Berufsbedingte Aufwendungen bei Mangelfall

Ich stelle hier mal in Namen meines Freundes eine Frage:

Er ist unterhaltspflichtig für zwei Kinder (4 und 5).
Der Unterhalt wird übers Jugendamt berechnet und genau da kommen wir zum Problem bzw. zur Frage.

In einer Berechnung vom Januar (durch JA) wurden noch die üblichen 5% berufsbedingten Aufwendungen berücksichtigt.
In einem Schreiben von letzter Woche steht plötzlich sinngemäß: bei einer Mangelfallberechnung wie in Ihrem Fall ist eine Berücksichtigung nicht möglich. Das die 5% noch im Januar berücksichtig wurden, wurde als "Schreibfehler" begründet.

Vater arbeitet Vollzeit als Elektriker, verdient ca. 1250 EUR netto. Außerdem hat er ein Firmenwagen zur Verfügung.

Ist es richtig, dass in seinem Fall die berufsbedingten Aufwendungen nicht berücksichtigt werden?

Wenn ja: WARUM?
Wenn nein: Gibt es dafür irgendwelche "ofiziellen" Quellen

Wir danken schon einmal

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Hallo,

meiner Meinung nach liegt ein Mangelfall bei der Berechnung des Kindesunterhaltes vor, wenn der Unterhaltspflichtige weniger an Unterhalt zahlen kann, als laut Düsseldorfer Tabelle angegeben.

Dein Freund verdient 1.250,00 EUR netto, sein Selbstbehalt lautet 900,00 EUR. Demnach stünden 350,00 EUR netto an Unterhalt für die Kinder (4+5 Jahre) zur Verfügung. Das wären 175,00 EUR Unterhalt pro Kind die Dein Freund zur Zeit zahlen kann.

Ich habe jetzt nicht in der Düsseldorfer Tabelle nachgesehen, aber der Mindestunterhalt für 1 Kind (bis 6 Jahre) liegt meines Erachtens bei ca. 230,00 EUR (bitte diesbezüglich nicht festnageln, ist nur eine grobe Schätzung von mir). Ansonsten bitte selber die Düsseldorfer Tabelle 2011 im Internet einsehen.

Von was sollen denn die 5% berufsbedingten Aufwendungen abgezogen werden? Solange Dein Freund nicht den Mindestunterhalt an seine Kinder zahlen kann, spielen diese 5% keine Rolle. Sollte er z.B. durch die zusätzliche Aufnahme eines Minijobs mehr verdienen, dann würden diese 5% wieder zur Berechnung herangezogen werden.

Gruß Claudia

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Danke für deine Antwort.

Nur nochmal das ich die Sache auch verstanden hab.

Die berufsbedingten Aufwendungen werden nur dann berücksichtigt, wenn er den vollen Unterhalt für die Kinder leisten kann.

Ich habe bisherh nämlich immer gehört, dass zur Bereinigung des Nettoeinkommens IMMER die berufsbedingten Aufwendungen berücksichtigt werden.

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Erstens: soll er sich mal einen Job suchen, bei dem er angemessen verdient.

Zweitens: wieso wird der Firmenwagen nicht als geldwerter Vorteil angerechnet?

Ich würde den Ball flachhalten und zusehen, dass ich meine Kinder ernähren kann.

Gruß

Manavgat

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Mir scheint, als hättest du den Eindruck, dass er sich um Unterhaltszahlungen drücken will bzw. die Höhe zu seinem Vorteil ändern. Dem ist nicht so.
Im ürbigen entspricht der Nettolohn dem Druchschnittseinkommen hier vor Ort.

Bei meiner Frage ging außerdem es einzig und allein um Informationsbeschaffen, da zwei Widersprüchliche Schreiben des JA vorlagen.

Mitlerweile konnten wir die Frage mit Hilfe einer JA-Mitarbeiterin klären. Ein Berliner Kammergericht hat entschieden, dass bei Mangelfallberechnungen keine berufsbedingten Aufwendungen berücksichtigt werden können.