Ohne Sorgerecht halbes Kind auf Karte

Hallo zusammen,

wollte mal fragen, ob der KV ohne Sorgerecht nen halbes Kind auf die Lohnsteuerkarte nehmen kann?

Würd es ihm gerne anbieten wollen, weiß aber ja nicht ob dies möglich ist...

Danke

LG Steffi

PS. Warum er kein Sorgerecht hat, hat seine Gründe....

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Hi,
mit dem Sorgerecht hat das m.W. nach am allerwenigsten zu tun.

Er nimmt auch nicht "ein halbes Kind", sondern 0.5 vom Kinderfreibetrag. Ob es ihm überhaupt mehr oder weniger etwas bringt hängt von seinem Einkommen ab.

M.W. nach könnte es auch nur unter bestimmten Umständen verweigert werden (z.B. wenn er seinen Unterhalt nicht zahlt - ohne Gewähr). Dass du ihm das anbietest ist ja schön, aber - soweit ich weiß - ist es sein gutes Recht ;-).

Viele Grüße
Miau2

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Hi Steffi,

der KV meines Kindes hat von Anfang an eine halbes Kind auf der LST-Karte gehabt. Er hat ebenfalls kein Sorgerecht.

Meines Wissens nach hast Du doch keine Möglichkeit, ihm diesen wegzunehmen, es sei denn er kommt seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nach. Hast du von Anfang an das volle Kind auf Deiner Karte?

LG, chuzzle

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Das Sorgerecht hat damit nichts zu tun. Das halbe Kind bekommt er automatisch. Das ist sein Recht als unterhaltszahlender Vater.

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Mein Ex Mann hat kein Sorgerecht mehr für unsere Tochter und hat trotzdem 0.5 auf seiner Lohnsteuerkarte stehen

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Hallo,

ja ich habe das volle Kind auf meiner Karte...von Anfang an

Unterhalt zahlt er nicht,...bekomme es von der Vorschusskasse.

LG

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Dann weißt du ja jetzt, warum er es nicht hat. Es würde ihm auch nichts nutzen.

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Hallo,

das halbe Kind auf der Karte hat nichts mit dem Sorgerecht zu tun, sondern mit den Unterhaltszahlungen. Wenn der Kindsvater Unterhalt zahlt, ist es nur fair, wenn er ebenfalls ein halbes Kind auf der Karte eingetragen hat.

LG
Sassi

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ja :)
mein freund hat für unsere tochter(und auch für die maus die noch in meinem bauch ist)kein sorgerecht,aber sie steht auf seiner lohnsteuerkarte mit drauf.
du kannst ihm aber nicht deinen anteil des kindes überschreiben,das geht nur bei verheirateten(und dann hätte er ja auch das sorgerecht)
lg

sandra