Gleichberechtigung beider Kinder

Hallo,

Mein Partner und ich erwarten im Sommer 2017 unseren ersten gemeinsamen Nachwuchs.

Mein Partner hat bereits einen unehelichen Sohn, der zum Zeitpunkt der Geburt unseres Kindes Abitur machen wird und danach wohl studieren gehen wird. Mein Partner bezahlt für ihn seit über 15 Jahren ordentlich seinen Unterhalt, welcher seit etlichen Jahren am Höchstsatz grenzt.
Auch hat er jegliche größere Anschaffungen wie Führerscheine, Moped, Auto, Handy, Klassenfahrten, zusätzliches Taschengeld sowie gemeinsame Hobbys und Urlaube komplett übernommen.
Der Sohn war zu ca. 25% seiner Zeit bei meinem Partner.

'Guthaben' aus den jahrelangen Unterhaltszahlungen sind nicht vorhanden, obwohl monatlich mehr als benötigt wird bezahlt wird (plus alle Sonderkosten).
Die Mutter kann keine Unterstützung zum Studium des Kindes beitragen, d.h. auch diese Kosten werden zu 100% von meinem Partner übernommen. Mein Partner möchte seinem Sohn 'alles' ermöglichen.

Nun meine Frage: Mein Partner hat mir zugesichert dass jedes Kind von seiner Seite gleich behandelt wird. Wie kann sowas jedoch geregelt werden? Der nicht gemeinsame Sohn hat ja bisher komplett Unterhalt erhalten, jahrelang mehr als tatsächlich benötigt wird (500€/Monat plus jegliche Sonderkosten).

Wir sind nicht verheiratet, wohnen im Eigentum des Partners (-> Erben die Kinder), die Nebenkosten teilen wir uns.

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Liebe Bella, ich weiß leider nicht so genau, worauf du hinaus willst. Ich an deiner Stelle wäre zunächst einmal froh, einen Partner gefunden zu haben, der sich so engagiert und verantwortungsbewusst um sein Kind kümmert, auch wenn es bereits "groß" ist, denn das würde mich hoffen lassen, dass auch das gemeinsame Kind trotz eventueller Widrigkeiten einmal NICHT fallengelassen wird, solang es noch auf (finanzielle und wenn ich das richtig verstanden habe auch auf emotionale) Unterstützung durch seinen Vater angewiesen ist.

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Sehe dies auch so, letztlich zeigt das mehr als engagiertes Verantwortungsbewusstsein und da kann man auch auf das beim eigenen Kinde bauen, toller Vater - und ich denke genau dies wird er ja auch eurem Kinde ermöglichen. Was du auch nicht vergessen darfst, sein erster sohn wird ja irgendwann mal fertig studiert sein und seinen Job haben, dann hat dein Mann ja auch nichts mehr zu zahlen.

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Ihr lebt zusammen. Euer gemeinsames Kind wird alles bekommen was es braucht und vermutlich darüber hinaus.

Der Große bekommt das, was sein Vater geben muss und darüber hinaus möchte.

Du willst das doch jetzt nicht ernsthaft gegeneinander aufrechnen? Das wäre ja auch eine Rechnung, bei der man Äpfel mit Birnen vergleicht, schon allein durch das Alter und die Bedürfnisse der Kinder.

Wovor hast du Angst?

Gruß Küstenkönigin

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Hallo,

Habe ich das Recht verstanden, das du die über Monate hinweg 500 gezahlten Euro noch nachträglich für euer in Zukunft geborenes Kind haben möchtest?

Gruß

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Angenommen, das waren beides gemeinsame Kinder. Der erste Sohn wäre über 20 Jahre alleine bei euch aufgewachsen, hätte selbstverständlich alles bekommen was er braucht. Dann hättet ihr einen Nachzügler bekommen.

Wie würdest du es gerecht gestalten, so das das Kind 2 genauso behandelt wird wie das Kind 1....?

K

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Also, ich würde "Gleichbehandlung" in diesem Fall so verstehen, dass Euer gemeinsames Kind ebenfalls (finanziell gesehen) alles von Deinem Partner erhält, was es zum Leben benötigt - mit dem Unterschied, dass es nicht in Unterhaltskosten gerechnet wird.

Falls Du jetzt erwartest (so klingt es bei Dir), dass Dein Kind monatlich 500 Euro auf ein Konto eingezahlt bekommt, plus Sonderkosten und was Du noch so alles vorrechnest, hast Du leider nicht verstanden, was Verantwortung gegenüber einem eigenen Kind bedeutet.

Wenn ein Kind mit beiden Elternteilen zusammenlebt, bekommt es doch automatisch alles, was es braucht - sind die Eltern getrennt, zahlt eben einer von beiden Unterhalt, damit das Kind möglichst ebenfalls alles bekommt, was es zum Leben benötigt.

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Schade, dass Du bisher noch auf keinen Post geantwortet hast.
Ich versuche es trotzdem und beginnen damit, Deine Frage zu verstehen:

"Nun meine Frage: Mein Partner hat mir zugesichert dass jedes Kind von seiner Seite gleich behandelt wird. Wie kann sowas jedoch geregelt werden? Der nicht gemeinsame Sohn hat ja bisher komplett Unterhalt erhalten, jahrelang mehr als tatsächlich benötigt wird (500€/Monat plus jegliche Sonderkosten)."

Was genau meinst Du mit "geregelt"? Rechtlich abgesichert im Sinne von vertraglich verpflichtet? Und wie würdest Du "gleich behandelt" definieren in dieser Vereinbarung?

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Hallo.

Ganz ehrlich?

Gleichberechtigung wird es bestimmt keine geben. Das 1. Kind geht in 90% aller Fällt vor. . .

Jugendamt bzw. Anwälte u Gericht rechnen meist “pro“ dem ersten Kind und erstellen einen Titel, den Mann nur schwer und mit kosten verbunden ändern kann. Und da die meisten getrennten Väter ihre Schuldgefühle mit geld kompensieren, gehen sie Konflikten mit der Kindesmutter u dem Kind lieber aus dem Weg.

(Und jetzt darf der Shitstorm beginnen ;-) :-P

LG

Eine mit den Jahren zynisch gewordene Zweitfrau

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Sofern ich weiß, gibt es die Düsseldorfer Tabelle, in der der kindesunterhalt offiziell festgelegt wird. An diese halten sich die Gerichte in der Regel . In Einzelfällen werden auch Beträge unterhalb Tabellenniveau vereinbart, z.b. Wenn es. Um Mangelfälle geht. Bei der Berechnung des Unterhalts werden alle Kinder und sonstige unterhaltsberechtigten berücksichtigt.

Dass ein älteres Kind ins er Tabelle eine höhere Stufe hat, ist ganz normal #aha

Wieso also frustriert?

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Ja die DD Tabelle kenne ich zu genüge. . .

Danach wird oft der KU nach einer Trennung mittels eines Titels festgelegt

Entschließt sich der Vater allerdings irgendwann später mal, noch andere Kinder zu bekommen muss er für eine Neuberechnung des KUs (weil ja dann mehr Kinder da sind), eine teure Abänderungsklage machen lassen.

Er muss also einen RA zahlen, Gerichtskosten und und und.

In einer normalen, intakten Familie, wo die Eltern zusammen leben, ist es ganz selbstverständlich, dass alle Kinder gleich viel bekommen/wert sind.

Ich bin mit einigen Geschwistern aufgewachsen und es war klar, je mehr es werden, desto weniger Luxus bleibt den anderen (übertrieben gesagt).

Dieses "Recht", dass für die anderen Kinder auch gleichviel (dem Alter natürlich entsprechen) da ist, muss hier erstmal eingeklagt werden.

Das gleich ist z.B. bei Kurzarbeit der Fall. Hier waren wir auch betroffen. Kurz nach der Geburt unserer Großen gab es bei meinem Mann auf Arbeit wesentlich weniger Arbeit, die Arbeiter durften nur noch 60% arbeiten. . . .

Wir mussten an allen Ecken und Kanten sparen, während sich weder die Mutter, noch das JA auf eine kurzzeitige Herabsetzung des KU einließen. . .

Und fakt ist, dass viele Väter gegenüber den getrennten Kindern ein schlechtes Gewissen haben und auch Angst haben, dass die Kindsmutter die Väter schlecht macht, wenn nicht die Klassenfahrt oder ähnliches bezahlt wird.

Ich habe es erlebt, fast 16 Jahre lang. . .

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Was für ein Neidhammel du doch bist....Ich freue mich über dein Gesicht in ein paar Jahren, wenn du feststellst, was ein Kind im Monat kostet.

1. kennst du die Düsseldorfer Tabelle anscheinend nicht. wenn dein Partner an den Höchstsatz grenzend zahlte, wären das monatlich 741€ gewesen. Diesen Höchstsatz zahlt er, wenn er über 4700€ netto verdient monatlich. Später schriebst du von 500€ monatlich, was einem netto von maximal 1900€ entspricht. Also was denn nun? In beiden Fällen dürfte die Unterhaltung eures Kindes doch leicht möglich sein. ..auch wenn der Große noch weiter unterstützt wird. Sollte das Einkommen deines Partners nicht ausreichen um dem Großen das Studium (mit) zu finanzieren, würde dieser Bafög-Anspruch haben.

2. ich weiß nicht, was du mit Sonderposten meinst. Es gibt allerdings auch Mehraufwand , an dem sich der Vater, falls er genug verdient, beteiligen muss. Dazu gehören z.b. betreuungskosten für Krippe, Kindergarten, Klassenfahrten etc.

3. der Kindesunterhalt dient der Deckung der Unterhaltskosten, die sicher über den 500€ lagen. Nicht dem Sparen!

4. ich finde es selbstverständlich, dass der Umgangselternteil die Kosten für das Kind im Urlaub übernimmt. Oder hätte deiner Meinung nach die Mutter ihm seinen Urlaub finanzieren sollen? Gleiches gilt für Hobbies, die er mit seinem Sohn zusammen ausübt. Er hätte in seiner Zeit mit dem Kind ja auch zu Hause auf dem Sofa sitzen können. Das hätte nix gekostet. Aber er hat versucht seinem Sohn was zu bieten. Ist doch super! Wird er bei eurem Kind doch sicher dann auch machen.

Solltest du bezweifeln, dass ein Kind 500€ im Monat kostet, so Google mal nach entsprechenden Statistiken. Allein ein Kitaplatz kostet hier in der Region einkommensunabhängig 450€ plus 60€ Essensgeld für 35h/Woche. In dem Ort, wo ich früher gewohnt habe, waren es sogar 630€+Bastelgeld+Essensgeld! Davon abgesehen muss das Kind noch wohnen (Miete, Mietnebenkosten), braucht evt ein Ticket für öffentliche Verkehrsmittel, Kleidung, Essen, Hobby, Taschengeld.

Wenn du unbedingt Gleichbehandlung möchtest, lass dir von deinem Partner monatlich 500€ für das Kind zahlen. Dann miss das Kinderzimmer aus und errechne anhand der ortsüblichen Miete/qm den Mietpreis hierfür. Den Teil plus die auf die qm umgelegten Nebenkosten zahlst du ihm von Unterhalt gleich mal wieder zurück (die Mutter des ersten Kindes musste schließlich auch Miete fürs KiZi vom Unterhalt bezahlen). Dann bezahlst du allein alle drogerieartikel inkl. Windeln, alle Anschaffungen, Kleidung, Schuhe und Lebensmittel, die dein Sohn benötigt. Die Unterbringung in der Kita bezahlst du auch noch (wobei ich denke, dass die dann schon gar nicht mehr davon bezahlt werden kann). Solltet ein Hobby haben musst du dafür ebenfalls Löhnen usw. Da bin ich gespannt, wieviel du davon auf die Höhe Kante gelegt hast am Ende.

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Danke! Den Nagel voll auf den Kopf getroffen!!! #pro#pro

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Mein Partner hat mir zugesichert dass jedes Kind von seiner Seite gleich behandelt wird

Aha... wenn er jedes Kind von seiner Seite her gleich behandelt, dann trennt er sich von dir wenn euer Kind ca 3-4 Jahre ist.
Wird euer Kind ca 25 Prozent der Zeit zu sich nehmen und den Rest der Zeit wird es ohne ihn , also mit dir und einem ggf neuen Partner aufwachesen.
Mit Papa und Mama aufwachsen wird dann eurem Kind verwehrt sein.
Ausgleichend dazu zahlt der Papa dann den von dir erhofften Unterhalt...

Ist es das was du für euer Kind willst?
Denn genau das oben beschriebene Szenario , wäre die gleiche Behandlung.

Glaubst du es ist schön für ein Kind nur mit einem Elternteil aufzuwachsen?
Meinst du nicht Kinder hätten nicht lieber mehr Zeit mit beiden Elternteilen zusammen?

Naja es gibt halt Menschen die messen ihr Glück am finanziellen Guthaben...