Nicht warten, bis andere etwas tun

Gemeinsam sind wir stark: Elterninitiativen!

Sind am Wohnort keine Betreuungsplätze für Klein- oder Schulkinder in Sicht? Oder hat der Kindergarten die Ausstrahlung einer Verwahranstalt? Es gibt einen Ausweg: Gründen Sie eine Elterninitiative!

Autor: Petra Fleckenstein

Elterninitiativen erhalten häufig Unterstützung

Kindergarten Kinder springen Spielplatz
Foto: © iStockphoto.com, Paha_L

Wer die Situation für Familien verbessern will, muss nicht unbedingt warten, bis andere etwas dafür tun. Wie viel Eltern ausrichten können, wenn sie sich zusammentun und gemeinsam ein Ziel verfolgen, zeigen die zahlreichen Krabbelstuben, Kindergärten und Hortgruppen, die von Elterninitiativen gegründet wurden und häufig bereits seit vielen Jahren erfolgreich arbeiten. Am Anfang steht oft ein Mangel: Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren sind häufig weit und breit nicht vorhanden, der Kindergarten um die Ecke wirkt eher wie eine triste Aufbewahrungsanstalt oder die einzige Hortgruppe in der Nähe der Schule hatte keinen Platz mehr frei.

Eltern, die sich in dieser Situation zusammentun, um die Betreuung ihrer Kinder gemeinsam zu organisieren, können auf die Unterstützung der öffentlichen Hand pochen. Denn im achten Buch des Sozialgesetzbuches heißt es wörtlich: "Mütter, Väter und Erziehungsberechtigte, die die Förderung von Kindern selbst organisieren wollen, sollen beraten und unterstützt werden." (SGB VIII, §25) Das Genauere regeln jedoch die einzelnen Bundesländer. Das heißt: Welche Gruppenformen unterstützt werden, wie die finanziellen Hilfen aussehen und wer für die Betriebserlaubnis einer Betreuungseinrichtung zuständig ist, das ist je nach Bundesland verschieden. In Nordrhein-Westfalen zum Beispiel gibt es kein Geld für Kinderkrippen, Förderung erhalten nur altersgemischte Gruppenstrukturen. Etwas anders stellt sich die Situation dagegen zum Beispiel in München dar, wo per Stadtratsbeschluss die besondere Rolle von Eltern-Kind-Initiativen anerkannt und eine Regelförderung beschlossen wurde – und das für alle möglichen Gruppenformen. Mehr als 300 Einrichtungen werden in der bayerischen Landeshauptstadt derzeit gefördert, sie erhalten etwa 75 Prozent ihres Gesamtetats.

Fahrplan: Wie gründet man eine Elterninitiative?

  • 1. Sich klar werden, zu welchem Zweck man eine Elterninitiative gründen möchte.
  • 2. Andere Eltern mit gleichem Interesse suchen (Aushänge, Annonce).
  • 3. Informationen über Finanzierungs- und Unterstützungsmöglichkeiten sammeln z.B. beim städtischen Jugendamt, Kirche, Wohlfahrtverbänden)
  • 4. Einen Verein gründen: Dafür sind mindestens sieben Personen nötig. Bei der Gründungsversammlung muss eine Satzung festgelegt (Mustersatzungen können zum Bsp. aus dem Internet heruntergeladen werden) und ein Vorstand gewählt werden.
  • 5. Für den Verein muss beim Finanzamt eine vorläufige Anerkennung der Gemeinnützigkeit und danach beim Notar die Eintragung ins Vereinsregister des Amtsgerichts beantragt werden.
  • 6. Räume anmieten und Personal suchen. Betriebserlaubnisse für Kindertageseinrichtungen erteilen meist die Landesjugendämter (sie informieren auch über dafür nötigen räumlichen Standard, die Gruppenform, den Personalschlüssel).

Wer sich mit dem Gedanken trägt, eine Elterninitiative zu gründen, kann sich an die Bundesarbeitsgemeinschaft Elterninitiativen e.V. (BAGE) mit Sitz in München wenden. 20 bundesweite Beratungs- und Kontaktstellen bieten unter anderem Gründungsberatung an. Viele Initiativen schließen sich auch dem Paritätischen Wohlfahrtsverband an. Der berät bei Aufbau einer Elterninitiative, Antragsstellung und Berechnung von Betriebskosten.

Nützliche Links für interessierte Eltern

www.bage.de

Homepage der Bundesarbeitsgemeinschaft Elterninitiativen e.V. Hier findet man die Adressen der über 20 regionalen Kontakt- und Beratungsstellen, die Mitglieder der BAGE sind.

www.sozialnetz-hessen.de

Seite der Landesarbeitsgemeinschaft Freie Kinderarbeit Hessen, die mit Unterstützung des Hessischen Sozialministeriums einen Leitfaden für Elterninitiativen erstellt hat, der hier bestellt werden kann

www.keks-koeln.de

Auch die "Kölner Eltern-Kind-Selbsthilfe" (KEKS e.V.) hat einen Leitfaden für Elterninitiativen (in Nordrhein-Westfalen) herausgebracht.

www.jm.nrw.de

Beim Justizministerium Nordrhein-Westfalens kann man das Faltblatt "Was Sie über das Vereinsleben wissen sollten" bestellen oder als pdf-Datei herunterladen.

www.fm.nrw.de

Beim Finanzministerium NRW kann man sich die Info-Broschüre „Vereine und Steuern“ für 9,90 EUR bestellen.

www.eltern-helfen-eltern.org

Homepage des Vereins "Eltern helfen Eltern" in Münster. Hier kann man sich unter anderem einen Satzungsentwurf für Vereingründer herunterladen.

www.paritaet.org

Der Paritätische Wohlfahrtsverband berät und unterstützt Elterninitiativen, die sich ihm angeschlossen haben. Auf dieser Seite findet man die Adressen der jeweiligen Landesverbände.

www.bagljae.de

Auf der Homepage der "Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter" sind die Post- und Internetadressen der jeweiligen Landesjugendämter zu finden.