Infos vom Antrag bis zur Zuzahlung
Kuren für Mütter: Auszeit vom Familienalltag
Ein Fünftel aller Frauen sind durch ihre Arbeit als Mütter gesundheitlich beeinträchtigt. Für sie gibt es die Möglichkeit einer Kur. Wir informieren über den rechtlichen Anspruch für eine solche Maßnahme, welche Formen der Kur es gibt und wie sie beantragt wird.
Hilfe für Mütter
„Ich habe seit meiner Schwangerschaft Übergewicht, arbeite im Schichtdienst und leide an Asthma“, erklärt Nora Baum* auf die Frage, warum sie eine Mutter-Kind-Kur beantragt hat. „Als zwei Frauen im Bekanntenkreis begeistert von ihrer Kur berichteten, war ich mir sicher, dass auch mir und meiner Tochter das sehr gut täte.“
Der Alltag der 33-jährigen Krankenschwester ist typisch für den vieler Mütter. Ihr Job und ihre Mutterrolle stellen an sie hohe Anforderungen. Zwischen Haushalt, den Diensten im Krankenhaus und der Freizeit mit ihrer Tochter bleibt keine Zeit für sie selbst. „Irgendwie hat man eben nie mal richtig frei, ist immer im Dienst,“ sagt sie. „Ich habe kurz vor dem Antrag zufällig einen Artikel über das Burn-Out-Syndrom gelesen und mich spontan in vielem wiedergefunden.“
Für Mütter, die sich ähnlich ausgepowert oder in ihrer Rolle sogar überfordert fühlen, bietet das Müttergenesungswerk (MGW) seit fast 60 Jahren die Mutter-Kind-Kur, bzw. Mütterkur an. „Unser Angebot richtet sich an die Frauen, die eine Krankengeschichte haben und diese vom Arzt attestieren lassen können,“ präzisiert die Geschäftsführerin des MGW Anne Schilling das Angebot. „Der Ansatz der Kuren ist dabei immer ganzheitlich und frauenspezifisch.“
Die Kur soll Müttern helfen, sich vom Familienalltag zu erholen und zu regenerieren. Neben einer medizinischen Behandlung soll die Auszeit auch dazu genutzt werden, krankmachende Elemente im Alltag zu Hause zu erkennen und zu verändern. Im Austausch mit anderen betroffenen Müttern fällt das oft leichter.„Man will ja auch belastbar bleiben, für die Familie, den Haushalt und die Arbeit,“ fasst Nora Baum ihre Hoffnungen an die Kur zusammen.
*Name von der Redaktion geändert







