Infos einer Vermittlerin
Adoption: Voraussetzungen und Verfahren
Welche Voraussetzungen müssen Paare erfüllen, die ein Kind adoptieren möchten? urbia schaute hinter die Kulissen und sprach mit einer Adoptionsvermittlerin.
Die Erstüberprüfung
Viele Paare entscheiden sich nach jahrelangem unerfülltem Kinderwunsch für eine Adoption. Wie sieht die Vorgehensweise aus? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden? urbia sprach mit einer Mitarbeiterin einer Adoptionsvermittlungsstelle in Nordrhein-Westfalen. Wie alt dürfen die Adoptionswilligen sein? "Es muss in jedem Fall ein Eltern-Kind-Verhältnis herzustellen sein. Personen, die weit über 40 Jahre alt sind, haben wenig Chancen, einen Säugling oder ein Kleinkind zu bekommen", erklärt die Fachfrau. In den Vermittlungsstellen wird darauf geachtet, dass der Altersabstand zwischen den neuen Eltern und dem Kind nicht mehr als 35 bis 40 Jahre beträgt. Nach unten ist das Alter jedoch festgelegt, so muss einer der Partner mindestens 21 und der andere 25 Jahre alt sein.
Wenn Paare ein Kind adoptieren möchten, dann müssen sie verheiratet sein. Zwar könnten auch einzelne Personen (Mindestalter ist 25 Jahre) in das Adoptionsbewerbungsverfahren einsteigen, sie hätten allerdings geringere Chancen als Ehepaare. Ohnehin gibt es weitaus mehr Adoptionswillige als tatsächlich zu vermittelnde Kinder. Wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mitteilte, waren am Jahresende 2009 818 Kinder und Jugendliche für eine Adoption vorgemerkt. Ihnen standen 7.139 Adoptionsbewerbungen gegenüber: Auf ein zur Adoption vorgemerktes Kind entfielen rund neun Adoptionsbewerber. Allgemein ist die Zahl der Adoptionen in Deutschland weiter rückläufig. Im Jahr 2009 wurden 3.888 Adoptionen durchgeführt, davon waren knapp über die Hälfte (52 Prozent) Stiefelternadoptionen.
Wer ein Kind adoptieren möchte, muss zunächst Kontakt mit der Adoptionsvermittlungsstelle (alle Jugendämter, bzw. Landesjugendämter oder freie Träger wie z.B. die Diakonie) aufnehmen, die für den eigenen Wohnort zuständig ist. Dort wird eine Erstüberprüfung durchgeführt. Es müssen unter anderem Gesundheitszeugnisse, Einkommensbescheide und polizeiliche Führungszeugnisse vorgelegt werden. Jemand, bei dem sexueller Missbrauch an Kindern vermerkt ist, der dürfe natürlich kein Kind adoptieren. "Die Überprüfung der formalen Kriterien ist aber das Geringste. In den sich anschließenden Einzel- und Gruppengesprächen soll herausgefunden werden, ob das Paar überhaupt mit einem adoptierten Kind umgehen kann; ob es so belastbar ist, schwierige Situationen zu meistern", führt die Adoptionsvermittlerin aus. Zu den Beratungsgesprächen kommt auch mindestens ein Hausbesuch bei den Bewerbern. Immer mehr Vermittlungsstellen führen inzwischen Vorbereitungsseminare durch, an denen die Ehepaare teilnehmen müssen. Für die Vermittlungsstellen ist es wichtig, in Gesprächen die Qualität der Partnerschaft zu beurteilen, die Erziehungsvorstellungen kennenzulernen und die Einstellung zu den leiblichen Eltern zu klären.
Viele Paare empfinden dieses Prüfverfahren als sehr unangenehm, weiß die Fachfrau. Es gehe aber darum, die Grenzen der Adoptiveltern zu erkennen. Bewerber, die klare Vorstellungen von dem "ihrem" Kind haben, müssen enttäuscht werden. Denn es gehe nicht darum, ein geeignetes Kind für die Eltern zu finden. Vielmehr sei es Aufgabe der Adoptionsvermittlungsstellen geeignete Eltern für jedes einzelne Kind zu finden.
Adoptivkind darf kein Ersatz für leibliches Kind sein
"Das Adoptivkind darf kein Ersatz für das leibliche Kind sein. Die eigene Kinderlosigkeit muss verarbeitet sein", sagt die Expertin. Aus diesem Grund können Adoptionsbewerber auch keine Zusage bekommen, ob und wann sie ein Kind adoptieren können. Es gibt, so versichert die Adoptionsvermittlerin, keine Wartelisten. Wenn das Paar als "geeignet" beurteilt wird, darf es sich schriftlich auch bei allen anderen Adoptionsvermittlungsstellen bewerben – und hoffen.




