6 Jähriger macht Handy vom Großonkel kaputt....

Hi,

ich bräuchte mal euren Rat.

Mein 6 Jähriger hat das Handy meines Onkels ausversehen mit Fanta übergossen. Das passierte auf der Konfirmation meines Neffen am Sonntag.
Mein Onkel hat nun schriftlich das es nicht repariert werden kann + Angebot für Ersatz.

Ich habe meine Aufsichtspflicht nicht verletzt weil ich ja mit am Tisch saß.
Früher hieß es das Verwandten nix erstattet wird, aber heute soll das anders sein?!

Vielleicht wißt ihr ja mehr, bevor ich morgen meine Versicherung anrufe.

Danke
Nana

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hey,

welche versicherung soll denn da zahlen? die haftpflicht nicht, denn dein kind ist erst 6, da zahlen die eigentlich nicht für angerichteten schaden. auch kann dein onkel dich nicht dafür belangen, da du ja dabei warst.
böse ausgedrückt, dein onkel wird auf dem schaden sitzen bleiben, oder ihr zahlt da privat.

*lg*

2

Nein, natürlich zahlt die Haftpflicht auch bei Kindern. Jedenfalls meine. Mußte sie schon zweimal vor ein paar Jahren. Ging mir explizit eigentlich darum weil es mein Onkel ist. Aber hab schon mehr gelesen und mittlerweile ist das wohl egal solange man nicht zusammen haushaltet/wohnt.

Aber danke für deine Meinung.

Gruß nana

3

wo bist du denn versichert? die devk macht es z.b. definitiv nicht. also "natürlich" ist das ganz sicher nicht. denn die kinder sind erst ab 7 jahren bei den eltern mit abgesichert. dann ist das kulanz deiner versicherung.

*lg*

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4

Hallo,

natürlich hast du deine Aufsichtspflicht verletzt!!!!

Überleg doch noch mal genau. Du warst zu dem Zeitpunkt sicherlich zur Toilette und dein Sohn war alleine im Raum, stimmts?!
Alle anderen standen draussen auf der Terasse/im Garten um Luft zu schnuppern...;)

Passt schon. Du hast selbstverständlich deine Aufsichtspflicht verletzt und somit zahlt auch die Versicherung bei einem 6Jährigen.;)

LG und einen schönen Abend noch.

Sille

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hey,

der gang zur toilette verletzt nicht die aufsichtspflicht;-) auch wenn mama sich nicht im gleichen raum befindet ist die aufsichtspflicht nicht verletzt.

*lg*

6

;-) Ich glaube das die Fanta doch mein Mann verkippt hat.....alles andere ist viel zu viel gerenne und geschreibe#schwitz

Danke!

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Hallo,

unser Sohn hat bei Oma einen Spiegel und den guten alten Goethe (als Büste) zerstört.

Die Vesicherung hat beides anstandslos bezahlt.

lg

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Also meine Tochter hat als Kleinkind versehentlich die Brille meines Vaters kaputt gemacht - unsere Haftpflicht hat das ohne Probleme bezahlt. Allerdings waren wir im Nebenzimmer.

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Hallo Nana,

das kommt auf eure Versicherungspolice an. Man kann Kinder unter 7 extra mitversichern, sie sind jedoch nicht automatisch dabei.
Also wirst du wohl nachfragen müssen.

LG,
Susanne

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Das klingt für den Großonkel nach einem typischen Fall von Pech gehabt.

Ansprüche gegen Deinen Sohn scheiden von vornherein aus.

Du könntest Deine Aufsichtspflicht verletzt haben und daher nach BGB haften. Es gilt hier die umgekehrte Beweispflicht, also nicht Dein Onkel muss beweisen, dass Du die Aufsichtspflicht verletzt hast, sondern Du musst beweisen, dass Du die Aufsichtspflicht nicht verletzt hast. Dagegen spricht jedoch, dass gerade das versehentliche Verschütten von Getränken sich auch durch die gebotene Beaufsichtigung von Kindern auf einer solchen Feier nicht gänzlich vermeiden lässt. Und dass ein 6-jähriger allein aus einem Glas trinkt, kann man auch nicht gegen Dich verwenden.

Außerdem: Was hatte das Handy an einer Stelle zu suchen, an der es mit der Fanta Deines Sohnes in Berührung kommen konnte? Ich nehme an, es lag ungesichert auf dem Tisch. Würde daher Deinem Onkel eine gehörige Teilschuld, wenn nicht sogar die überwiegende Schuld geben.

Ob man sich bemühen soll, die eigene Versicherung zu überreden, diesen Schaden zu übernehmen, hängt davon ab, wie sehr man an einer weiteren guten Beziehung interessiert ist. Manche Policen haben einen Passus, der den Versicherungsnehmer wählen lässt, ob Schäden durch deliktunfähige Kinder beglichen oder abgewehrt werden sollen.

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Also jetzt mal ganz ehrlich. Selbst wenn es keine Versicherung bezahlt, sehe ich es als selbstverständlich an, den Schaden den mein Kind angerichtet hat auch zu bezahlen.

Käme für mich überhaupt nicht in Frage zu sagen, dass mein Kind nicht haftbar gemacht werden kann und so also nichts zu holen ist.

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Sehe ich genauso!

LG,
J.

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Ganz meine Meinung!

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Also unsere haftpflich zahlt sowas. musten aber eine extra klausel dafür dazunehmen was uns ein paar euros gekostet hat wirklich nicht viel..ist es mir das geld wert..so das die versicherung auch zahlt wenn ich z.b. meine aufsichtspflichet verletzt habe und dann was passiert da man ja nicht immer die kinder im auge hat..einfach mal bei deiner versicherung nachfragen