Und wenn du tot gehst mama, wohn ich bei Oma....

Hallo

Wir haben heute eine tote Katze am Straßenrand liegen sehen.

Unsere große fragte was passiert ist mit der Katze und ich erklärte das sie wahrscheinlich ein Auto überfahren hat, nutze die Gelegenheit dann gleich nochmal zu vermitteln das Autos gefährlich werden können und man nicht über rote Ampeln läuft und gucken muss etc. (Klappt aber eg sehr gut mit ihr)

"Kann man trotzdem überfahren werden?" Fragte sie

Und ich erklärte das es immer mal wieder zu Unfällen kommt weil fußgänger oder autofahrer unachtsam sind.

Darauf sagte sie "und wenn du tot gehst mama, wohn ich bei der oma"...

Ich sagte um sie nicht zu beunruhigen "ja du und deine schwester ihr wohnt dann bei der oma"

Innerlich stellte ich mir jedoch die frage was passiert im falle meines todes mit den kindern. Klar sie bleinen bei meinem Mann.

ABER wenn mein mann und ich "zeitgleich" sterben würden....

Grob gesagt kann das leben jede sekunde zu ende sein.

Und dann stehen die kinder alleine da.

Getauft sind sie noch nicht. Hätte aber wohl rechtlich gesehen (inziwschen?) Eh keinen wert mehr was ihre in obhutnahme anbelangt.

Im falle unseren todes bekäme wohl das jugendamt die Vormundschaft. Und dann? Pflegefamilie? Kinderheim? Können Verwandte den wunsch äußern das sorgerecht zu übernehmen? Wird dem stattgegeben? Unter welchen umständen?

Wo kann man sich da informieren? Und kann man veranlassen das die vormundschaft der kinder wirklich oma/opa/ tante/onkel/ xx bekommen soll sofern uns was passiert?

Was für Regelungen, und wo, habt ihr getroffen bezüglich solch einem fall?

Habt ihr eine Lebensversicherung abgeschlossen um das gröbste der Kosten in der Kindheit abzudecken?

Klar will ich erleben wie sie groß werden, will bei den hochzeiten dabei sein, will enkelchen bespaßen und verwöhnen, aber ich könnte auch schon tot sein ehe alle zur schule gehen.

Positiv denken hilft da nur bedingt...

Wer mag kann ja mal erzählen was für Vorkehrungen ihr getroffen habt bezüglich eines zu zeitlichen Ablebens.

LG

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Hallo!

Man kann da in jedem Fall "vorbereitet" sein. Man sollte neben einem Testament auch eine Sorgerechtsverfügung aufsetzen. Darin kann man regeln, was mit den Kindern werden soll. Wen man sich als Vormund wünscht und wer in euren Augen dafür in Frage kommt. Wir haben das auch mit den jeweiligen Beteiligten besprochen, ob es für sie überhaupt in Frage kommt, dass sie unsere Kinder aufnehmen!

Beraten kann euch in diesen Angelegenheiten ein Notar, der entsprechende Dokumente dann auch aufsetzen kann und auch Sicher stellt, das die Dokumente nach eurem Tod in Einsatz kommen. Außerdem sollte sich jeder über Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung informieren (macht ach der Notar). Über eine Sorgerechtsverfügung bekommt man auch Infos beim Jugendamt.

Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.

Liebe Grüße

Hochzeit777

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Hallo

Danke dir das ist hilftreich!!

Ich werd am wochenende erstmal mit meinem mann sprechen bezüglich Vorstellungen und dann gehen wir mal zum Notar sofern das für unsere "Auserwählten" in frage kommt.

Vielen lieben dank

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Genau so haben wir es auch gemacht.

Soweit ich es richtig in Erinnerung habe rechnet der Notar auch nach dem Vermögen und nicht nach Stunden ab. Die ausführliche Beratung zu dem Thema sollte man sich also nicht entgehen lassen.
Wir wurden bei all unseren Angelegenheiten auf sehr viele Dinge hingewiesen, die wir so gar nicht bedacht bzw. gewusst hätten.

Wir haben Ehevertrag, Testament, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und die Sorgerechtsverfügung für unsere Kinder gemacht. Das war nicht billig. Aber uns war es sehr wohl, dass dann alles geklärt war. Auch wenn es natürlich komisch war mit Ende 20 über all diese Dinge so detailliert nachzudenken und gefühlt das ganze Leben geregelt zu Papier zu bringen. Das unterschreiben dieser Dokumente hat sich auf jeden Fall mindestens genau so bedeutend angefühlt wie die Unterschrift auf dem Standesamt :-)

Eine Lebensversicherung haben wir auch abgeschlossen. Diese deckt aber definitiv nicht die Kosten für die Kinderheit.

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Es ist gut, sich darüber Gedanken zu machen, was wohl wäre, wenn... Auch wenn man solche Gedanken weit von sich schieben will, vielen ist das zu unangenehm. Im Bekanntenkreis habe ich vor ungefähr 12 Jahren dann erleben müssen, was passieren kann, wenn keine Regelungen getroffen wurden. Die alleinerziehende Mama starb plötzlcih durch einen Unfall und die Oma "durfte" die kleine Tochter nicht aufnehmen. Warum genau weiß ich leider nicht. Im Endeffekt kam die Kleine dann zunächst in ein Heim und dann in eine Pflegefamilie. Ich bin bis heute sicher, dass das nicht im Sinne meiner Bekannten gewesen ist aber sie hatte leider diesbezüglich nichts verfügt.

Wenn meinem LG und mir zeitgleich etwas passiert, wird meine Schwägerin die Vormundschaft übernehmen. Das haben wir handschriftlich notiert dem zuständigen Jugendamt übergeben und unser Notar weiß ebenfalls Bescheid. Dennoch wird zu allererst das JA die Vormundschaft haben und gerichtlich wird dann geklärt, ob unser Wunsch dem Kindeswohl entspricht (wird es, daran haben wir keine Zweifel, aber das geht wohl recht fix innerhalb weniger Tage. Allerdings kann es tatsächlich passieren, dass das Familiengericht die Wunschperson/en für nicht erziehungsfähig hält und dann kämen die Kinder leider tatsächlich in eine Pflegefamilie. I. d. R. wird dann aber darauf geachtet, dass Geschwister nicht getrennt werden.

Eine Lebensversicherung haben wir nicht abgeschlossen aber Sparverträge für die Kinder, die auch weiterlaufen, wenn wir plötzlich nicht mehr sind. Ausgezahlt werden soll der Sparbetrag dann nach Bedarf nach dem 18.Geburtstag, wenn bspw. die erste eigene Wohnung eingerichtet werden soll o. ä. Für die Zeit, in der die Kinder minderjährig sind, besteht bspw. Anspruch auf Pflegegeld und auch Kindergeld, womit insg. die Kosten, die die Kinder zwangsläufig "verursachen" abgedeckt sind.

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Da normalerweise auch ohne Verfügung zuerst die Verwandten in Betracht gezogen werden, hätte die Oma im Fall deiner Bekannten sicher auch mit Verfügung das Kind nicht bekommen.

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Wegen dem Punkt oma.

Man möchte den Kindern einen erneuten Verlust von heim und Gewohnheit ersparen. Daher muss die Person so "jung" sein, dass sie laut Statistik noch "fit" ist bis die Kinder 18 sind. Es gibt aber einen Katalog von Kriterien, den kann man beim Jugendamt erfragen. Dann ist die Auswahl wesentlich sicherer.

Ein Bsp:

Mein Vater ist Anfang 70 und unsere zwillinge kommen in 3 wochen zur Welt.

Wenn die Zwillinge volljährig werden (und geg Ausbildung noch nicht fertig haben) ist mein Vater Ende 80. Statistisch gesehen ist er dann ein Pflegefall. Somit würde kein Richter ihn bestätigen.

Ausserdem sollte man beim Notar verschiedene Situationen durchsprechen.

Was ist zum Beispiel wenn ein Elternteil sein sorgerecht aus gesundheitlichen Gründen nicht ausüben kann. Dass dann das andere Elternteil alleine handeln kann! Z.b. Anmeldung schule oder Eröffnung Konto. Und nicht ein Pfleger vom Jugendamt bestellt wird.

Was ist zum Beispiel wenn euch etwas passiert und die kinder sind 17 oder 16. Habt nicht nur das "aktuelle" kind vor Augen.

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Du kannst nicht entscheiden, wer die Kinder nach Deinem Tod bekommt, aber Du kannst einen Wunsch äußern, und wenn nichts dagegen spricht, wird dem auch stattgegeben.

Die Gerichte müssen immer zugunsten des Kindeswohls entscheiden.

Ja, mein Mann und ich haben beide Lebensversicherungen, und im Falle des gleichzeitigen Ablebens sind automatisch die Kinder als Begünstigte dran.

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Wir waren für diesen Fall ebenfalls beim Notar, so dass unser Kind bei meiner Mutter leben würde.
Zeitgleich haben wir auch eine Risikolebensversicherung abgeschlossen, man weiss ja nie.

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zu den Möglichkeiten, Notar usw. wurde ja schon viel richtiges geschrieben.

auf jeden Fall solltet ihr aber dringend mit den potentiell Sorgenden vorab besprechen, ist eine große Aufgabe und vielleicht sieht sich Oma heute der Sache gewachsen und in 5 Jahren nicht mehr.

Viele sehen dabei immer, dass Sie die Kinder bei sich aufnehmen und für diese Sorgen. Da hängt aber z.B. auch die Verwaltung des Erbes als Vormund dran.

Ich weiß von Großeltern, die ihre Enkel liebevoll aufgezogen haben, dass die es echt belastend empfanden, dass Sie vom Jugendamt kontrolliert wurden und ständig über alles beim Vormundschaftsgericht Rechenschaft ablegen mussten.
Ich weiß allerding nicht, ob diese das Sorgerecht im Nachhinnein beantragt unf bekommen haben, oder ob die Eltern das verfügt hatten und ob es in diesem Fall für die Großeltern anders wäre.