Kinderreisepass und doppelte Staatsbürgerschaft?!

Hallo,

ich bin gerade total verwirrt. Ich habe heute einen Kinderreisepass für meinen Sohn (14 Monate) beantragt und vor Ort ausgestellt bekommen. Staatsangehörigkeit ist deutsch... steht auch so in der Geburtsurkunde. Der Bearbeiter vom Bürgerbüro meinte dann aber, nach durchsicht seiner Gesetzeslageauszüge aus anderen Ländern. Das mein Sohn anscheinend gebürtig zwei Staatsbürgerschaften hätte. Er ist in München geboren, ich als Mama bin auch deutsche. Mein Mann ist aber Pole. In Polen geboren, polnische Staatsbürgerschaft und polnischer Reisepass. Er meinte, in den Unterlagen die er von deutschen Ämtern ausgestellt bekommt, steht überall deutsch drin, aber im System wäre hinterlegt das er dopplte Staatsbürgerschaft hätte. Man müsste dem anscheint bis zu 3 Monate nach der Geburt beim Konsulat wiedersprechen, sodass er nur eine Staatsbürgerschaft hätte. Naja er ist ja nun 14 Monate, also Frist verstrichen. Angeblich kann er sich somit auch über polnische Behörden einen polnischen Ausweis ausstellen lassen. Allerdings bedeutet doppelte Staatsbürgerschaft auch, dass die Pflichten für beide Seiten gelten. Sprich Militärdienste... klar hier ist es momentan ruhend, sprich nicht verpflichtend, und in Polen meines Wissens nach gibts dort auch keine Wehrpflicht. Aber wenn es notwendig würde, können beide Länder diese Pflicht ja jederzeit wieder einführen. Sprich er könnte sowohl als auch eingezogen werden etc.

Wie ist das jetzt? Ist irgendwer von euch doppelmoppel Staatsbürger oder hat darüber Kenntnisse? Weil sowohl mein Mann als auch meine Schwiegermutter sagen beide... es gibt hier nur einfache Staatsbürgerschaft. Man kann nicht sowohl als auch haben. Beide haben vor einigen Jahren mal versucht sich eindeutschen zu lassen aber die polnische zu behalten... da hieß es entweder oder. Es wäre nicht möglich den polnischen Pass zu behalten und gleichzeitig deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen. Oder gilt dies nur für gebürtige Multikulti-Babys aber nicht für die, wo im Ausland geboren wurden und hier leben?

Und wisst ihr ob der Kinderreisepass in der gesamten EU gilt oder nur in gewissen Ländern? Weil es ist ja so ne Eigenart von Deutschland und es gibt anscheinend Länder (auch innerhalb der EU) die diesen Ausweis nicht anerkennen.

Danke schonmal und liebe Grüße Küken

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Hallöchen :) also das mit den zwei Staatsbürgerschaften gibt es . Ich habe auch beide . Bin drüben geboren und konnte mit 18 entscheiden ob ich eine ablege , habe ich aber nicht . Werde jetzt auch jedes Mal gefragt wenn ich meinen Ausweis neu mache ob ich sie ablegen möchte oder nicht . Allerdings weiß ich nicht ob sich des auch auf meine Tochter auswirkt . Beantrage nächsten Monat einen Reisepass da wir den für den Urlaub brauchen . Da werde ich dann wohl auch erfahren wie es bei ihr aussieht . Sie ist hier geboren . Papa ist auch deutscher , aber ich befürchte das ich da auch Probleme haben werde wie bei den Geburtsurkunden. Da wollten sie Sachen von mir ( von denen ich gar nicht wusste das ich sie besitze ) natürlich notariell beglaubigt und übersetzt ins deutsche .Zum Glück hat meine Mutter alles von mir ( und meiner Geburt ) in einem Ordner :)))) das ist alles echt Mega kompliziert:) Gruß

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hi,
mein sohn hat auch 2 nationaliaeten, (irisch-deutsch) er ist allerdings im ausland geboren und wir haben beide bewusst beide nationaliaeten fuer ihn gewaehlt. Wie das mit dem wiedersprechen ist kann ich dir nicht sagen aber das mit dem Militaerdienst stimmt. Aktuell auch in beiden laendern keine pflicht. Er kann mit 18 waehlen ob er beide behalten moechte oder ein abwaehlen, das ist kein problem. Wie das ist mit abwaehlen moechten und muessen liegt an der abmachung die beide laender miteinander haben. Bei uns kann er beide behalten wenn er mag. Bei der freundin (spanish-hollaendisch) nicht da die laender miteinander kein abkommen haben.Sie muss einen ablegen wenn sie 18 ist.

Sollte also der militaerdienst wieder eingefuehrt werden muss er sich entscheiden was er dann mit 18 machen will.

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Ich kann nur zum zweiten was sagen. Innerhalb der EU reicht der Kinderreisepass. Für USA zum Beispiel würdet ihr einen Reisepass benötigen. Bei anderen Ländern, auch Europa, würde ich vor der Reise sicherheitshalber recherchieren...

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Hallo
Bei dem Thema kocht jedes Land seine eigene Suppe und ja, das ist teilweise kompliziert und nervig. Was genau für Polen gilt musst du schauen.
Ich habe meine zweite Staatsbürgerschaft erst als Erwachsene bekommen, nach dem Abstammungsprinzip. Kenne auch einge Jugendliche die ihre zweite Staatsbürgerschaft erst in der Jugend bekommen haben.

Meine Kinder wiederum haben die zweite Staatsbürgerschaft eines anderen Landes, außerhalb der EU.

Ein Anspruchspartner wäre da für dich das polnische Konsulat bezüglich der Verleihung der polnischen Staatsbürgerschaft.
Ich sehe es aktuell zumindest für mich als Vorteil die doppelter Staatsbürgerschaft zu haben. Klar gibt es Pflichten dadurch, aber eben auch Rechte. Bei meinen Kindern sehe ich das schon etwas anders.

LG

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Hallo,
solange nie eine Staatsangehörigkeit offiziell festgestellt wurde, wird die Staatsangehörigkeit nur als "deutsch" angenommen. Das ist ein großer Unterschied, den kaum jemand kennt ;-). Als mein Mann damals die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt hatte, musste ich in dem Zuge nachweisen, was meine Staatsbürgerschaft ist. Das war schwieriger als erwartet, obwohl natürlich in meinem Ausweis immer "deutsch" stand und ich genauso wie all meine mir bekannten Vorfahren auch, in Deutschland geboren wurde.
Wir hatten auch die Wahl der doppelten Staatsbürgerschaft (die Staatsbürgerschaft meines Mannes wurde erst nach der Geburt der Kinder gewechselt, sowas dauert ja auch Jahre). Im ersten Moment waren wir natürlich auch dafür, aber dann wurden uns die gravierenden Nachteile bewusst und wir entschieden uns für eine rein-deutsche Staatsbürgerschaft. Die Kinder können das selbst jederzeit ändern, wenn sie es wollen - selbst deren Kinder hätten noch das Anrecht auf die Staatsbürgerschaft des Vaters. Jetzt sind wir alle Deutsche und haben einen lebenslangen Aufenthaltstitel für das andere Land.

Mir ging es damals nicht mal sosehr um den Wehrdienst. Der ist noch in weiter Ferne und wie gesagt, eine Staatsbürgerschaft kann man ändern. Viel schlimmer in meinen Augen war die Tatsache, dass man bei doppelter Staatsbürgerschaft (z.B. bei dir jetzt) in Deutschland immer ausschließlich nur Deutscher ist, in Polen ausschließlich nur Pole ist und in der restlichen Welt ist man Deutscher und Pole. Das hat ein paar üble Effekte. Wenn man sich als Deutsch-Pole in Polen aufhält und dort gerade ein Bürgerkrieg ausbricht, kann man sich eben nicht über die deutsche Botschaft nach Deutschland bringen lassen. Man ist nämlich bereits im Heimatland. Das Heimatland des Papas meiner Kinder steht permanent kurz vor Bürgerkrieg, 3. Welt Land sowieso.... so undenkbar ist das also nicht.