Muss ich den Namen des Vaters angeben (minderjährig )

Huhu mal eine Frage, muss man als minderjährige Mutter den Vater angeben wenn dieser auch minderjährig ist und seine Eltern nix von der Schwangerschaft des Mädchens wissen sollen. Die Eltern des Mädchens würden sie dabei unterstützen.

Dies ist nur eine Frage keine Sorge ich bin nicht schwanger.

7

Ja muss man. Seit 1.7.98 ist es Pflicht, den Vater schon für die Geburtsurkunde zu benennen. Tut man es nicht, macht man sich strafbar.

Einzige ausnahme, Vergewaltigung (die muss nachgewiesen sein und zur Anzeige gebracht).

Weiss man nicht, wer der vater ist, müssen alle in frage kommenden benannt werden. Dann wird die Vaterschaft gerichtlich festgestellt.

Grund ist, dass jedes kind das recht hat, seine leiblichen eltern zu kennen bzw. Herauszufinden wer diese sind.

Lg

9

Genau so ist es!

Es ist Pflicht den Vater anzugeben. Erst recht weil die Mutter minderjährig, da schaltet sich das Amt so oder so ein und will dann den Vater wissen um zu gucken was es zu holen gibt

12

Das ist die Theorie.... Wieviele arme Kinder gibt es dort draußen, wo die Mutter nichtmal den Vornamen des Vaters kennt?! Es gibt immer Grauzonen. Wenn ich nicht weiß wie der Typ von der Gangbangnight in Buxdehude hieß oder aussah, kann ich ja nicht den ganzen Club zum Vaterschaftstest einladen. Sorry :D

weitere Kommentare laden
1

Wo denn angeben?

3

In der Vaterschaftsurkunde

4

*sry geburtsurkunde

2

Jetzt mal rein vom logischen her denke ich nicht. Glaube aber nicht, dass dann Anspruch auf Unterhalt vom Amt besteht. Also bin mir nicht sicher, aber wäre für mich logisch.

6

Oke Danke, aber die Mutter würde dann ja trz das Kindergeld für ihr ungeborenes bekommen oder?

8

Da muss der vater auch angegeben werden

5

Theoretisch kann sie ja einfach sagen, dass sie nicht weiß wer der Vater ist, dann kann sie natürlich auch keinen Ulterhalt von ihm einfordern.

19

Dann wird das entsprechende Amt ein Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft veranlassen. Die werden nicht freiwillig Unterhaltszahlungen vornehmen, wenn sie dafür nicht den verantwortlichen ausfindig machen könnten.

21

Ah, wieder was gelernt. Danke :)

10

Hallo,
müssen muss man garnichts! Theoretisch könnte das Baby durch einen ONS gezeugt worden sein und die Mutter kennt den Vater nicht und weiss auch sonst nichts von ihm - kommt übrigens in der Praxis auch schonmal vor! Dann wäre der Vater eben unbekannt. Moralisch gesehen hat das Kind aber ein Recht auf seinen Vater und grundsätzlich ist es bestimmt besser, seine Zukunft nicht auf einer Lebenslüge aufzubauen. Da müssen die Eltern des minderjährigen Vaters halt durch und der Vater ebenfalls! In Bezug auf das Kindergeld würde dieses einem bestimmt auch zustehen, hat ja nichts mit dem Vater zu tun.

Liebe Grüße

13

Danke schonmal, Kindergeld ist ja soweit ich weis bei 192€ und wenn der Vater nicht eingetragen wäre würde man kein unterhalt aber auch kein unterhaltsvorschuss (?) vom jamt bekommen soweit ist klar..aber kann das Jugendamt nachforschen wer der Vater ist wenn man kein unterhalt vom jamt haben will

15

Dass man keinen Unterhalt vom Amt haben möchte, ist von deiner Freundin sehr kurzsichtig gedacht. Natürlich denkt sie jetzt, wo sie noch bei ihn Eltern wohnt, dass sie das alles schon schaffen wird. Und 192€ Kindergeld kommen einem als Teenager auch wahnsinnig viel vor.

Aber irgendwann will sie selbst vielleicht mal eine Ausbildung machen oder studieren. Da bekommt man keine 1000€ pro Monat (in den meisten Fällen) und ewig bei ihren Eltern wohnen wird sie sicherlich nicht wollen. Und dann schaut doch spaßenshalber mal, was eine ganz normale zwei Zimmer Wohnung bei euch kostet. Dann ist das bisschen Kindergeld auf einmal gar nicht mehr soviel.

Der Junge wird sicherlich nen Rüffel oder richtigen Ärger von seinen Eltern bekommen, aber da muss er durch.

Wollen die beiden denn dem Kind den Vater und dazu noch die Großeltern vorenthalten? Wie schön ist es denn, wenn man Oma und Opa hat?! Das Kind hat ein Recht darauf! Und wie schlimm ist es für einen Menschen, nicht seine richtigen Eltern zu kennen - man muss doch wissen wo man her kommt!

Wenn die beiden sich jetzt vor dieser Verantwortung, die sie nun mal haben, drücken, wird das später alles das Kind ausbaden müssen. Nur weil der Vater jetzt im Moment Angst vor der Reaktion der Eltern hat...

Außerdem: auch seine Eltern werden Großeltern - nach dem ersten Schock wollen sie das Baby sicherlich auch kennenlernen, denn es gehört mit zu Ihrer Familie.

Jetzt ist der Zeitpunkt für die beiden erwachsen zu werden und ich wünsche Ihnen, dass sie vor der Verantwortung jetzt nicht davon laufen- so groß die Probleme jetzt auch scheinen mögen. Das wird alles im weiteren Leben nur super anstrengend machen!

11

Bei der Geburtsurkunde muss kein Vater angegeben werden. Bei vaterschaftsanerkennung ist ja klar. Bei Kindergeld reicht die Mutter und wenn sie unterhalt bzw unterhaltsvorschuss haben möchte muss sie einen Vater nennen.

14

Werden bei der Vaterschaftsanerkennung die Eltern angeschrieben per Brief oder wie läuft das?

18

Fernab der rechtlichen Situation, denkt bitte auch mal an das Kind. Manche Menschen bzw. viele Menschen haben irgendwann in ihrem Leben mal den Drang, nach ihren Wurzeln zu forschen. Ohne eingetragene Vaterschaft wird es dem Kind doppelt und dreifach schwer gemacht, herauszufinden, wo es eigentlich herkommt. Fändet ihr das fair und moralisch so richtig?
Ohne Eintragung hätte besagtes Kind keinerlei Grundlage für Nachforschungen...

Also immer dran denken, ob man fernab von finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen es nicht doch irgendwann bereuen würde - spätestens, wenn man mal aufhört, an sich selbst zu denken und weiter in die Zukunft zu schauen.

20

Denk auch mal daran, dass auch erwachsene Kinder Unterhaltsberechtigt sind bis zum 27. Lebensjahr. Sollte das Kind ggf studieren, müsste die Mutter dies ggf komplett selbst finanzieren.