Unterhalt, Steuern, Kindergeld

2017: Das ändert sich für Familien

Mehr Kindergeld, längere Unterhaltszahlungen durch den Staat und Co: Wir sagen euch, was sich 2017 für Familien ändert, von welchen gesetzlichen Regelungen ihr profitieren könnt und was ihr beachten müsst.

Autor: Janine Glugla

Mehr Kindergeld & Kinderzuschlag

2017-Teaser
Foto: © Fotolia / photographie&alltag

Ab Januar wird das Kindergeld pro Kind um 2 Euro erhöht. Für das erste und zweite Kind gibt es 192 Euro pro Monat, für das dritte Kind 198 Euro und für jedes weitere 223 Euro. Auch der Kinderzuschlag für Eltern, die trotz Erwerbstätigkeit nur wenig übrig haben, wird 2017 um 10 Euro angehoben. Sie erhalten statt der bisher 160 Euro bis zu 170 Euro. Wer genau Anspruch auf den Kinderzuschlag hat, berechnet die zuständige Familienkasse.

Steuerliche Entlastung: erhöhter Kinderfreibetrag & Grundfreibetrag

Für alle Deutschen gilt: Der sogenannte Grundfreigebetrag, also der Betrag des Einkommens, der steuerfrei bleibt, steigt 2017 auf 8.820 Euro. Familien mit Kindern profitieren 2017 doppelt: Denn auch der Kinderfreibetrag wird erhöht, auf dann 4.716 Euro. Rechnet man zu diesem Kinderfreibetrag auch noch den bereits geltenden Betreuungsfreibetrag von 2.640 Euro hinzu, ergeben sich 7.428 Euro, die Eltern pro Kind im Jahr steuerfrei verdienen dürfen – zusätzlich zum Grundfreibetrag. Der Kinderfreibetrag kommt allerdings nur zur Anwendung, wenn die Steuerersparnis durch ihn größer ist als der Anspruch auf Kindergeld. Denn Eltern dürfen nur entweder Kindergeld oder den Kinderfreibetrag bekommen. Aber keine Sorge, das Finanzamt prüft mit der Steuererklärung selbstständig, welche Variante die finanziell bessere ist.

Unterhalt: Mindestunterhalt & Ausweitung des Unterhaltszuschusses

Zum Jahresbeginn erhöht sich der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder von bisher 335 Euro auf 342 Euro bis zur Vollendung es sechsten Lebensjahres. Für Kinder der zweiten Altersstufe, also bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres, beträgt der Mindestunterhalt 393 Euro und für die dritte Altersstufe bis zur Volljährigkeit 460 Euro.

Außerdem hat das Bundeskabinett beschlossen, den Unterhaltsvorschuss für alleinerziehende Mütter und Väter auszuweiten. Das ist vor allem eine gute Nachricht für Alleinerziehende, die keinen oder nur unregelmäßig Unterhalt vom Expartner erhalten und denen das Jugendamt den Unterhalt vorstreckt. Nach langem Hin und Her zwischen Bund und Ländern sollen die Änderungen nun ab dem 1. Juli 2017 in Kraft treten. Vorschussleistungen können dann nicht mehr nur bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr gezahlt werden, sondern bis zum 18. Lebensjahr. Auch die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten soll aufgehoben und die Beiträge erhöht werden. Der Anspruch für ältere Kinder gilt jedoch nur, wenn das Kind nicht auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen ist oder der alleinerziehende Elternteil im Falle des Hartz-IV-Bezugs mindestens 600 Euro hinzuverdient.

Umzugspauschale: Höhere Beträge ab Februar 2017

Ein Umzug mit Kind und Kegel ist anstrengend und leider auch teuer. Doch wer aus beruflichen Gründen umzieht, kann zumindest Kosten pauschal von der Steuer absetzen. Gut zu wissen: Pro Familienmitglied, also beispielsweise pro Kind im Haushalt, gibt es mehr. Und ab Februar 2017 wird die Pauschale angehoben. Singles können 764 Euro geltend machen, Verheiratete 1.528 Euro und pro Kind können 337 Euro in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden.

Hartz-IV-Empfänger bekommen mehr Geld

Wie bereits im Jahr zuvor steigen die Regelsätze für Hartz-IV-Empfänger auch 2017. Ab Januar erhalten beispielsweise Paare 4 Euro pro Person mehr und Kinder zwischen 6 und 13 Jahren 21 Euro mehr. Der etwas deutlichere Sprung in dieser Altersgruppe ist auf aktuelle Stichproben des Statistischen Bundesamtes zurückzuführen. Diese haben ergeben, dass der Bedarf der 6- bis 13-Jährigen für Lebensmittel und Getränke erheblich höher ist als bisher berechnet.

Laufende Kosten: Sozialversicherungsbeiträge

„Irgendetwas stimmt mit meiner Gehaltsabrechnung nicht. Das war letztes Jahr doch noch mehr!" Sie kommen euch sicher bekannt vor – diese kleineren oder größeren Schwankungen, die sich erst auf dem Papier und dann in der Haushaltskasse bemerkbar machen. Auch 2017 steigen die Sozialversicherungsbeiträge zum Teil weiter an.

  • Der Pflegeversicherungsbeitrag steigt um 0,2 Prozent auf 2,55 Prozent bzw. 2,8 Prozent für Kinderlose.
  • Der Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung bleibt laut Prognosen stabil. Er wird im kommenden Jahr wohl unverändert bei 1,1 Prozent liegen. Es handelt sich hierbei jedoch um einen prognostizierten Durchschnittswert. Die tatsächliche Höhe des Zusatzbeitrags kann jede Kasse selbst festlegen.
  • In der Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung sind keine Änderungen des Beitrages geplant.

Die Flexi-Rente kommt

Das Leben ist keine schnurgerade Straße, eher eine kurvenreiche Berg-und Talfahrt. Das wissen die meisten Familien nur zu gut. Durch flexible Arbeits- und Lebenszeitmodelle, Teilzeit, Jobsharing, Lebensarbeitszeitkonten und Co versuchen Politik und Wirtschaft der veränderten Lebenswelt nach und nach Rechnung zu tragen. Das neueste Mitglied in der Flexibel-Familie: die Rente.

Nach Erreichen des Rentenalters weiterarbeiten oder früher kürzer treten – all das soll ab dem Jahreswechsel mit den neuen Flexi-Renten-Regelungen leichter möglich sein und sich mehr lohnen. Im Wesentlichen soll das so funktionieren: Für jeden Monat, den ein Arbeitnehmer über das reguläre Rentenalter hinaus arbeitet und keine Rente bezieht, gibt es nach wie vor einen Rentenzuschlag und die Rente erhöht sich durch die fortgeführte Beitragszahlung. Auch das Hinzuverdienen als Rentner, also Rentenbezieher, ist weiterhin möglich. Neu ist hier allerdings, dass sich, anders als bisher, die Rentenansprüche auch in diesem Fall weiter erhöhen.

Außerdem dürfen Arbeitnehmer mehr als bisher hinzuverdienen, wenn sie bereits vor dem regulären Renteneintrittsalter kürzer treten und eine Teilrente beziehen wollen. Bisher kam es zum Teil zu drastischen Rentenkürzungen von bis zu zwei Dritteln, wenn der Hinzuverdienst über 450 Euro monatlich lag. Mit der Flexi-Rente können Teilrentner 6300 Euro jährlich anrechnungsfrei hinzuverdienen. Darüber liegende Verdienste werden zu nur zu 40 Prozent auf die aktuelle Rente angerechnet.

Radfahren auf dem Gehweg

Ebenfalls ganz neu ist eine Änderung der Straßenverkehrsordnung, die bereits am 14. Dezember in Kraft getreten ist. Eltern dürfen nun ihre radelnden Kinder bis zum achten Lebensjahr mit dem Rad auf dem Gehweg begleiten. Zuvor besagte die Regelung, dass Eltern zwingend auf dem Radweg oder der Straße fahren müssen, während Kinder bis zum achten Lebensjahr den Gehweg nutzen mussten.

Zusätzlicher Feiertag für einige Familien: Reformationsjubiläum

Auch schön: Das Jahr 2017 schenkt vielen Familien ein bissen mehr Zeit. Alle, bei denen der Reformationstag bisher kein als Feiertag war, können sich freuen. Im Jahr 2017 jährt sich Martin Luthers Thesenanschlag an die Tür der Schlosskirche zu Wittenberg zum 500. Mal. Deshalb wird der 31. Oktober in diesem Jahr zum bundesweiten Feiertag erklärt.

Was sonst noch geplant ist: Kita-Ausbau und Familienbaugeld

Familien Entlastung und Unterstützung bieten sollen. So soll beispielsweise der Kitaplatz-Ausbau weiter vorangetrieben werden. In den Topf für den Kinderbetreuungsausbau fließen für das Jahr 2017 446 Millionen Euro. Der Fokus liegt laut Familienministerin Manuela Schwesig auf Flexibilität und Sprachförderung. Mit dem Programm „KiTa-Plus" sollen vor allem flexible Betreuungsangebote außerhalb der üblichen Öffnungszeiten gefördert werden. Außerdem werden die finanziellen Mittel für frühkindliche Sprach- und Integrationsförderung fast verdoppelt. Dadurch können laut Bundesfamilienministerium doppelt so viele Kitas wie bisher sogenannte Sprach-Kitas werden.

Ebenfalls noch für 2017 angedacht, aber längst nicht spruchreif, ist das Familienbaugeld, mit dem Bundesbauministerin Barbara Hendrick den Kauf von Wohnimmobilien für Familien mit maximal 70.000 Euro Einkommen erleichtern will. Sie sollen bis zu 20.000 Euro erhalten: 8.000 Euro für Familien mit einem Kind, für das zweite und dritte Kind jeweils 6.000 Euro. Dabei handelt es sich bisher allerdings ausschließlich um Überlegungen. Ob und wie ein solches Familienbaugeld tatsächlich umgesetzt wird, ist noch offen.