Steuerfreibetrag inkl. Elterngeld?

Hallo ihr lieben, nur eine kurze Frage, da mir Google dazu leider nicht richtig helfen kann.

Wird das Elterngeld mit in den Steuerfreibetrag mit eingerechnet?

Also mein Mann hat weniger als den Steuerfreibetrag verdient und da dachte ich mir Juhu da kann ich mir ja die große Steuererklärung sparen da wir so, sein Einkommen ja nicht "drücken" müssen. Bis mir mein Elterngeld eingefallen ist. Damit würden wir natürlich trotzdem über den Freibetrag kommen.

Ich hoffe ihr versteht was ich meine?!

Viele Grüße

1

Huhu,

wenn es dir nur um die Frage geht, ob du eine Steuererklärung machen musst, dann kann ich dir die Antwort geben.
Da du Elterngeld bezogen hast, bist du verpflichtet eine zu machen.

Den Rest habe ich nicht so ganz verstanden.

LG
ChaosSid

2

Doch, doch, dass ich sie machen muss weiß ich. Aber es gibt ja einen Steuerfreibetrag für Paare liegt der um die 17000 Euro. Da kommen wir mit dem Gehalt meines Mannes aber nicht dran (Student) mit dem Elterngeld aber schon.

6

Gib das doch mal in den Progressionsrechner ein, aber ich denke, dann fallen Steuern für den Rest an!

3

Ja die Pflicht zur Steuererklärung besteht wenn ihr zusammen veranlagen wollt da du Einkommensersatzleistungen bezogen hast...
https://www.smartsteuer.de/online/service/informationen_einkommensteuererklaerung/grundfreibetrag-und-steuererklaerungspflicht/

Es wird sich dann nur an der Steuerlast nix ändern da egal wie hoch der Steuersatz wird dieser aufgrund des Nichterreichens des Grundfreibetrags nicht auswirkt.

4

Danke für deine Antwort!

Ok, das heißt also ich kann mir alle anderen Angaben die wir sonst machen um unter den Freibetrag zu kommen sparen. (Werbungskosten etc) Da das Elterngeld da nicht eingerechnet wird und wir unter dem Freibetrag bleiben.

5

Das ist so nicht richtig. Auch wenn man ein zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag hat, kann Steuer festgesetzt werden. Und zwar dann, wenn man mit den Progressionseinkünften über den Grundfreibetrag kommt. Kurzes Beispiel: zu versteuerndes Einkommen 15.000, also unter dem Grundfreibetrag für Ehegatten. Zu berücksichtigendes Elterngeld 5.000 Euro. Für die Ermittlung des Steuersatzes ist das Elterngeld dazu zu zählen. Lt. Splittingtabelle 2016 würde Steuer i. H. v. 412 Euro entstehen. Das wären 2,06% von 20.000. Dieser Steuersatz wird auf das zu versteuernde Einkommen angewendet. Ergibt also 309 Euro. Man kann also nicht pauschal sagen, dass man keine Steuern zahlen muss wenn man nur steuerpflichtige Einkünfte unter dem Grundfreibetrag hatte.

weiteren Kommentar laden