Wer zahlt Schaden durch 4-jähriges Kind?

Guten Tag,

mein 4-jähriger Sohn hat kürzlich beim übermütigen Spielen meiner Freundin die Uhr vom Handgelenk gerissen. Das Uhrenband ist nun kaputt und lässt sich nicht mehr reparieren.

Durch welche Versicherung lassen sich denn solche Schäden abdecken?
Und sind denn 4-jährige schon versicherbar?

Die Uhr kostete "nur" 79 Euro und wir haben die nun aus eigener Tasche bezahlt, aber was ist, wenn man ein Laptop oder ein Fernseher Schaden nimmt?

Danke für Ihre Antworten!

Viele Grüße
Zwolli

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Hallo,
ich nehme mir mal die "Frechheit" heraus das zu beantworten.

Grundsätzlich ist dein Kind mit 4 Jahren noch nicht deliktfähig, soll heißen, es haftet nicht für Schäden die es anrichtet.

Grundsätzlich IHR als Eltern aber auch nicht, das heißt, der Geschädigte bleibt auf seinen Schaden sitzen.

Haften würdet ihr, wenn ihr eure Aufsichtspflicht verletzt habt.
Dann würde eure Haftpflichversicherung bezahlen sofern ihr eine habt.

Für obigen Fall, wo weder ihr, noch euer Kind haftet, kann man deliktunfähige Personen mit in der eigenen Haftpflichtversicherung mitversichern.

Damit kann man dann die Versicherung für so Dinge zahlen lassen, die ihr freiwillig aus eigener Tasche wie in deinen Fall gezahlt habt.

Gruß
Demy

2

Hallo,

soweit ich weiß, zahlt es niemand bzw. MUSS niemand zahlen.

Es sei denn, hier habt in eurer privaten Haftpflichtversicherung euer Kind mit aufnehmen lassen.
Allerdings zahlen die Versicherungen für gewöhnlich auch nur dann, wenn die Aufsichtspflicht verletzt wurde.

D.h. stehst du z.B. direkt daneben, während dein Kind z.B. das Auto deiner Nachbarn zerkratzt, hat der Nachbar Pech gehabt.
Hast du deinen Jungen allein gelassen, während er Nachbars Auto zerkratzt, würde die Haftpflicht greifen. Aber wie gesagt, nur, wenn die Kinder extra mitversichert wurden.

Kinder ab 7 Jahren sind grundsätzlich mitversichert.

Grüße,
Enelya

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Ich muss dir mal kurz widersprechen...

Normalerweise zahlt die Versicherung dann, wenn die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde.
Heißt wenn ich anwesend war und mein unter 7 jähriges Kind nicht allein gelassen habe...

So wurde es mir bisher zumindest ovn zwei Versicherungen erklärt

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Hallo Zwolli,

vielen Dank für Ihre Frage. Demy und Enelya sind schon auf der richtigen Spur:

Kinder bis zum 7. Lebensjahr sind nicht deliktsfähig, also für die Folgen ihres Handelns nicht verantwortlich. Denkbar ist allenfalls eine Haftung der Aufsichtspersonen, also regelmäßig der Eltern. Das ist aber beim beschriebenen Vorfall kaum anzunehmen. Ein durchsetzbarer Schadensersatzanspruch besteht deshalb nicht. Dass Sie die Uhr bezahlt haben, entspricht sicher allgemeiner Höflichkeit, rechtlich verpflichtet waren Sie dazu aber nicht.

In modernen Haftpflichtpolicen besteht jedoch die Besonderheit, dass auch solche Schäden (von deliktsunfähigen Kindern) bis zu einem gewissen Betrag mitversichert sind und vom Versicherer bezahlt werden. Sie sollten deshalb prüfen, ob Ihre private Haftpflichtversicherung eine solche Klausel enthält. Sollte das nicht der Fall sein, empfehle ich, auf eine moderne Privathaftpflichtversicherung umzustellen.

Viele Grüße

Daniel Meiß

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Ich denke, dass müsste die private Haftpflicht versicherung übernehmen. Im Vertrag müssen aber Kinder unter 7 Jahren berücksichtigt sein.

Mein Sohn hat mit etwa 2 Jahren, den Bügel von der Brille meiner Oma (war fast neu, um die 400€ gekostet) abgebrochen. Da die Brille keine Umrandung hatte, konnte man sie nicht "einfach" reparieren. Den Schaden hat die Versicherng übernommen, Wert 100 €.

LG, schatzeline

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Hallo,

meine Haftpflicht würde das bezahlen.

Gruß Marion

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hallo

wir haben auf eine privathaftpflicht plus umgestellt.

da sind auch schäden durch deliktunfähige kinder versichert

ich bin auf der sicheren seite und muss mich nicht rumstreiten sollte eins meiner kinder einen schaden anrichten.

vg luckylike

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Bei Bekannten oder Freunden ist es natürlich doof aber eigentlich hättet Ihr nicht zahlen müssen.

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Eltern haben eine Fürsorgepflicht! Wenn was kaputt geht, wird es an die Eltern gerichtet. Da zahlt keine Versicherung, wenn die Gegenstände anderer Beschädigt werden. Anders ist es, wenn jemand von außerhalb ohne dein Verschulden einen Schaden verursacht. Versicherungssummen gehen in der Regel an diejenigen, die einen Schaden erlitten haben!