Steuerklasse 2 rückwirkend "futsch" nach Heirat?

Liebes Forum,

ich habe aktuell Steuerklasse 2 da ich alleinerziehend bin und mein Freund nicht bei mir lebt.

Wir wollen demnächst heiraten und zusammenziehen; wir haben noch kein Datum und keine Termine geplant.

Man liest immer dass wenn man im Dezember heiratet zählt man für das komplette Jahr steuertechnisch gesehen als "verheiratet", bzw. wird zusammenveranlagt, was unterm Strich meist von Vorteil ist.

Frage: ab dem Moment wo wir heiraten/zusammenziehen fällt meine Steuerklasse 2 ja weg.

Schiesse ich mir selbst ein Eigentor wenn wir im Dezember heiraten weil ich dann für das ganze Jahr (2017) keine Steuerklasse 2 und den damit verbundenen Kinderfreibetrag bekomme?

Oder wird das irgendwie noch berücksichtigt?

Wäre es dann finanziell besser ab Januar zu heiraten?

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Hallo - wenn ihr im Dezember heiratet dann wird das komplette Jahr als "verheiratet" veranlagt. Drum heiraten soviele noch schnell im Dezember .

Wie es genau mit dem Kinderfreibetrag ausssient kann ich dir nicht sagen aber wenn du bereits gerechnet hast und es ein Nachteil wäre,dann warte mit der Heirat bis Januar 2017.

Alles Gute

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Genau das weiß ich nicht wie ich es ausrechnen soll.... deshalb die Frage hier.

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Ah ok.

Vielleicht hilft Dir der link. Da kannst du rein theoretisch alles Steuerklassen mal "durchspielen".

http://www.brutto-netto-rechner.info

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