Wohnberechtigungsschein / Trennung...

Hallo,

vermutlich bin ich nicht ganz richtig in diesem Forum aber ich vermute, hier doch ein paar Wissende..
Ich möchte mcih endgültig von meinem Mann trennen. Da er niemals ausziehen würde werde ich das nun tun müssen und wir suchen schon seit geraumer Zeit eine 3,5 - 4 Zimmer Wohnung.

Erstens gibt es kaum Wohnungen in der Größe und wenn dann sind sie nicht unbedingt gerne an Familien vermietet.

Nun habe ich von einer Beratungsstelle den Tipp bekommen mir einen Wohnberechtigungsschein zu holen, die Frage ist, würde ich überhaupt einen bekommen.

Ich habe im Monat etwa 1100 Einkommen. Dann noch Kindergeld 360. Mein Noch-Mann müsste vermutlich 1500 Euro Unterhalt bezahlen, also Höchstsatz für die Kinder eventuell etwas für mich, da weiß ich noch nicht so genau Bescheid.

Meine Frage, bin ich vom Einkommen nicht weit drüber um einen WBS beantragen zu können oder reicht es Alleinerziehend zu sein?

Liebe Grüße

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Da bist du mit einem 1Personen-Haushalt plus 2 Kindern weit drüber.

12000 plus 500 pro Kind sind m. W. die Bundesgrenzen, die Örtlichen können abweichen.

Vergiss nicht, auch dir ist dein Mann zu wenigstens Trennungsunterhalt verpflichtet.

Und dass die Kinder ausziehen, damit muss er einverstanden sein.

LG

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Ja, die Kinder wollen nicht beim Wohnen bleiben und cholerisch wie er ist sie denn seine Chancen eher schlecht. Aber danke dass du es erwähnst

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http://www.wohnberechtigungsschein.net/

Das ist ein grober Überblick. Es gibt regionale Unterschiede. Ob du allein erziehend bist oder nicht, spielt keine Rolle. Deshalb bist du nicht automatisch bedürftig - bei deinen "Einkünften" bist du sogar sehr weit davon entfernt. Trennungsunterhalt steht dir erstmal auch noch zu, den du nicht berücksichtigt hast (Kindergeld zählt allerdings nicht als Einkommen).

Außerdem steht einem nur eine bestimmte Wohnungsgröße zu.

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Dass Du mit dem Einkommen weit über dem Satz für einen WBS liegst, wurde ja schon mehrfach genannt. Außerdem ist mit WBS genau festgelegt, wie groß die Wohnung sein darf - kommt auf die Personenzahl an. (Ich rede jetzt von Baden-Württemberg, evtl. ist das in den Bundesländern unterschiedlich geregelt).
Ein WBS bedeutet auch nicht, dass man dann ein Anrecht auf eine Wohnung hat, sondern, man kann sich damit auf eine Sozialwohnung bewerben. Diese sind bekanntermaßen rar und der Ansturm entsprechend hoch.

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das hier habe ich im Netz gefunden - offenbar ist die Größe der Wohnung bundesweit einheitlich:

Größe der Wohnungen Außerdem wird auf Grundlage der im Haushalt lebenden Personen die Größe des zu mietenden Wohnraumes festgelegt.

Dieser ist in Deutschland wie folgt definiert:
•1 Person: bis 45 m²
•2 Personen: bis 60 m²
•3 Personen: bis 75 m²
•4 Personen: bis 90 m²
•jede weitere Person: zuzüglich 15 m²

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>>>offenbar ist die Größe der Wohnung bundesweit einheitlich:<<<

In unserer Stadt ist das anders geregelt, z.B eine alleinstehende Person kann 2,5 Zimmer anmieten, kommt ein Kind über sechs Jahren dazu, dürfen es 3,5 Zimmer sin. Dabei ist die Größe der Wohnung völlig unerheblich.
Also rein theoretisch dürfte eine Mutter mit Kind 120qm anmieten, solange es nicht mehr als 3,5 Zimmer sind.

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Hallo

Habt ihr Steuerklassen 3/5 ? Die wird sich ja noch öndern. Du 2, er 1. Dann hat er weniger Eikommen und wird vermutlich auch weniger Unterhalt zahlen müssen.

1500 Euro sind schon viel für 2 Kinder, wie kommst du auf den Betrag? Selbst wenn ich den Höchstbetrag laut Tabelle für 18 jährige nehme, komme ich da nicht darauf.
Das Kindergeld musst du bei unter 18 jährigen hälftig, ab 18 ganz abziehen, vergiss das nicht.