Vätermonate bzw Elternzeit

Hallo lieber Mamas und Papas,
Mein Mann möchte 2 Monate Elternzeit beantragen.
Der ET ist der 10.06. somit sind wir schon eine Woche zu spät dran für die 7 Wochen Frist.
Wir könnten also wenn wir den Antrag nun schreiben, ab dem 17.06.17 Elternzeit für ihn in Anspruch nehmen und nicht ab Geburt. Dies muss dem AG ja nur mitgeteilt werden ohne dass er dies "erlauben" muss ist die Elternzeit dann normalerweise gültig.
Ist dies dann so möglich ab dem 17.06.? Oder muss Elternzeit ab Geburt genommen werden oder zum Anfang eines Monats?

Die andere Frage ist: mein Mann ist erst seit Januar dort beschäftigt und noch in Probezeit. Hat er also überhaupt Anspruch?

Sobald das Schreiben dem AG zugeht, hat er doch auch Kündigungsschutz solange wir die 7 Wochen Frist einhalten oder?
Was passiert wenn wir die Woche den Antrag noch los schicken und mein Mann würde zB nächste Woche oder halt einfach vor der Geburt krank? Während der Probezeit könnte er ja rein theoretisch gekündigt werden. Fällt das dann aber unter den Kündigungsschutz zwecks der beantragten Elternzeit und er kann somit nicht gekündigt werden?
Dass er in Elternzeit geht für 2 Monate war geplant, nur haben wir eben die Frist übersehen, um Elternzeit ab Geburt zu beantragen und deshalb bin ich nicht sicher ob man sich einfach einen Tag aussuchen kann, ab wann Elternzeit genommen wird.

Ein ganz anderes Problem ist, mein Mann hatte im November bei seinem vorherigen AG einen Arbeitsunfall und hat deshalb die Arbeitsstelle bzw den AG ab Januar gewechselt, da er vorherige Arbeit nicht mehr ausführen konnte. Nun hat er immer noch starke Schmerzen an der Hand und soll operiert werden. Dies hat er den AG auch schon mitgeteilt, dieser meinte aber sollte er krank sein bekommt er die Kündigung. Er ist also mit dem OP nicht einverstanden, die mein Mann braucht.
Er kann aber teilweise nicht Mal mehr eine Flasche Wasser heben und braucht die OP dringend.

Was wäre also wenn er nun Elternzeit beantragt. Und dann der Arzt sagt, er muss sich nun operieren lassen sonst wäre es zu spät und Folgeschäden können nicht ausgeschlossen werden als Beispiel.
Greift dann der Kündigungsschutz für die beantragte Elternzeit?

Bitte nicht falsch verstehen, es ist nicht geplant Elternzeit zu beantragen und sich dann bis zur Geburt krank schreiben zu lassen. Aber ich will für den Fall der Fälle dass es aufgrund der nötigen OP doch so wäre, sicher sein, dass er nicht gekündigt wird da er ja noch Probezeit hat.

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Hallo,

der Kündigungsschutz greift auch in der Probezeit. Nur sollten da die fristen taggenau eingehalten werden.

Mitten im Monat ist auch kein Problem. Die Monate laufen ja immer ab dem Tag der Geburt des Kindes. Meine Tochter ist am 23.09. geboren und ich hatte dann vom 23.04. bissl 22.05 und 23.06 bis 22.07. Elternzwit.

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Super da ne für deine Antwort, das hilft mir echt weiter. Dann können wir den "Antrag" ja so fertig machen. Genaue Tage geben wir natürlich an und dann kann ja hoffentlich nichts mehr schief gehen :)

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Ja, aber bedenkt, wie gesagt, ihr könnt nicht, wenn das Kind an einem 11. geboren wird, ab einen 18. Elternzwit nehmen. Es geht immer nur ab dem 11.

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