Vorzeitig aus dem Mietvertrag raußkommen???? *HILFE*

Hallo #winke

Wir haben einen Mietvertrag für eine 3 Zimmer Whg bis 2013, jetzt haben wir aber im Okt 2010 noch ein Baby bekommen u. somit ist die Wohung für 4 Personen zu klein, weil wir kein Zimmer haben!
Ich kann auch meine große 11 nicht mit der kleinen 7 Monate in ein Zimmer tun!

Wir haben uns entschlossen ein Haus zu kaufen u. das dem Mieter auch mitgeteilt (schriftlich u. telefonisch) !!

Heute kam ein Brief von ihm das:

"Um aus dem Vertrag kostenfrei zu kommen sind Sie verpflichtet uns einen Nachmieter zu suchen."

Meine Frage:
1.) Ist das nicht eine Auserordenliche Kündigung??
2.) Was wäre wenn wir suchen aber keinen finden??
3.) Welche kosten könnten im schlimmsten fall auf uns zukommen??

Vielen Dank #blume

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Hallo

wir hatten vor 3 jahren die gleiche situation, ich wurde schwanger und zu dritt in de rkleinen DG wohnung ging gar nicht.

Hatte einen 5 jahresvertrag unterschrieben, 2004 bin ich eingezogen und im sommer 2007 wieder raus.
Hatte ihm schriftlich mitgeteilt das die wohnung zu klein wäre, ich aber gerne bereit bin von ihm eine andere größere zu nehmen. (wusste das er keine größere hatee;-)) klingt aber gut:-p

Er hat meine kündigung so akzeptiert ohne theater zu machen.

Wir hatten uns aber bei unterzeichnung des mietvertrages erkundigt das solche sachen also jahresverträge die dich an eine wohnung für mehrere jaher bindet nicht rechtens ist. zumindest war das so hier in NRW.

So weiss ich das jetzt nur. Habe hier aber schon desöfteren gelesen das es wohl doch rechtens ist#kratz

Ich würde einfach mal bei dem mieterschutzbund anrufen und nachfragen. Viele vermieter schreiben ja auch gerne noch schönheitsreperaturen rein, die sind ja auch nicht merh rechtens.

also von daher.

lg

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Wir sind auch zu viert in drei Zimmern, wieso soll das nicht gehen? Die Kleine hat bis zum 2. Geburtstag eh im Elternschlafzimmer geschlafen. Kann mir kaum vorstellen, daß das eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt.

Aber habt ihr nicht ganz normal drei Monate Kündigungsfrist?

Wenn ihr keinen Nachmieter findet, den der Vermieter akzeptiert, müßt ihr weiterhin Miete zahlen bis zum Kündigungszeitpunkt.

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Nein unsere Maus schläft nicht bis zum 2ten Geb bei uns, weil wir sind auch noch Menschen nicht nur Eltern u. wollen auch mal wieder unser schlafzimmer für uns haben!! :-) Mit 1 Jahr wandert sie aus!! :-)

Wir haben eine günstige Immobilie bekommen u. wären schön blöd gewesen wenn wir die nicht genommen hätten!

lg

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Könnt ihr ja anders handhaben, aber das ist nicht das Problem Eures Vermieters.

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Das ist normal, dass man einen Nachmieter suchen muss.
Auch wenn man die normale 3-Monats-Frist hat und früher ausziehen möchte. Bei mir war es so, dass ich drei Personen an den Vermieter vorgeschlagen habe und er sich dann entschieden hatte...

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Welcher Grund wurde denn für den befristeten Mietvertrag angegeben?

Wenn keiner angegeben wurde, handelt es sich um einen unbefristeten Mietvertrag, den man mit den üblichen Fristen kündigen kann.

Wenn ein korrekter Grund angegeben ist, habt ihr Pech gehabt. Selbst, dass ihr einen Nachmieter suchen könnt, ist schon sehr kulant.

Wie wärs, wenn ihr eure tolle Immobilie so lange befristet! vermietet, bis euer Mietvertrag abgelaufen ist?

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Hab grad nachgeschaut...da ist kein Grund angegeben..der ist einfach so bis 2013 befristet!!

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Du kennst den Unterschied zwischen einem Zeitmietvertrag und einem Mietvertrag mit Kündigungsausschluss?

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Huhu

ihr könnt sofort ausziehen, müsst aber solange weiter miete zahlen bis die frist im ist.
Ihr müsst 3 normale Nachmieter bringen, wenn er diese ohne begründung ablehnt, habt ihr eure Pflicht getan.

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Hallo Schlange,

entscheidend ist, ob die Befristung wirksam ist oder nicht.

Falls die Befristung wirksam ist, ist das Angebot des Vermieters, einen Nachmieter zu suchen, fair.

Angesichts der Vertragsdauer bis 2013 würde ich ein paar Euro in eine Rechtsberatung investieren.

Viele Grüße

Ralf