wegeanteil - pflichten und rechte

n'abend,

haus 1 steht vorne und wäre unseres.
haus 2 steht hinten und gehört einem nachbarn.
wir haben einen wegeanteil von x qm (entlang unseres hauses bis beginn des nachbargrundstücks).
um zu seinem haus zu kommen, muss der nachbar diese auffahrt nehmen. die auffahrt verläuft einmal an unserem haus entlang und ist etwa 3-4 m breit.
wie sieht es mit der räumpflicht auf diesem weg aus (schnee / unkraut...)?
dürfen nachbars kinder direkt auf der auffahrt fußball spielen (ball fliegt gg. unsere putzfassade) oder mit rollern/bobbycars herumdüsen?
wichtige punkte vor vertragsabschluss. sowas müsste doch der makler wissen, oder? und sowas müsste vertraglich geregelt sein, oder?
wer kennt sich aus?
danke!

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ich wuerde einen anwalt fragen. der markler kann dir viel erzaehlen.

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Hallo

"wir haben einen wegeanteil von x qm"
was soll das sein ?
Ist das ein Grundstück mit eigener Flurnummer und mehreren Eigentümern oder hat der hintere Nachbar ein Wegerecht (ist dann im Grundbuch eingetragen, und gibt es auch einen notariellen Vertrag darüber) ?

"wie sieht es mit der räumpflicht auf diesem weg aus (schnee / unkraut...)?"
Das weiss deine Gemeinde, da gibt es eine Satzung darüber, beim Bauamt nachfragen.

"dürfen nachbars kinder direkt auf der auffahrt fußball spielen "
Das steht im Vertrag.

freundliche Grüsse Werner

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Nur zum besseren Verständnis bei einem Wegerecht oder ähnliches:
Im Grundbuch steht nur ein kurzer Vermerk wie z. B. Wegerecht für Flurstück 12345/5, anschliessend kommt der Verweis auf die Urkunde, in der das Ganze dann ausführlich steht.
Eingetragen Notar Mustermann, am 01.05.1899, Urkunde Nr. 12345.

Und das ist immer so.
Wenn angeblich nichts existiert, ist es verschlampt, aber das Katasteramt hat trotzdem noch das Original, auch noch nach Jahrhunderten.

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Wir haben eine ähnliche Wohnsituation.

Ich nahme an, es geht hier um ein Wegerecht, dass der hintere Nachbar auf eurem Grundstück hat/haben soll.

Die richtigere Bezeichnung ist Geh-/Fahr- und Leitungsrecht. Der Nachbar hat, wie der Name schon sagt, das Recht euer Grundstück zu überqueren um zu seinem zu gelangen. Er hat aber nicht das Recht sich (grundlos) auf dem Grundstück aufzuhalten und Fußball zu spielen, Bobbycar zu fahren oder sonstwas.

Das es Privatgrund ist, besteht überhaupt keine Räumpflicht. Alles was ihr mit dem Weg anstellen wollt (Befestigung, Instandhalten, Schnee schippen etc.), ist in eurer beider Verantwortung. Kosten teilt man sich üblicherweise 50:50. Häufig ist sowas schon im Kaufvertrag geregelt, muss aber nicht.

Es gebe auch die andere Möglichkeit, dass ihr den Weg/Grundstücksteil garnicht nutzt, dann wäre der Nachbar allein für alles zuständig.