Deutsches Embryonenschutzgesetz

Im Ausland zum Wunschkind?

Die Einschränkungen des Deutschen Embryonenschutzgesetzes könnten Paare vermehrt ins Ausland treiben, um ihren Kinderwunsch zu erfüllen.

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Paar Arzt Beratung
Foto: © iStockphoto.com/ monkeybusinessimages

Kinderwunsch-Tourismus?

In Deutschland ist zur Zeit jedes 70. Neugeborene ein Retortenbaby. 70 000 Behandlungsversuche mit einer Retortenbefruchtung gibt es pro Jahr in Deutschland, um kinderlosen Paaren zu ihrem Wunschkind zu verhelfen. Am 16. Mai 2003 fand an der Frauenklinik des Klinikums der Universität München, Großhadern ein internationales Symposium zum Thema "Unerfüllter Kinderwunsch. Deutsche Beschränkung - internationale Erfüllung?" statt.

Auf der Tagesordnung stand ein brisantes Thema: In aller Stille bahnt sich nämlich ein Konflikt der deutschen Fortpflanzungsmedizin an, der vielen Paaren mit Kinderwunsch als Ausweg nur eine Reise ins Ausland lässt. Darum geht es: Durch Fortschritte in der Fortpflanzungsmedizin ist es heute möglich, in vitro fertilisierte (im Reagenzglas befruchtete) Eizellen über 4 bis 5 Tage zu kultivieren, um dann einen einzelnen regelhaft entwickelten Embryo wieder in die Gebärmutter zurückzusetzen. Hierfür müssen in der Regel mindestens sechs Embryonen kultiviert werden, da gerade in dieser Frühphase menschlichen Lebens häufig Entwicklungsstörungen auftreten, die ein regelgerechtes Wachstum und eine Einnistung in der Gebärmutter verhindern.

Höhere Schwangerschaftsraten möglich

Nach dem deutschen Embryonenschutzgesetz dürfen nur maximal drei befruchtete Eizellen kultiviert werden, nämlich genau die Zahl, die dann später maximal in die Gebärmutter zurückgesetzt werden soll. Damit kann auf die regelhafte Entwicklung des einzelnen Embryos keine Rücksicht genommen werden und es werden daher meist die (2 oder 3) zur Verfügung stehenden Embryonen frühzeitig (d.h. nach 2-3 Tagen der Kultur) in die Gebärmutter übertragen. In den meisten anderen Ländern gibt es diese Vorschriften nicht, hier dürfen befruchtete Eizellen ohne jede Beschränkung kultiviert werden.

Der Vorteil: Nach vier bis fünf Tagen können die Mediziner dann sehen, welche Eizellen sich am besten weiterentwickelt haben und dann eine einzige transferieren. Durch die in Deutschland geltende Beschränkung müssen sich Gynäkologen oft entscheiden, zwei oder auch drei befruchtete Eizellen am 2. oder 3. Tag wieder in die Gebärmutter zurückzusetzen. Hierbei ist das Risiko einer Mehrlingsschwangerschaft groß. Etwa 20 Prozent der Frauen, die überhaupt schwanger werden, bringen Zwillinge zur Welt, drei bis vier Prozent sogar Drillinge. Mehrlingsgeburten bergen aber ein erhebliche Risiko für Mütter und ihre Kinder.

Die Schwangerschaftsraten unter den in Deutschland geltenden Beschränkungen liegt nach einer In-vitro-Fertilisation bei etwa 20 bis 30 Prozent, bei Einsatz der im Ausland möglichen Abläufe können diese mit 40 bis 50 Prozent erheblich höher sein. Es ist das Anliegen der veranstaltenden Gruppe von Frauenärzten und Reproduktionsmediziner in Großhadern, die fortschrittlichen und erfolgreiche Verfahren auch den Patientinnen in Deutschland zur Verfügung zu stellen. Ziel ist es, den betreuten Paaren auch in Deutschland mit möglichst geringem medizinischen Aufwand eine möglichst hohe Chance auf eine normale Einlingsschwangerschaft zu ermöglichen. (Quelle: idw)