Paare mit und ohne Trauschein

Wozu sollen wir heiraten?

Paare ohne Trauschein können heute, ohne gesellschaftliche Ächtung befürchten zu müssen, zusammenleben und Kinder haben. Warum also noch heiraten? Was sind die Vorteile des Ehestands?

von Heike Byn
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Paerchen mit Blumen

Don’t marry, be happy?

Verheiratete Frauen sind gesünder, werden seltener krank und älter als ihre Geschlechtsgenossinnen in "wilden Ehen". Solche Meldungen geistern regelmäßig durch die Presse. Und auch die Statistik scheint für die Ehe zu sprechen: Im Jahr 2000 lebten 9,9 Millionen Ehepaare mit Kindern in Deutschland, aber nur 600.000 nicht verheiratete Paare mit Kindern, so das Statistische Bundesamt. Warum entscheiden sich neben emotionalen oder religiösen Gründen immer noch die meisten Paare für die Ehe? Weil sie und ihre Kinder damit rechtlich besser dastehen, im Fall der Fälle besser abgesichert sind? Gibt es sie denn immer noch, die Nachteile einer Partnerschaft ohne Trauschein? Ein Vergleich.

Alles Müller, oder was? Variantenreiche Namenswahl

Heute können sich Eheleute bei der Auswahl eines Familiennamens gleich zwischen mehreren Versionen entscheiden. Nehmen wir an, Lieschen Müller heiratet Jupp Schmitz. Jetzt kann Lieschen den Namen von Jupp annehmen (Jupp und Lieschen Schmitz) oder Jupp entscheidet sich für Lieschens Name (Lieschen und Jupp Müller). Möglich ist auch ein Doppelname für den Ehepartner, dessen Name nicht gemeinsamer Ehename wird (z.B. Jupp Schmitz und Lieschen Müller-Schmitz). Beide können auch ihren Namen beibehalten, den sie bei der Eheschließung hatten. Gemeinsame Kinder bekommen entweder den gemeinsamen Ehenamen oder – falls die Elternteile ihren Namen behalten haben – entscheiden diese sich für einen der beiden als Namen für die Kinder.

Bei Partnern ohne Trauschein kann es aus rechtlichen Gründen keinen gemeinsamen Namen geben. Bestimmen die Eltern nichts anderes, bekommt das gemeinsame Kind grundsätzlich den Namen der Mutter - so will es das Gesetz. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Kind aber auch den Nachnamen des Vaters tragen: Wenn der Vater alleine sorgeberechtigt ist und die Mutter zustimmt. Oder wenn die Mutter alleine sorgeberechtigt ist, und dafür eine Zustimmungserklärung abgibt. Beim einem gemeinsamen Sorgerecht der Eltern sieht die Rechtslage so aus: Entweder Vater und Mutter lassen noch vor der Geburt des Kindes das gemeinsame Sorgerecht beim Jugendamt beurkunden, dann können sie vorher auch festlegen, dass das Kind den Namen des Vaters tragen soll. Oder die beiden Elternteile entscheiden sich erst nach der Geburt für das gemeinsame Sorgerecht. Dann haben sie nach der dazu nötigen urkundlichen Erklärung beim Jugendamt noch drei Monate Zeit, beim Standesamt eine Namensänderung zu beantragen. Denn in dem Fall bekommt das Kind ja mit seiner Geburt von rechtswegen zuerst den Namen der Mutter.