Alkohol unter 16

Natürlich weiss ich, dass es verboten ist, alkoholische Getränke an unter 16jährige abzugeben bzw. zu verkaufen.

Wie ist denn das, wenn unter 16jährige beim Konsumieren von Alkohol (in der Öffentlichkeit) erwischt werden? (unabhängig davon, wer ihnen den Alk gegeben hat)

Ist das Trinken von Alkohol unter 16 gesetzlich verboten? Oder nur das Veräußern von Alkohol an unter 16jährige?

Ich habe einen entsprechenden Auszug aus dem JuSchG, werde aber nicht so recht schlau daraus... #kratz#hicks

LG Sabine

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Hallo

als ich damals etwa 14-15 war hatte die Polizei nichts gesagt #kratz

Ich hab in der Öffentlichkeit alkohol konsumiert und ich hatte mal die Polizei gerufen weil uns (freunde und mich) ein verrückter mit seine Gürtel geschlagen hatte..ich bin bei der Polizei im Auto gegessen weil ich ihnen den Weg beschreiben musste und gleich mit wollte und cih war sturz betrunken #schein die fragten nicht wie alt ich sei oder so *hmmm*

also ich schätze, gegen das konsumieren können sie nichts sagen, immerhin liegt das ja schon im Magen..das ist das gleiche wie mit dem kiffen!!

Lg Dani

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Naja, ob der Alkohol schon im Magen ist oder nicht - das ist wohl unerheblich.... Mir geht´s um die rechtliche Seite: macht sich ein Kind, über 14 aber unter 18, strafbar, wenn es - in der Öffentlichkeit und ohne Begleitung Erziehungsberechtigter - Alkohol konsumiert? In diesem Alter sind Jugendliche ja bedingt strafmündig. Und mich interessiert, ob sie dafür belangt werden können, ob es also gesetzlich verboten ist. Oder werden die Eltern dafür belangt (Verletzung der Aufsichtspflicht)?

Klare Aussagen dazu kann ich nirgends finden...

LG Sabine

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Achso meinst du das...

ne also, wenn das kind zwischen 14 und 16jahren ist und man erwischt es in der Öffentlichkeit mit alkohol dann passiert rein gar nichts... meistens werden die eltern verständigt und sie werden dann gebeten die Kinder von der Polizeistation abzuholen.

Aber sonst nichts, natürlich kommen dann die üblichen sprüche "warum lassen sie ihr kind alleine mit alkohol umher gehen?"....." wussten sie das ihr kind alkohol mit sich trägt?" ect. ect.

Ich bzw meine Mutter mussten auch keine Strafe zahlen als ich stockbetrunken von der Polizei nachhause geführt worden bin.. :-D

Lg Dani

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Hallo,

also mein Grosser und seine Freunde wurden mit Bierflaschen in der Öffentlichkeit von der Polizei erwischt, und wir durften ihn dann auf der Wache abholen.

Passiert ist seitens der Polizei nichts.

Aber zu Hause gab es natürlich erstmal das Wort zum Sonntag.

Unter 16 kein Alkohol in der Öffentlichkeit.....

LG K.

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Ich denke, wenn unter 16jährige auf der Sraße Alkohol trinken und erwischt werden, müssen die Eltern das Kind auf der Polizeiwache abholen. Außerdem dneke ich sollte das öfters vorkommen wird bei den jeweiligen Familien mal das Jugendamt vorbei schauen und das meiner Meinung nach dann zurecht.


LG Anna

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Mein Sohn wurde mit 15 von der Polizei beim Rauchen in der Öffentlichkeit erwischt. Die Jungs wurden befragt, woher sie den Tabak hätten. Der Tabak wurde ihnen in einem Bahnhofskiosk verkauft. Wir wurden telefonisch von der Polizei informiert. Die Polizei sagte uns, dass den Jungs nichts passiert, dass aber der Kioskbesitzer mit einer Anzeige rechnen muss. Der Tabak wurde den Jungs natürlich abgenommen. Ich denke, dass es sich beim Alkohol ähnlich verhält.

LG stacki

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Ich hätte da mal ne Frage ich und 2 Freundinen hatten ein wenig ... okey sehr viel alkohol dabei und sind in eine Bierzelt gegangen auf dem Seefest aus unserem Dorf & da wurden unsere taschen kontrolliert die haben dann sofort die Polizei gerufen & die Polizei hat uns blasen lassen & uns dann mit aufs Revier genommen. Da haben sie uns gefragt woher wir den alkohol haben. Nachdem wir ihn von jemanden hatten, den wir selbst nicht kannten (er hat ihn uns im Edeka gekauft) mussten wir uns etwas anderes einfallen lassen, nachdem wir dachten das kaufen die uns nicht ab aber es war wirklich so! Gesagt getan wir haben einen anderen beschuldigt, von dem wir den Namen auch wussen & auch wussten dass er wegen 100 anderen Dingen bereits gesucht wurde & wir dachten er kann sich da so gut rausreden, dass es ihm nichts ausmacht. Jetzt habe ich ihn heute wieder getroffen & er meinte, dass er bei der Polizei war & wir von seinem Anwalt hören werden. Jetzt hätten wir eine Frage: Wir haben ja falschaussage gemacht kauft uns die Polizei die wahre Geschichte noch ab? Oder haben wir jetzt Sprichwörtlich die "kake am dampfen"?

PS: wir sind alle 15 Jahre alt.

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hi, meine Tochter wird 14. Sie hat im Landheim mit 7 anderen eine Flasche Wodka niedergemacht und dummerweise haben die Kinder nach der Schule auf einem Spielplatz gegenüber eine Weinflasche kreisen lassen. ( Sie ist die Jüngste der Klasse die anderen waren 15 und 16) . Es gab 4 Schulverweise ( die 4 haben schon am Morgen IN der Schule Alkohol konsumiert). Aber das Jugendamt bzw. die Soziale Familienhilfe standen am nächsten Tag auf der Matte.

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"schon klar wenn ein 14 jähriges Kleinkind mal ausser Reichweite der Kontrollfreaks ist dann schlägt es natürlich über die Stränge und säuft sich in einer fremden Stadt zu oder geht auf den Strich.

Ist das deine Sichtweise. "


Damit hast Du in einem anderem Thread eine Userin angegriffen. Du hast wohl aus Erfahrung gesprochen.#kratz


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#danke für eure Antworten!

Und ich dachte tatsächlich, allein der Besitz bzw. das Konsumieren von Bier & Co. unter 16 wäre gesetzlich verboten. #gruebel

Ich hatte mit meiner Ältesten neulich eine Diskussion deswegen und glaubte mich tatsächlich im Recht. Passiert ist - gottseidank - bislang nichts in der Richtung....

Naja, ich hoffe, dieser Kelch geht an uns vorüber.... #schwitz ;-)

LG Sabine

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Hallo Sabine,
hab gerade meinen Mann gefragt (seines Zeichens Polizist) und der sagt -> verboten!
Alkohol wird eingezogen evtl. das Kind mit zur Station genommen (kommt auf die Situation an).
Steht im Gesetz irgendwo drin...

lg Tanja