Ebay - Rückerstattung Versandkosten bei falschem Artikel?

Hallo,

ich habe bei Ebay ein Fahrrad meines Sohnes versteigert. Ich hatte mich dabei auf seine Angaben verlassen und es u. a. als 28er Zoll Fahrrad eingestellt. Als Versandart hatte ich Abholung vereinbart.
Die Höchstbietende hatte dann aber mit ihrem Transporter einen Unfall und hat es per Hermes abholen lassen - für 30 Euro.
Nachdem sie das Fahrrad nun erhalten hat, hat sie festgestellt, dass es es ein 26er Fahrrad ist. Das ist mir natürlich total peinlich und ich würde ihr natürlich den Kaufpreis für das Rad zurückerstatten. Was mache ich aber mit den 30 Euro Versandkosten? Vereinbart war ja Abholung. Aber letztlich hat sie ein Rad bekommen, was sie eigentlich nicht ersteigert hat. Ich schätze, ich muss ihr die Versandkosten auch erstatten, oder? #kratz

LG Filo #klee

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Guten Morgen,

rein rechtlich kann ich Dir nicht genau sagen wie es aussieht,

Ich denke aber, dass Du zur Zahlung verpflichtet wärst wenn es auf einen Prozess ankäme, denn:

Wäre es ein 26 Zoll Rad gewesen hätte der Kunde es nicht abholen lassen.

Die Kosten sind also nur aufgrund der falschen Angaben entstanden.

Genauso hätte er Dir ja z.B. die Fahrtkosten in Rechnung stellen können weil Du im Angebot falsche Angaben gemacht hast und er mit den korrekten Angaben garnicht erst gekommen wäre das Rad abholen.

Es ist zwar mega ärgerlich - aber in diesem Fall wohl Lehrgeld, was ich meinen Sohn auch selbst zahlen lassen würde.

Aber: Sowas passiert.

Ich wünsche Dir trotzdem ein schönes Wochenende.

DJ

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Wie es rein rechtlich aussieht weiss ich nicht. Aber ich bin schon 15 Jahre auch als Verkäufer auf Ebay aktiv und würde es als nur recht und billig ansehen in diesem Fall auch die Versandkosten zu erstatten.

Hatte mal einen ähnlichen Fall (teure Uhr, für Freund versteigert und nach seinen Angaben beschrieben). Tja, der Käufer stellte bei Erhalt einen kleinen Mangel fest den wir beide übersehen hatten. War auf den Photos zwar sichtbar, aber ich hatte die Uhr als neuwertig bzw mangelfrei beschrieben. Habe mich entschuldigt, Uhr kam zurück und ich habe Versand und Rückversand erstattet. Man zahlt halt Lehrgeld. :-)

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Hallo,
rechtliche gesehen kommt es meiner Meinung nach auf den Erfüllungsort der vereinbarten Leistung an.

Der Erfüllungsort war bei dir Zuhause, da du Abholung mit dem Käufer vereinbart hast.
Der Käufer hat nun selbstständig eine Dienstleistung beauftragt, um die Kaufsache nicht selbstständig am Erfüllungsort abholen zu müssen.
Das liegt in seiner Verantwortung und muss dich rechtlich nicht interessieren.

Nun liegt ein Sachmangel vor (Falsche Radgröße) ihr habt euch auf Rückerstattung/Rückabwicklung geeinigt.
Dem Käufer steht in diesem Fall nur der Kaufpreis gegen Rückgabe Zug um Zug zu.
Er muss dir das Rad also am ursprünglich vereinbarten Erfüllungsort zurückgeben und du gibst dafür den Kaufpreis zurück.
Die Versandkosten gehen zu Lasten des Käufers in deinem Fall.

Hier meint der BGH sogar dass der Erfüllungsort OHNE Regelung beim Verkäufer ist:
http://www.it-recht-kanzlei.de/nacherfuellung-abholung-ware-bgh.html
Und ihr habt den Erfüllungsort ja sogar (Abholung bei dir) geregelt!

Gruß
Demy