verlängerung der elternzeit beim arbeitgeber beantragen

hallo,

folgende situation: meine schwägerin ist vor 7 monaten mutter geworden und hat nach anraten ihrer schwester nur ein jahr elternzeit eingereicht, weil schwägerin 2 meinte, man könnte kurz zuvor um eine verlängerung der elternzeit bitten.

jetzt rief sie mich an, sie habe gelesen, der arbeitnehmer könnte die verlängerung ablehnen, wenn sie nicht 8 wochen vor ablauf der frist eingereicht würde.

sie bat mich, ein schreiben rauszusuchen, in dem der antrag auf verlängerung so formuliert ist, dass er nicht abgelehnt werden könnte.

nun habe ich gelesen, dass ihr grundsätzlich bis zu 3 jahre erziehungsurlaub zustünden, der arbeitnehmer bei triftigen gründen aber den antrag ablehnen könnte.

vielleicht könnt ihr uns weiterhelfen, ich such mir nämlich grad nen wolf.

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Grundsätzlich gilt,

Man muss sich verbindlich 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit für die ersten beiden Jahre festlegen.

1.) Hat man nur ein Jahr Elternzeit genommen und will verlängern, dann braucht man die Zustimmung des Arbeitgebers. Er muss zustimmen, wenn ein triftiger Grund vorliegt. Bsp: die Betreuung sollte die Oma machen, diese stirbt aber während des ersten Jahres Elternzeit.

2.) Hat man zwei Jahre Elternzeit genommen und will verlängern, reicht ein fristgerechtes Schreiben an den Arbeitgeber. Zustimmen muss er in diesem Fall nicht.

Also, immer besser 2 Jahre einreichen und vorher schon ggfs. die Teilzeitarbeitszeit in der Elternzeit vereinbaren.

VG
B

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danke, die infos habe ich auch gefunden... leider war in dem fall einfach eine falsche beratung erfolgt. *seufz*

nachdem aber in ihrem leben nichts anders gelaufen ist seit der geburt, hat sie demnach nur wenig anspruch, sehe ich das richtig?

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Wie sieht es denn mit der Betreuung aus? Hat sie einen Krippenplatz bzw. wie war es geplant?

Warum sollte der Arbeitgeber nein sagen? An ihrer Stelle würde ich schnellstmöglich das Gespräch mit ihm suchen, also nicht erst bis zum Schluss warten. Dann besteht eher die Möglichkeit, dass die befristete Schwangerschaftsvertretung eventuell noch länger bleibt ...

VG
B

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Hallo,

du kannst aufhören zu suchen etwas derartieges wirst du nicht finden. Man muss sich die ersten zwei Jahre festlegen. Das dritte Jahr kann man problemlos ranhängen, das zweite Jahr nicht.

http://www.sozialhilfe24.de/elternzeit/dauer-verlaengerung-beendigung.html
"Verlängerung der Elternzeit
Eine Verlängerung der Elternzeit ist gem. § 16 Abs. 3 S. 4 BEEG gesetzlich vorgesehen für den Fall, dass ein vorgesehener Wechsel in der Anspruchsberechtigung aus einem wichtigen Grund nicht erfolgen kann. Dieser Paragraf regelt den Fall, dass ein Arbeitnehmer die Elternzeit für eine kürzere als zwei oder drei Jahre beansprucht hat und nun im Nachhinein die Verlängerung bis zur maximalen Dauer der gesetzlichen Elternzeit beantragt. Dies ist dann nur mglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Es hat ein Abwägung zu erfolgen: das Freistellungsinteresse des Elternteils muss sich als gewichtig vorrangig vor dem Interesse des Arbeitgebers darstellen. Denkbar ist dies etwa, wenn sich die Eltern trennen oder wenn der mitbetreuende Partner erkrankt. Auch wenn das Kind erkrankt und eine weitere Betreuung braucht, wird man einen wichtigen Grund für die Verlängerung der Elternzeit bis zur maximalen Dauer von drei Jahren annehmen können. Der Antrag auf Verlängerung ist unverzüglich beim Arbeitgeber zu stellen. In dem Antrag sind die Tatsachen mit anzuführen, die einen wichtigen Grund rechtfertigen."

Gruß Karin

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Hi,
eigentlich ist es einfach, und deine Schwägerin ein gutes beispiel dafür, dass "Hörensagen" gewaltig nach Hinten losgehen kann.

Wie schon gesagt wurde legt man sich mit der Erstanmeldung (das ist bei den meisten wie auch bei deiner schwägerin nach der Geburt) für die folgenden zwei Jahre fest. Steht auch ziemlich wörtlich so im entsprechenden Gesetz. Heißt im Falle deiner Schwägerin: sie hat damals gesagt, dass sie nur ein jahr EZ nimmt und das zweite arbeitet.

Jeder AG hat das Recht, darauf zu bestehen. Heißt, es ist unmöglich, ihr ein schreiben zu diktieren, mit dem die Verlängerung gar nicht abgelehnt werden könnte. Das ihr das von irgend jemandem falsch erklärt wurde und sie nicht selbst in einer "offiziellen" quelle wie dem Gesetzestext nachgelesen hat gilt nicht als Grund, daran etwas zu ändern.

Der Ag hat allerdings auch das Recht, freiwillig einer Verlängerung zuzustimmen.

Was ich an Stelle deiner Schwägerin machen würde wäre, das persönliche Gespräch zu suchen. Und zwar so schnell wie möglich. Und da um eine Verlängerung bitten.

Und wenn die abgelehnt wird überlegen, ob

Plan B - doch eine Kinderbetreuung suchen und arbeiten gehen
oder
Plan C - kündigen, mit allen Folgen (Krankenversicherung? ALGI-Anspruch besteht nur, wenn sie arbeiten will und das Kind betreut ist, und dann evtl. auch nur mit Sperrfrist!)
für sie der richtige Weg ist. Andere Optionen bleiben dann nicht (na ja, sie kann auch einfach nicht erscheinen am ersten Arbeitstag und auf die Kündigung warten).

Wenn man keinen Anspruch hat würde ich das persönliche Gespräch mit einer freundlich formulierten Bitte einem Schreiben vorziehen.

Die drei Jahre hätten ihr zugestanden, aber der Zug ist abgefahren. Viel suchen musst du erst mal nicht, lest Euch den Paragraphen im Elternzeitgesetz durch und entscheidet dann, wie ihr das versuchen wollt.

Viele Grüße
Miau2

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danke für die infos,

ich habe eben nochmals mit ihr telefoniert und sie hat kurz zuvor mit ihrer chefin geredet, die auch auf dem stand ist, eine mutter könnte so lange nicht planen und sie sollte einfach die verlängerung beantragen. die chefin würde mit dem big boss reden, aber es sei kein problem.

das gleiche sagte auch der chef von schwägerin 2.

vielen dank für eurer bemühungen! scheinbar sind alle regelungen noch nicht überall angekommen, zum glück für beide schwägerinnen.

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Hi,

ich denke es kommt viel auf den AG an.

Ich bin im öffentlichen Dienst und mir wurde von meiner Personalstelle gesagt, verlängern der Elternzeit sei nie ein Problem (der Ö.D. will halt möglichst Personalkosten sparen).

Dafür stellt bei uns Verkürzen ein Problem dar.

In der freien Wirtschaft soll es jedoch andersherum sein.

Je nachdem, ob die Firma die Schwägerin fest einplant und braucht, oder noch ein Jahr verzichten kann (sind ja auch hier Personalkosten, die eingespart werden), wird diese sich entscheiden.

Ich weiss ja nicht, was für ein Verhältnis Deine Schwägerin zu Ihrem AG hat, aber ich kläre alles erst mal telefonisch oder im persönlichen Gespräch ab und schicke dann was Schriftliches hinterher.

Ich würde daher an Ihrer Stelle ein persönliches Gespräch mit dem Personalleiter / Chef suchen. Dann weiss sie woran sie ist und kann ihr Schreiben entsprechend formulieren.

Im übrigen gibt es ja bei den meisten AGs nicht nur die Entscheidung zwischen 100% oder gar nicht. In einem solchen Gespräch könnte man ja auch abchecken wie es um Teilzeit (ggf. Heimarbeit) gestellt ist.

VG lachris