Impfschutz und Krankenversicherung
Mit Kind gesund im Urlaub
Urlaub mit Kind: Rechtzeitig, bevor es losgeht, sollte der Impfstatus überprüft und eventuell über eine mögliche Reisekrankenversicherung nachgedacht werden.
Impfschutz überprüfen
Spätestens sechs Wochen vor jeder Reise sollten Sie Ihren eigenen und den Impfschutz Ihrer Kinder überprüfen lassen. Kontrollieren sie, ob alle Familienmitglieder ausreichend vor Tetanus, Diphtherie und Kinderlähmung geschützt sind oder Auffrischimpfungen benötigen.
Wenn Sie Europa verlassen sind möglicherweise weitere Impfungen und/oder eine Malariaprophylaxe erforderlich. Welche Länder welche Impfungen für die Einreise verlangen und welche Impfungen die Weltgesundheitsorganisation WHO empfiehlt, ändert sich ständig. Die jeweils aktuellen Empfehlungen können Sie beim Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin in Hamburg erfragen.
Aber nicht nur wer in die Tropen fährt, muss ans Impfen denken, sondern auch die, die eher unspektakuläre Reisen in so harmlose Gegenden wie Baden-Würtemberg, Bayern oder Österreich planen. Süddeutschland, Österreich gelten ebenso wie zahlreiche osteuropäische Länder als Risikogebiete für die so genannte Frühsommer-Meningo-Enzephalitis (FSME). Dabei handelt es sich um eine durch Zecken übertragbare Virusinfektion, die eine Hirnhautentzündung auslösen und sogar tödlich enden kann. Anders als bei der auch durch Zeckenbiss ausgelösten Borreliose, kann eine FSME nicht mit Antibiotika behandelt werden. Ist die Erkrankung einmal ausgebrochen, kann der Arzt nur noch versuchen, die Symptome zu lindern. Wer seinen Urlaub in FSME-Risikogebieten plant, sollte sich nach Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) zuvor gegen FSME impfen lassen. Beim RKI gibt es auch eine Landkarte über die aktuelle ausgewiesenen Risikogebiete.
Auskunft über die nötigen Impfungen finden Sie auch in unserem Service Impfkalender
Krankversicherung
Wer innerhalb Deutschlands verreist, braucht nur seine Krankenversicherungskarte mitzunehmen. Bei Reisen ins Ausland ist ein Auslandskrankenschein erforderlich, der kostenlos bei der Krankenkasse angefordert werden kann.
Zu überlegen ist auch, ob eine zusätzliche private Reise-Krankenversicherung abgeschlossen werden soll. Denn die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel nicht alle Kosten, die im Urlaub durch Krankheit oder Unfall entstehen können. Und sie zahlen auch nicht für einen möglicherweise notwendigen Rücktransport. Sollte es zu einem solchen Fall kommen, muss der gesetzlich Versicherte tief in die eigene Tasche greifen. Zu den Anbietern gehören zum Beispiel Automobilvereine. Auch für privat Versicherte wird eine solche Zusatzversicherung manchmal empfohlen, weil auch hier häufig der Versicherungsschutz nicht ausreicht.







