Betreuung, Geld und Unterstützung

2013: Das ändert sich für Familien

Ein Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz für unter Dreijährige, Betreuungsgeld und das Ende der Praxisgebühr: Das sind nur einige der Neuerungen ab dem 1.1.2013, die Familien betreffen. Wir haben die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengestellt.

Autor: Monika Maruschka
Familie Zwillinge
Foto: © panthermedia.net/ nyul

Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz für Kinder unter drei Jahren

Im August 2013 ist es soweit: Eltern haben einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz für ihre Kinder unter drei Jahren. Theoretisch. Der Bedarf liegt laut Familienministerium bei etwa 780.000 Plätzen. Noch im September 2012 hat das Bundeskabinett beschlossen, 580,5 Millionen Euro für 30.000 zusätzliche Betreuungsplätze bereitzustellen, zuvor war man nämlich von „nur“ 750.000 Plätzen ausgegangen.

Im März 2012 gab es erst 558.000 Plätze. Fehlten also noch 222.000. Neue Zahlen, wie weit der Ausbau der Kitaplätze vorangeschritten ist, werden erst im Mai 2013 wieder vorgelegt. Der Rechtsanspruch kann eingeklagt werden, allerdings gegenüber der zuständigen Kommune.

Betreuungsgeld kommt

Wer trotz allem keinen Kitaplatz bekommt, kann sich dann immerhin über das Betreuungsgeld freuen. Nach dem im Dezember 2012 verabschiedeten Gesetz sollen Eltern, die ihre unter dreijährigen Kleinkinder nicht in einer staatlich geförderten Einrichtung betreuen lassen, ab August 2013 100 Euro pro Monat erhalten (ab August 2014 dann 150 Euro). Das Betreuungsgeld kommt allen Kindern zugute, die ab dem 1. August 2012 geboren wurden.

Wer Elterngeld erhält, kann nicht gleichzeitig Betreuungsgeld erhalten. Das Betreuungsgeld schließt an das Elterngeld an. Wer sich dazu entschlossen hat, das Elterngeld über zwei Jahre auszahlen zu lassen, kann trotzdem Betreuungsgeld erhalten. Die Bezugsdauer ist dadurch nicht verlängert, nur der Auszahlungszeitraum in eine erste und zweite Rate. Bei Verlängerung des Auszahlungszeitraums des Elterngeldes kann daher parallel zur Auszahlung der zweiten Raten des Elterngeldes bereits Betreuungsgeld bezogen werden.

Auf die Sozialhilfe und das ALG II wird die Prämie angerechnet, die betroffenen Familien haben also nicht mehr Geld zur Verfügung. Wer sich das Geld nicht bar auszahlen lässt, sondern für die Altersvorsorge oder die Ausbildung der Kinder anlegt, erhält für dieses sogenannte Bildungssparen 15 Euro zusätzlich. Dieses Bildungssparen ist auch für Familien möglich, die Sozialleistungen erhalten.

Die SPD hat bereits angekündigt, das Betreuungsgeld im Falle eines Wahlsiegs bei der Bundestagswahl 2013 wieder abzuschaffen.

Arbeitslosengeld II-Satz steigt

Familien, die ALG II beziehen, haben ab dem 1. Januar 2013 mehr Geld zur Verfügung. Die Regelbedarfe erhöhen sich um bis zu acht Euro.

Im Einzelnen sieht das für Familien so aus:

  • Alleinlebende: 382 Euro (8 Euro mehr)
  • Paare/Bedarfsgemeinschaften: 345 Euro (8 Euro mehr)
  • Erwachsene im Haushalt anderer: 306 Euro (7 Euro mehr)
  • Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren: 289 Euro (2 Euro mehr)
  • Kinder von 6 bis unter 14 Jahren: 255 Euro (4 Euro mehr)
  • Kinder von 0 bis 6 Jahre: 224 Euro (5 Euro mehr)

Neue Berechnungsgrundlage für das Elterngeld

Ihr Kind wird nach dem 1.1.2013 geboren? Dann ändert sich auch die Berechnung des Elterngeldes. Wurde bisher das tatsächlich vorhandene Nettoeinkommen zur Berechnung der Elterngeldhöhe herangezogen, werden jetzt im Rahmen des ‚Gesetzes zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs’ vom Bruttolohn pauschalierte Abzüge für Steuern und Abgaben vorgenommen. Laut Familienministerium werden die Änderungen in der „weit überwiegenden Zahl der Fälle“ nicht „nennenswert“ sein. Experten der ARAG-Versicherung haben berechnet, dass bei einem Bruttoeinkommen von 2.000 – 3.000 Euro der Unterschied etwa sieben bis zehn Euro pro Monat betragen dürfte.

Selbstständige müssen in Zukunft den Steuerbescheid des letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraums vor der Geburt als Grundlage für ihre Gewinneinkünfte vorlegen.

Grund für die neue Berechnungsgrundlage war laut Familienministerium der Wunsch nach einer vereinfachten Antragsstellung und kürzeren Bearbeitungsdauer.

Der Wechsel in eine günstigere Steuerklasse kann sich immer noch lohnen, muss aber sieben Monate vor der Geburt geschehen sein. Es zählt nur die Steuerklasse, die im Jahr vor der Geburt überwiegt. In einem Rechenbeispiel der Stiftung Warentest kann z. B. der rechtzeitige Wechsel von Steuerklasse V in Steuerklasse III bei einem Bruttolohn von 2.000 Euro 257 Euro monatlich betragen.

Zum Elterngeldrechner 

Höherer Selbstbehalt bei Unterhaltspflichtigen empfohlen

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat nach den Empfehlungen des Deutschen Familiengerichtstages neue Tabellen zum Selbstbehalt beim Unterhalt veröffentlich. Diese sind zwar nicht gesetzlich bindend, werden aber von Gerichten oft als Bemessungsgrundlage herangezogen.

Folgende Änderungen werden ab dem 1.1.2013 empfohlen:

Gegenüber minderjährigen Kindern/Schülern bis zum 21. Lebensjahr

  • nicht erwerbstätig 800 Euro (bisher 770 Euro)
  • erwerbstätig 1.000 Euro (bisher 950 Euro)

Gegenüber volljährigen Kindern 1.200 Euro (bisher 1.150 Euro)

Gegenüber Ehegatten sowie Mutter oder Vater eines nichtehelichen Kindes 1.100 Euro (bisher 1.050 Euro)

Gegenüber Eltern, Enkeln 1.600 Euro (bisher 1.500 Euro).

Der Kindesunterhalt richtet sich nach dem steuerlichen Freibetrag für das Existenzminimum. Da dieser nicht erhöht wurde, erhöht sich auch der Unterhalt nicht. Der Deutsche Familiengerichtstag, der auch die Düsseldorfer Tabelle veröffentlicht, rechnet aber mit einer Anhebung im Jahr 2014.

177 Millionen Euro für Frühe Hilfen

Im November 2012 startete Familienministerin Kristina Schröder die Bundesinitiative Frühe Hilfen. 177 Millionen Euro wird der Bund in den kommenden drei Jahren für den Ausbau von Hilfsangeboten, die schon in der Schwangerschaft und den ersten Lebensjahren der Kinder greifen sollen, bereitstellen. Familien sollen so rechtzeitig unterstützt werden, damit sich Kinder sicher und gesund entwickeln können. Zu den Projekten der Frühen Hilfen gehören z. B. die Familienhebamme aber auch Schwangerschafts- und Erziehungsberatungsangebote.

Hilfetelefon für Frauen ab April geplant

Voraussichtlich im Frühjahr 2013 wir das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ seine Arbeit aufnehmen. Das Bundesfamilienministerium rechnet mit etwa 700 Anrufen pro Tag. Diese sollen von 60 bis 70 geschulten Vollzeitkräften bewältigt werden.

Abschaffung der Praxisgebühr

„Dann bekomme ich noch zehn Euro von Ihnen.“ Dieser Satz ist in deutschen Arztpraxen ab dem 1.1.2013 Geschichte. Die Praxisgebühr wird nach acht Jahren wieder abgeschafft. Für Familien bedeutet das bares Geld, für Ärzte weniger Verwaltungsaufwand.

Lebensleistungsrente soll kommen

Arbeitsministerin von der Leyen hat im November 2012 das Konzept einer „Lebensleistungsrente“ vorgelegt. Für Frauen, die Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben oder Menschen mit geringen Einkommen sollen sich die Rentenberechnungen verbessern. Außerdem will die Regierung prüfen, ob es auch finanziell möglich ist, Müttern mit mehreren Kindern, die vor 1992 geboren worden sind, mehr Rente zu berechnen. (Zur Erklärung: Kinder, die vor 1992 geboren wurden, werden mit einem, Kinder, die nach 1992 geboren wurden, mit drei Rentenpunkten berechnet).