Wiedereinstieg nach Elternzeit - was beachten???

Am 19.9.2010 endet das eine Jahr Elternzeit. Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag und habe vorher Vollzeit (36,5 Stunden) in einem größeren Unternehmen als Kundenberater gearbeitet. In dem einen Jahr Elternezeit wurde die Arbeitszeit von 36,5Stunden wieder auf 40Stunden Wochenarbeitszeit für alle Mitarbeiter hochgestuft.

Ich würde schon gerne wieder Vollzeit arbeiten, allerdings nicht die neuen 40Stunden, sondern gern die alten 36,5Stunden oder vielelicht noch etwas weniger zB 35Stunden. Geht das überhaupt, wenn ja wie und wann muß ich das anmelden.
Habe ich mit 36,5 oder 35 Stunden auch noch Anspruch auf einen Ganztagskindergartenplatz oder gilt das nur für 40Stunden?

Abgesehen von der Arbeitszeit, was muß ich noch beim Wiedereinstieg beachten und welche Fristen sind gegebenfalls einzuhalten.

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Hallo neumelchen,

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Grüße
C. Dreyer