Luftbuchung Krippe

Hallo an alle,

ich war Ende letzten Jahres auf Krippensuche und habe eine Zusage für eine sehr tolle Krippe erhalten. Die Leitung sagte uns, dass wir allerdings einen Vollzeitplatz buchen müssen, obwohl ich nur einen Teilzeitplatz benötige. Andernfalls müsste der Platz an eine andere Familie vergeben werden. Die Krippe ist wirklich toll und wurde mir von mehreren Eltern empfohlen, ich weiß mein Kind da also gut aufgehoben.

Die gleiche Aussage bekam ich schon bei der Anmeldung bei einer anderen (sehr guten) Krippe.

Wir zahlen nun monatlich 60€ mehr, als wir eigentlich benötigen würden. Gestern sagte man mir, dass das überhaupt nicht erlaubt ist (Luftbuchung)

Ich dachte mir das schon, aber was wäre die Konsequenz: keinen oder einen schlechteren Krippenplatz? Beim Großen haben wir damals schon keinen Krippenplatz bekommen. Er ging dann zu einer Tagesmutter, bei dir wir leider schlechte Erfahrungen machen mussten.

Wie seht ihr das? Wisst ihr mehr darüber Bescheid?

Viele Grüße,
patsche

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Leider ist es so, dass die meisten Krippen es sich aussuchen können, welche Kinder sie nehmen.

Und natürlich würden sie immer ein Vollzeitkind bevorzugen, da auch die Gebühr höher ausfällt.
Wenn du dein Kind nur Teilzeit abgeben möchtest und nur Teilzeit bezahlen willst, macht die Kita ja Minus.
Deshalb verlangen die meisten Kitas die volle Gebühr, egal ob ein Kind Voll- oder Teilzeit geht.
Meine Maus ist in einem AWO-Kindergarten. Dort ist es anders. Die können wirklich nur die Gebühr nehmen, für die das Kind angemeldet ist. Die finanzieren sich aber auch anders.

Bei staatlichen Kitas ist das wieder anders.

Du wirst wohl in den sauren Apfel beißen müssen und voll bezahlen müssen, wenn du diesen Platz haben möchtest.
Sie es mal so, zu zahlst zwar mehr als du eigentlich bräuchtest, aber wenn es doch mal eng wird, weil du z.B. noch einen Arzttermin hast, wo du dein Kind nicht mitnehmen könntest, oder du es nicht pünktlich von der Arbeit schaffen würdest, ist es nicht so dramatisch, wenn dein Kind länger in der Kita bleiben kann.

Unsere Maus geht Vollzeit und wir zahlen auch Vollzeit (9 Stunden/5 Tage pro Woche), aber wenn wir z.B. Urlaub haben, nehmen wir sie auch einfach mal raus oder lassen sie nur halbtags gehen, wenn wir morgens noch Behördengänge haben.

Auch wenn ein Kind mehrere Wochen krank ist, bezahlt man den Platz ja trotzdem, auch wenn das Kind nicht in die Kita kann. Eigentlich müsste man da auch sagen, ich zahl nicht weil mein Kind nicht geht.
Aber das geht natürlich nicht.

LG

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Ja, für Ausnahmefälle ist es natürlich praktisch.

Vertrag ist ohnehin schon unterschrieben. Mich hat einfach interessiert, ob jemand mehr zur rechtlichen Situation weiß oder ähnliche Erfahrungen gemacht hat.

Danke!

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Das finde ich echt komisch, ich komme zwar nicht vom Fach aber habe auch schon unseren Krippenplatz (muss man ja schon rechtzeitig schauen) und meine Tochter hat die letzten Monate in einer Krippe Praktikum gemacht und ich hab sie mal gefragt ob sie darüber was weiß.
Sie war auch etwas verwirrt da es bei ihr so war das die Krippen Ganztagesplätze nur begrenzt waren wegen dem Betreuungsschlüssel nachmittags. Es ist zwar kein Problem ein Ganztageskind mal früher zu holen aber Ganztagesplätze hatten wirklich nur die Kinder die in der Regel auch lang blieben. Die neuen Kinder könnten auch nur einen Ganztagesplatz bekommen wenn es gerade möglich war, Luftbuchungen gibt es deshalb nicht.
Aber schon bei der Vergabe von Plätze scheint es ja wirklich überall anders zu sein also kann ich auch nur von unserer Krippe sprechen #kratz

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Wir haben auch einen viel höheren Studenumfang gebucht als wir letztendlich ausgenutzt haben. Ich habe mir ehrlich nie etwas dabei gedacht.

Bei uns war der Grund, dass wir anfangs dachten, wir bräuchten eine größere zeitliche Flexibilität wegen unserer beider Jobs.

Nehmt den Vollzeitplatz und dann holt euer Kind ab wie es euch passt ab. (Geht natürlich nur wenn ihr in einem Bundesland wohnt ohne Bedarfsprüfung/Kitagutscheinsystem). Ich kenne viele Paare die das total flexibel handhaben, gerade bei Studenten/Selbstständigen. Da wird das Kind ein paar Wochen schon mittags abgeholt, dann ein paar Wochen Vollzeit, dann nur drei Tage die Woche usw.

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Ich würde ja sagen, erlaubt ist das nur nicht, wenn die Kita entsprechende Zuschüsse bekommt, aber das Personal nicht entsprechend vorhält. Was ihr privat mehr zahlt als ihr müsst ist mMn euer Ding.

Bei uns geht das gar nicht. Unsere Stadt hat nicht eine städtische KiTa. Alles verschiedene Träger. Trotzdem musste ich mir meine Arbeits- und Fahrtzeitstunden vom AG bestätigen lassen und über die Stadt wurde dann die Betreuungslänge festgelegt (auf dem Rechtsanspruchsbescheid). Und nur damit konnte ich Vollzeit in der KiTa anmelden. Unsere Kita hat auch nur Vollzeitkinder genommen.

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Hallo,
ihr zahlt "nur" 60€ mehr für den Platz....dann überleg mal, wieviel die Stadt für einen Platz "dazubezahlt", der überhaupt nicht genutzt wird. Das durch U3-Vollzeitplätze auch ein anderer Betreuungsschlüssel entsteht. Da habt ihr eine echt geschäftsorientierte Krippe erwischt. Dazu kommen noch die Kosten für das Mittag (was hier teilweise verpflichtend bestellt werden muß). In meinen Augen grenzt das Verhalten der Krippe schon an Sozialschmarotzerei. Sie bekommen richtig Geld ohne Leistung zu erbringen.
Glaub mir, deine Krippe ist nicht die Einzige, die so handelt. Eine sehr unfaire Sache gegenüber allen Beteiligten...außer der Krippe selber. Die kann noch so einen guten Ruf haben, für mich persönlich wäre der Ruf bei solchen Geschäften nicht mehr viel Wert.

Dir bleibt ja nichts anderes übrig, als dieses Spiel mitzuspielen. Die Beteiligten schweigen sich über so eine Schweinerei aus, jeder ist doch froh einen Platz zu ergattern. Erlaubt ist es bestimmt nicht, aber das System hat nun mal so schöne Schlupflöcher. Du holst doch dein Kind freiwillig schon früher ab, da kann doch der Kindergarten nichts dafür;-), verstehst du? Und schon waschen sie ihre Hände in Unschuld.

Ich habe noch eine andere Methode kennengelernt: 25 Std.-Platz ab 7.30Uhr. Aber spätestens um 12 Uhr muß das Kind geholt werden, da dann die Mittagszeit (störungsfrei bitte) für die anderen beginnt. Das sind monatlich 10 Stunden (!) pro Teilzeitkind, die es überhaupt nicht zur Verfügung hat. Wenn es mir nicht passt, dann müsste ich halt mehr buchen.....wie bitte? Ich habe 25 Stunden gebucht, die auch bezahlt werden und genau 25 Stunden werde ich auch nutzen. Ganz großer Zauber mit der Leitung, als ich dann meinte dann müsste ich mich halt mit der Gemeinde in Verbindung setzen, bzw auch einen Anwalt einschalten.....komisch ab da ging es plötzlich.

Mein Rat an dich....hm, habe eigentlich keinen. Was sagt dein Gewissen? Was sagt deine Geldbörse? Irgendwie so etwas wie Augen zu und durch, leider.
#winke

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"Sie bekommen richtig Geld ohne Leistung zu erbringen." da wäre ich vorsichtig. Die Krippe hat sagen wir mal 10 angemeldete VZ-Plätze. Dafür bekommt sie Geld. Sie muss aber auch entsprechend Betreuungsschlüssel Vollzeit Personal bezahlen, ich denke das wird kontrolliert. (wenn nicht, dann geb ich dir recht)
Somit hat diese KiTa in der Praxis dann, wenn von 10 nur 8 Kinder Vollzeit da sind ja an den Nachmittagen einen besseren Betreuungsschlüssel.

Es ist bei uns übrigens gang und gäbe, dass man bei der KiTa selbst noch Stunden zu denen die die Stadt genehmigt hat kaufen kann. Das ist ganz offiziell bei uns. Ich glaube also nicht, dass das alles so illegal ist.

Essensgeld zahlt man ja zum Großteil selbst. Glaube nicht, dass damit großer Reibach gemacht werden kann.

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Ich stimme dir sogar halbwegs zu, das Problem ist allerdings, wenn es nur Anmeldungen für Teilzeit (weil einfach kein Bedarf besteht) gibt, dann ist der Betreuungschlüssel futsch. Das umgeht man, in dem man sagt, bei uns nur Vollzeitplätze. Das sichert das Ein- und Auskommen der Einrichtung.
Sozialschmarotzer machen nichts illegales, sie nutzen das bestehende (fehlerhafte?) System einfach nur aus.

Natürlich besteht ein kleiner (aber doch schöner) Vorteil für "uns" Eltern, ausreichend Erzieher in der Einrichtung.
Nein, wirklich illegal ist da nichts, eher eine stillschweigende Übereinkunft. Du brauchst einen Betreuungsplatz, wir bieten ihn zu folgenden Konditionen....unterschreib oder such dir etwas anderes.;-)

Klar zahlen "wir" Eltern das Essensgeld, verpflichtender Weise....die Portion des Teilzeitkindes wird dann von den übrigen Kindern als "Nachschlag" mitverdrückt. Da kenne ich aber auch andere Regelungen, zB genaue Bestellung für die kommende Woche und genaue Abrechnung am Monatsende (bedeutet Mehrarbeit, ist aber gerecht).

Die Krippe/ der Kindergarten inklusive Leitung sind doch das letzte Glied in der Kette. Die Geschäfte laufen zwischen Träger und Gemeinde/ Stadt.

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Nochmal danke für Eure Antworten. Also der Vertrag ist ohnehin unterschrieben. Ich wollte mich einfach austauschen.

Im zweiten Jahr kann ich ja dann sicher darauf bestehen, die Stunden zu reduzieren. Dann müssen sie eben einen neuen Vollzeitplatz belegen ... Und solange zahlen wir einfach mehr und - wie einige schon richtig geschrieben haben - können wir das an manchen Tagen natürlich auch mal ausnutzen und ihn länger dort lassen, ohne Stress.

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Hallo,

im Kindergarten meiner Tochter war es ähnlich.

Sie war von 9 Uhr bis 12 Uhr da, also 3 Stunden.

Die Kernbuchungszeit lag bei 4 Stunden, also haben wir 1 Stunde "umsonst" gezahlt.

Haben wir aber gern gemacht, weil es ein guter Kindergarten war.

Nicht erlaubt, naja. Wenn Ihr den Platz nicht nehmt, bekommt ihn halt ein anderes Kind.

GLG

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Habe unseren Sohn heute im KiGa (NRW, konfessioneller KiGa) angemeldet - prinzipiell kann man dort einen Betreuungsumfang von 35 oder 45 Stunden pro Woche buchen.

Von der Leiterin wurde mir gesagt, dass man sich einmal für einen Betreuungsumfang entscheidet und es dann keine Möglichkeit eines Wechsels mehr gibt - wäre vom Gesetzgeber so gewollt.
Zudem dürften Kinder, für die einen Betreuungsumfang von 45 h pro Woche gebucht ist, eigentlich nicht schon mittags abgeholt werden und der KiGa sei theoretisch sogar dazu verpflichtet, dem Jugendamt die Eltern zu melden, die ihren Betreuungsumfang regelmäßig nicht ausschöpfen. - Da die KiGa-Leitung die verpflichtende Ausschöpfung des Betreuungsumfangs selbst nicht gut findet, darf man dort sein Kind auch früher abholen...jedoch nur so lange sie deswegen "keinen auf den Deckel bekommt".

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Hallo,

ist bei uns genauso. 45 Std. gebucht.

Ich arbeite an drei Tagen voll und hole unsere Tochter an den beiden anderen Tagen um 12.00 Uhr aus dem Kindergarten ab. Ebenfalls NRW. Also maximal 35 von 45 Std. genutzt, aber 45 Std. müssen gezahlt werden. Finde ich aber völlig in Ordnung. Denn das Personal muss vorgehalten werden, auch wenn mein Kind an zwei Nachmittagen nicht da ist.

Liebe Grüße Andrea

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Das ist hier auch so. Es gibt nur sehr wenig Krippen, bei denen man Telzeit anmelden kann.