Elternzeit und Elterngeld

Hallo liebe Mitschwangeren,

bin jetzt 33+3 und sitze gerade über diverse Anträge. Obwohl es unser zweites Kind ist, hab ich schon wieder alles vergessen.

Elternzeit: Die beantrage ich doch ab Geburt an und mit der von mir gewünschten Dauer. (unabhängig vom Elterngeld). Kann ich meinen Wunsch schon jetzt meinem AG mitteilen? Oder muss ich das tatsächlich erst mit der Geburt mitteilen? Wäre zwar logisch, weil ich das GEburtsdatum ja nicht 100 Pro weiß. Aber viellciht können die einfach dann nachtragen. Dann wäre das schon vom Tisch..

Elterngeld: wird ja faktisch nur 10 Monate nach Ablauf der Muschutzfrist geszahlt, da das Mutterschaftsgeld mit angerechnet wird.

Ich möchte 18 Monate in Elternzeit nach der Geburt gehen. ET ist 4.7. Das heißt bis 4. Januar 2019. Kann ich das Elterngeld auf 16 Monate auszahlen lassen? 16 Monate daher da 2 Monate davon ja mutterschaftsgeld sind.

Fragen über Frragen... Ich hasse dieses Bürokratiezeugs.

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Hallo!

So habe ich es gerade hier gefunden:

http://www.sueddeutsche.de/karriere/babypause-vom-beruf-so-beantragt-man-elternzeit-und-elterngeld-1.1345238

Elternzeit beantragen Arbeitnehmer bei ihrem Arbeitgeber. Der Antrag muss diesem spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit vorliegen. Da für Mütter in der Regel bis acht Wochen nach der Geburt der Mutterschutz gilt, beginnt für sie die Elternzeit erst danach. Mütter müssen demnach ihren Antrag auf Elternzeit spätestens eine Woche nach der Geburt bei ihrem Arbeitgeber einreichen.

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Und hier gibt es einen guten Elterngeldplaner / -rechner:

https://www.familien-wegweiser.de/ElterngeldrechnerPlaner

Alles Gute!

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Und hier noch eine Vorlage für den Brief an Deinen AG:

http://www.kanzlei-hasselbach.de/2012/antrag-auf-elternzeit-musterschreiben-arbeitgeber/01/

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Elternzeit wird nicht beantragt sondern angemeldet. Und zwar nach der Geburt. Die Elternzeit beginnt nach dem Mutterschutz, deshalb innerhalb der ersten Woche anmelden (7 Wochen Frist). Die Länge des Mutterschutzes wird allerdings mit eingerechnet. Bei 18 Monaten wäre also Ende der Elternzeit der 3. Januar (nicht der 4., da am 4. der neue Lebensmonat beginnt)

Ach ja, bitte keine Vorlage aus dem Internet für die Elternzeitanmeldung nutzen, die strotzen vor Fehlern!!

Elterngeld beantragst du ab Geburt und das kannst du auch für die 18 Monate, da du problemlos Basiselterngeld mit Elterngeld Plus kombinieren kannst.

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Huhu

Muss mal blöd fragen weil ich mich nicht auskenne, ich hab ja vor zwei Jahre in Elternzeit zu gehen und ein Jahr Elterngeld beantragen möchte nämlich auf 450 Euro nach dem 1 Jahr Elterngeld arbeiten gehen nur nicht bei meinem AG (will da sowieso nicht mehr zurück) jetzt frag ich mich.. wie du auf 18 Monate kommst? Is das allgemein nur 18 Monate ? Wie wäre das bei mir? Hab am 27.6 ET, kenn mich einfach nicht aus -.-

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Du hast 12 Monate Basis EG (inkl Mutterschutz).. Die kannst du splitten wie du magst. Wenn du 18 Monate Geld willst: 6x Basis EG 12x EG plus

Wenn du nach einen jahr arbeiten willst würde ich dabei bleiben es auf 12 Monate aufzuteilen

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Jup :)

Aber meinte jetzt die Elternzeit wenn ich quasi zwei Jahre beantragen will sind das dann schon exakt 24 Monate oder wird das anders gerechnet?^^ sorry für die vll blöde Frage aber bin da echt bisschen verwirrt

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Über die Möglichkeit, 18 Monate zu nehmen, hab ich mich gar nicht nachgedacht... Danke für die Anregung