Darf der Vermieter das?

Hallo,
Habe mal ein dickes Problem wo ich mir überlege marechtliche Schritte einzuleiten.
Möcht aber vorher mal eure Meinung dazu hören:

Es ist so: Wir haben/hatten eine Garage gemietet. Anfang des Jahres ist uns der Schlüssel abhanden gekommen. Wir haben selbstverständlich es dem Vermieter gemeldet und waren auch gerne bereit die Kosten für Schlosswechsel und neue Schlüssel zu übernehmen. Anfangs war er sehr freundlich und wollte nicht mal Geld dafür haben, darauf haben wir uns aber nicht eingelassen und haben auf Kostenübernahme bestanden.

Nur dass dann nichts mehr kam. Wir wurden Woche für Woche vertröstet. Er habe hier vergessen und hätte da wieder keine Zeit. Wir boten sogar an, selbst die Schlösser wechseln zu lassen aber auch dies wurde wieder verneint. Das Ganze zog sich dann fast 3 Monate, wo wir natürlich nicht in die Garage kamen. Miete sollten wir aber weiter zahlen. Das habe ich aber nicht eingesehen, wieso soll ich für etwas bezahlen was ich nicht nutzen kann? Wir haben ja oft genug gefragt ob wir das Ganze übernehmen sollten damit er sich keine Mühe machen muss.

Dann fing er an, andere Seiten aufzuziehen. Wir wurden beleidigt und schikaniert. Mein Mann ist da etwas sensibler als ich und sagte dann doch den 3 Monatsmieten zu. (Das war Samstag) So nun geht es dem Vermieter aber nicht schnell genug und hat mir und meinem Mann mehrere Einträge auf die Facebook Pinnwand geschrieben. Wir hätten Mietschulden und das soll auch jeder erfahren. Wir wären Traumtänzer und würden lieber Weihnachtsgeschenke für unsere Tochter kaufen als ihm seine Schulden zu bezahlen#kratz. Ich hab die Einträge sofort gelöscht und ihn damit konfrontiert aber es kommt nichts mehr von seiner Seite. Hab natürlich jetzt Angst dass er auf irgendwelchen anderen Seite unsere Namen hinschreibt mit Thema MIetschulden. Die Leute kennen den HIntergrund ja nicht.
Bin ich im Recht wenn ich einen Anwalt einschalte? Ich hab ihm die Kündigung geschrieben, muss aber noch meine Sachen Ende des Monats da abholen. Darf er mir den Zutritt verweigern (Garage ist Bestandteil seines Hauses)?

vlg

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Hi,

nein der Vermieter darf euch nicht öffentlich an den "Pranger stellen" auch wenn Mietschulden tatsächlich vorhanden sind.

"Veröffentlichung von Personendaten ohne Einwilligung des Betroffenen stellen einen rechtswidrigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Schuldners dar (LG Koblenz, Urteil vom 17.04.2008, Az. 1 O 484/07). "

LG

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Danke,

Genau das habe ich gemeint. Es geht mir mit dem Anwalt NUR darum dass ich verhindern kann dass mein Name überall hingeschmiert wird.

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Und was soll beim Anwalt raus kommen?

Fakt ist, ihr habt ohne schriftlich eMängelanzeige die Miete einbehalten.

Du hast jetzt den Rückstand bezahlt und gekündigt. Was denn noch.

Warum blockierst du ihn im Facebook nicht einfach?

Sorry aber erwachsen sein ist was anderes

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Habt Ihr schriftlich angemahnt oder einfach die Mietzahlungen eingestellt?

Gruß,

w

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Mündlich angemahnt und dann eingestellt ,aber darum geht es ja im Grunde nicht. Die Miete ist ja jetzt bezahlt worden, sie wird morgen oder spätestens Montag auf dem Konto sein. Mir gehts darum dass er das öffentlich macht. Er kann (darf?) sowas doch nicht öffentlich ausdiskutieren zumal er ja nur 1 Seite der Geschichte darstellt.

lg

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Doch, natürlich geht es darum, ob Ihr Euch korrekt verhalten oder "einfach nicht gezahlt" habt.
Ich wüßte nicht, dass Vermieter eine Schweigepflicht haben und solange er nicht nachweislich lügt (dazu ist es schon interessant, ob Ihr korrekt vorgegangen seid oder nicht), sehe ich da keine juristische Handhabe.
Ist doch aber auch egal, was er im Netz schreibt, Ihr kauft Euch einfach eine neue Garage zum neuen Haus und gut ist.

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Hi,

habt ihr einen RICHTIGEN Mietvertrag für die Garage? Welche Miete habt ihr nicht gezahlt? Nur für die Garage oder generell die gesamte Miete?

Er darf dir falls ihr einen geregelten Vertrag habt natürlich nicht den Zutritt zur Garage verweigern solange das Mietverhältnis besteht, egal wo die Garage steht, ihr könntet ihn sogar dafür belangen, sollte er ohne eure Zustimmung in die Garage gehen. Aber wie gesagt nur wenn ihr alles in einem Mietvertrag festgehalten habt.
Allerdings würde ich, wenn ich ohne Fristankündigung oder Rechtliche Hilfe einfach so die Miete nicht zahle gaaaanz kleine Brötchen backen.

LG

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Nur die Garage.Mit unserem Haus aben sie gar nichts zu tun. Die Garage steht auf ihrem Grundstück bei ihrem Haus. Ja es gibt einen Mietvertrag. Wenn das Mietverhältnis zwischen Mieter und Vermieter nicht mehr stimmt sollte das in aller Regel untereinander geklärt werden und nicht auf Facebook in aller Öffentlichkeit.

Der Mann hat den gesamten geforderten Betrag oder wird ihn in den nächsten Stunden haben. Überwiesen ist ja. Ich habe gekündigt zu Monatsende wie vertraglich vorgesehen. Ich bin dem Vermieter nun keinen Cent mehr schuldig, habe fristgerecht gekündigt und er posaunt auf Facebook in aller Öffentlichkeit dass ich Mieterschulden hätte und dass ich meiner Tochter kein Spielzeug kaufen dürfe?! Werd ihr froh wenn euer Vermieter euer Mietverhältnis an den Pranger stellt?

Wieso soll ich denn jetzt gaaanz kleine Brötchen backen??

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>>Wieso soll ich denn jetzt gaaanz kleine Brötchen backen??<<

Weil das nicht zahlen von Miete ohne schriftliche Fristsetzung zu Ausbesserung des Mangels seitens Mieters genauso falsch ist wie doofe Kommentare auf Facebook.
Zu dem war es ein Selbstverschuldeter Mangel, ihr habt den Schlüssel verloren.
Das ganze ist ein Affentheater in dem keine Beweise vorliegen ausser die Kontoauszüge des Vermieters die beweisen dass ihr die Miete nicht gezahlt habt.

Trotzdem darf er euch den Zutritt nicht verweigern.

Aber einen Anwalt würde ich damit nicht behelligen, denn wie gesagt, ihr habt weder schriftlich den Mangel angezeigt, noch dem Vermieter schriftlich einen Frist gesetzt den Mangel zu beheben, sondern habt einfach nicht gezahlt, und dass kann der Vermieter mit den Kontoauszügen beweisen, ob das Geld nun auf dem Konto ist oder nicht ist dabei unerheblich denn auch verspätete Mietzahlungen geben u.U. dem Vermieter das recht ein Mietverhältnis fristlos zu kündigen.

Ich will damit nur sagen, dass ihr eher schlechte Karten habt und hinterher noch als die geprellten dar steht und die Kosten tragen müsst wenn es zu einer Verhandlung kommen sollte, denn ihr habt euch durch das nicht zahlen der Miete genau so falsch verhalten.

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"So nun geht es dem Vermieter aber nicht schnell genug und hat mir und meinem Mann mehrere Einträge auf die Facebook Pinnwand geschrieben. Wir hätten Mietschulden und das soll auch jeder erfahren. Wir wären Traumtänzer und würden lieber Weihnachtsgeschenke für unsere Tochter kaufen als ihm seine Schulden zu bezahlen#kratz. Ich hab die Einträge sofort gelöscht und ihn damit konfrontiert aber es kommt nichts mehr von seiner Seite."

"Bin ich im Recht wenn ich einen Anwalt einschalte? Ich hab ihm die Kündigung geschrieben, muss aber noch meine Sachen Ende des Monats da abholen. Darf er mir den Zutritt verweigern (Garage ist Bestandteil seines Hauses)?"

Worum genau geht es dir denn jetzt? Anzeigen könntest du ihn m.E. wegen Verleumdung bzw. übler Nachrede, aber dafür hättest du seine Facebookeinträge nicht löschen dürfen...es ist ja nun letztendlich nichts mehr beweisbar.

Den Zutritt zur Garage darf er euch -auch im Falle, dass tatsächlich Mietschulden bestehen- meines Wissens nicht verwehren...hier würde ich ggf. einen Anwalt einschalten, wenn mit dem Vermieter nicht zu reden ist.

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Nachdem sie die Mietzahlungen ja tatsächlich eingestellt haben, ohne vorab auch nur den Mangel anzuzeigen, hat er doch gar nichts Unrechtes gesagt.

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Üble Nachrede oder verleumdung wäre es nur, wenn er mit einer falschen Behauptung hausieren geht.

Da seine Behauptung richtig und außerdem beweisbar ist, kann er das erzählen wem er will.

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Wenn ihr das neue Schloss eh bezahlen wolltet, warum diskutiert ihr dann drei Monate lang mit dem Vermieter, und ruft nicht einfach einen Schlüsseldienst?

Habt ihr, bevor ihr die Miete einbehalten habt, eine schriftliche Mängelanzeige mit Frist zur Behebung des Mangels an ihn geschickt?

Du bist nicht automatisch im Recht, nur weil du einen Anwalt einschaltest. Es steht dir aber natürlich frei, dich von einem beraten zu lassen.

lg

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Wir boten sogar an, selbst die Schlösser wechseln zu lassen aber auch dies wurde wieder verneint

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Und? Wir haben auch schon Schlösser ausgewechselt und nach Ende der Mietzeit zurückgetauscht. Bevor ich über Monate nicht an meine Sachen komme, kaufe ich ein Schloss im Baumarkt (oder wo man die Dinger auch immer kaufen kann) und tausche sie aus.

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Anzeige!

Das ist Nötigung!

Allerdings seid ihr ein wenig "treu"

Ihr hättet doch ganz einfach das schloss selbst auswechseln können, zumindest wenn es eine einzelgarage ist.

Anderenfalls hätte ich schon nach 2 Wochen andere Seiten aufgezogen.

Gruß

Manavgat

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Wenn ihr mit Eurem Vermieter über Facebook kommuniziert, besteht da wohl noch ein anderes Problem. Facebook ist bei mir ein Ort, wo ich mich mit Freunden treffe. Meine Vermieter gehören nicht dazu.