Finanzielle Unterstützung nach der Geburt

Rund ums Elterngeld

Mütter und Väter, die seit dem 1. Januar 2007 Nachwuchs bekommen haben, können Elterngeld beantragen. Die Regelungen im Einzelnen finden Sie in diesem Artikel.

von Petra Fleckenstein und Monika Maruschka
Paar mit Baby

Seit dem 1. Januar 2007 gibt es Elterngeld

Für Babys, die ab dem ersten Januar 2007 geboren wurden, können Eltern als Ersatz für den ausfallenden Lohn Elterngeld beantragen.

Hier lesen sie die wichtigsten Informationen rund um Elterngeldansprüche und die Berechnung.

  • Elterngeld hat 2007 das Erziehungsgeld ersetzt und wird an den Elternteil gezahlt, der nach der Geburt beruflich aussetzt und zu Hause beim Kind bleibt oder zumindest beruflich kürzer tritt.
  • Das Elterngeld gibt es für Erwerbstätige, Beamte, Selbstständige und erwerbslose Elternteile, Studierende und Auszubildende.
  • Die Höhe des Elterngelds errechnet sich aus dem bisherigen Nettogehalt des betreuenden Elternteils. Es beträgt zwischen 65 und 67 Prozent des Nettogehalts (maximal jedoch 1.800 Euro) monatlich: Zwischen 1.000 und 1.200 Euro werden 67 Prozent ausgezahlt, bei Voreinkommen von 1.220 Euro 66 Prozent und bei Voreinkommen von 1.240 Euro und mehr 65 Prozent. Arbeitslose und Menschen, die nicht berufstätig sind - wie Studenten oder Mütter, die bereits zu Hause sind - erhalten es einen Sockelbetrag von 300 Euro.
  • Dieses Mindestelterngeld in Höhe von 300 Euro wird im Kernzeitraum von zwölf Monaten immer gezahlt, wenn ein Elternteil das Kind betreut, unabhängig davon, ob der Elternteil vorher erwerbstätig war.
  • Das Elterngeld wird beim Arbeitslosengeld II, bei der Sozialhilfe und beim Kinderzuschlag  als Einkommen angerechnet.
  • Das Elterngeld soll mindestens zwölf Monate gezahlt werden. Wenn sich Mutter und Vater die Erziehungszeit im ersten Jahr teilen (das heißt der andere Elternteil setzt ebenfalls mindestens zwei Monate aus), dann erhöht sich die Bezugsdauer um zwei so genannte "Partnermonate" auf 14 Monate.
  • Maßgeblich für die Berechnung des Elterngeldes ist das Durchschnittseinkommen der zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes bzw. vor der in Anspruch genommenen Mutterschutzfrist. So soll sichergestellt werden, dass auch befristet Beschäftigte und Selbstständige mit unregelmäßiger Auftragslage angemessen berücksichtigt werden.
  • Bei Familien mit kleinen Einkommen gibt es ein erhöhtes Elterngeld. Ist das zugrunde liegende Nettoeinkommen geringer als 1000 Euro monatlich, wächst der Einkommensersatz auf bis zu 100 Prozent. Je 20 Euro geringerem Einkommen erhöht sich die Ersatzrate um jeweils ein Prozent.
  • Elterngeld soll eine Lohnersatzleistung sein. Wer mehr als 30 Stunden in der Woche weiterarbeitet, bekommt kein Elterngeld, auch nicht den Sockelbetrag.
  • Bei der Geburt eines weiteren Kindes innerhalb von 24 Monaten wird zur Berechnung des Elterngeldes der Zeitraum ausgeklammert, in dem Elterngeld für das erste Kind bezogen wurde. Stattdessen wird auf die Zeit vor der Geburt des zuerst geborenen Kindes zurück gegriffen, in dem der Elternteil unter Umständen sogar noch erwerbstätig war.
  • Mehrkindfamilien bekommen einen Geschwisterbonus von zehn Prozent des Elterngeldes (mindestens jedoch 75 Euro), wenn sie ein weiteres Kind unter drei oder zwei Kinder unter sechs Jahren haben.
  • Teilzeitarbeit soll Elterngeld nicht ausschließen. Das Elterngeld berechnet sch dann aus der Differenz zwischen dem vollen Gehalt und dem veringerten Gehalt.
  • Alleinerziehende Mütter oder Väter, die vor der Geburt des Kindes erwerbstätig waren, erhalten das Elterngeld 14 Monate lang, da sie Vater- und Muttermonate in einer Person erfüllen.
  • Auf Wunsch können sich Familien das Elterngeld - bei gleichem Gesamtbudget - über zwei Jahre verteilt auszahlen lassen. Dann werden die halben Monatsbeträge gezahlt.
  • Das Elterngeld ist für die Einkommenssteuer relevant, denn es wird zum Einkommen hinzugerechnet und bestimmt die Höhe des Steuersatzes. Selbst wird es nicht versteuert und ist abgabenfrei.
  • Die geschützte Elternzeit bleibt wie bisher in einem zeitlichen Umfang von drei Jahren erhalten.
  • Kindergeld wird weiterhin zusätzlich bezahlt. Es beträgt für das erste und zweite Kind jeweils 184 Euro, für das dritte 190 und für das vierte und jedes weitere Kind 215 Euro monatlich.
  • Das angepasste Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) brachte am 24. Januar 2009 folgende Gesetzesänderungen:
  • Die Bezugsdauer des Elterngeldes darf einmalig ohne Begründung geändert werden. Zudem erhalten auch Großeltern Anspruch auf Elternzeit, wenn ihre Kinder minderjährig oder während der Schulzeit oder Ausbildung ein Kind bekommen haben. Sie können dann eine "Großelternzeit" beantragen, während der Staat das Geld weiterhin an die Eltern auszahlt.

    Außerdem gilt nun eine einheitliche Mindestbezugszeit des Elterngeldes von zwei Monaten. Jeder Elternteil, der sich dann um die Kinderbetreuung kümmert, muss also mindestens zwei Monate aus dem Job aussteigen. Bislang erfüllten berufstätige Mütter diese Bedingung oft schon durch den Mutterschutz, so dass es den Vätern freistand, beispielsweise nur einen Monat in Elternzeit zu gehen. Weiterhin werden viele junge Männer, die Wehr- oder Zivildienst leisten oder geleistet haben, bei der Einkommensermittlung besser berücksichtigt.

Übrigens:
Das Bundesfamilienministerium hat einen Elterngeldrechner bereitgestellt.

Hier finden sie eine Liste der Elterngeldstellen

Weitere Informationen zum Elterngeld, z.B. "Was erhalten Selbständige?" oder "Wie viel bekommen Eltern, die in Teilzeit weiterarbeiten?" finden Sie ebenfalls auf der Seite des Familienministeriums