu bearbeiten, da sie das Geld dringend benötigen.
Eigentlich wollten die Eheleute nur einen geringen Teil des Arbeitseinkommens, damit sie über das Wochenende kommen.
Da sich das Einkommen aber weit unter der Pfändungsgrenze befindet, hat die Rechtspflegerin eine Kontofreigabe für das gesamte Einkommen gegeben.

Ich habe den Eheleuten nun geraten, sich am Montag gleich mit dem Gericht in Verbindung zu setzen.

Ist halt sehr ärgerlich, da die Ehefrau beim Gericht extra nochmal nachgefragt hatte, ob für sie denn keine Kontofreigabe gegeben werden muss.

Gruß,
Sterni

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Da würde ich auch unbedingt nochmal nachfragen.

Vielleicht sollten sie dann aber auch ihr Konto einmal umstellen, wenn die Frau nichts verdient und somit keine Eingänge auf das Konto hat. So kann es ja in Zukunft vermieden werden.

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