Rooming-In, Bonus-Programme, Vorsorge-Leistungen

Welche Krankenkasse für Familien?

Die Wahl der „richtigen“ Krankenkasse ist eine kleine Kunst. Während früher vor allem nach dem Beitragssatz verglichen wurde, steht jetzt der Leistungsvergleich im Vordergrund. Aber welche Leistungen sind für Familien besonders wichtig? Ein Überblick.

Autor: Oliver Mest

Die wichtigsten Leistungen für Familien

Mädchen Babybauch Mutter
Foto: © fotolia.com/ Igor Yaruta

Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen

Der Katalog der Vorsorgeuntersuchungen ist für gesetzlich Versicherte festgelegt. Einige Kassen haben diesen Katalog aber erweitert und übernehmen die Kosten für zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen – so etwa für die Kinder die Kinderuntersuchungen U10, U11 und J2. Weitere zusätzliche Vorsorgeleistungen können sein: Zusätzliche Schwangerschaftsvorsorge, Hautkrebsvorsorge für unter 35-Jährige, eine Mammographie vor Erreichen des 50. Geburtstages oder die Übernahme aller Impfkosten für Kinder und Erwachsene. 

Tipp: Klären Sie mit der Kasse immer, bis zu welcher Höhe die Kosten übernommen werden, denn in der Regel gibt es pro Kalenderjahr und/oder Behandlung Höchstgrenzen für die Kostenerstattung. 

Bonusprogramme: Extra für die Haushaltskasse

Viele Kassen buhlen mittlerweile mit Bonusprogrammen um Neukunden. Gesundheitsbewusstes Verhalten wird dann mit einer Beitragserstattung oder Prämie belohnt. Meist ist Voraussetzung, dass bestimmte Vorsorgeuntersuchungen jährlich „abgearbeitet“ und dokumentiert werden: Wird die Teilnahme an Vorsorgemaßnahmen dokumentiert, gibt es den Bonus ausgezahlt.

Kostenübernahme für Rooming-in

Muss das Kind ins Krankenhaus, möchten viele Eltern gerne beim Nachwuchs bleiben. Damit die Kosten dafür nicht an den Eltern hängenbleiben, bieten manche Kassen die Kostenübernahmen für das Rooming-in an: Damit tragen die Krankenkassen die Kosten der Elternunterbringung im Krankenhaus, wenn ein krankes Kind begleitet wird.

Vermittlung von Arzttermin

Es ist zum verrückt werden, wenn man trotz Schmerzen partout keinen Arzttermin bekommt. Für solche Fälle gibt es gesetzliche Kassen, die ihren Mitgliedern dabei helfen, Arzttermine zu vereinbaren. Ein guter Service – vor allem, wenn es um Termine bei begehrten Spezialisten geht.

Kostenübernahme für künstliche Befruchtung

Können Eltern sich ihren  Kinderwunsch auf natürlichem Wege nicht erfüllen, ist die künstliche Befruchtung meist der letzte Ausweg. Einige Krankenkassen tragen die Kosten für eine solche künstliche Befruchtung in voller Höhe oder zumindest teilweise. 

Mandelverkleinerungen bei Kindern

Sind die Gaumenmandeln bei Kindern deutlich vergrößert, kann das gesundheitliche Konsequenzen haben – von Mittelohrergüssen über ständige Infekte bis hin zu einer drastischen Gewichtsabnahme, weil das Kind infolge der Infekte das Essen nicht schmeckt und es keinen Hunger hat. In einem solchen Fall können die Mandeln mit einem Laser verkleinert werden. Das Familienbudget wird entlastet, wenn die Kosten die Lasertonsillotomie von der Kasse als Extraleistung bis zu einem bestimmten Alter übernommen wird.

Übernahme der Rufbereitschaftspauschale für Hebammen/ Hausgeburt

Wer sein Kind per Hausgeburt, im Geburtshaus oder mit einer Beleghebamme im Krankenhaus zur Welt bringen will, hat mit seiner Hebamme in den meisten Fällen eine Rufbereitschaft in den Wochen um den Entbindungstermin vereinbart. Für diese Rufbereitschaft, muss eine Bereitschaftsgebühr gezahlt werden. Einige Kassen übernehmen diese Gebühr für ihre versicherten Mütter, die rund 250 Euro beträgt. Bei einigen Kassen können zusätzlich die Kosten für eine Entbindung im Geburtshaus erstattet werden.

Tipp: Für Schwangere und deren Familien gibt es weitere Extraleistungen. So werden bei einigen Kassen die Kosten für einen Geburtsvorbereitungskurs für den Vater übernommen, andere zahlen für weitere Tests wie die Nackenfaltenmessung und den Triple Test.

Erweiterter Anspruch auf Haushaltshilfen

Wenn ein Elternteil aus gesundheitlichen Gründen den Haushalt nicht mehr führen kann, stellt die gesetzliche Kasse eine Haushaltshilfe. Die Rahmenbedingungen dafür sind eng: So dürfen die Kinder im Haushalt noch nicht älter als 12 Jahre sein, es muss ein definierter Grund für den Ausfall vorliegen (z. B. Krankenhausaufenthalt) und es darf keine andere Person im Haushalt in der Lage sein, ihn zu führen. Viele Kassen bieten aber auch dann eine Kostenübernahme für die Haushaltshilfe, wenn die Voraussetzungen nicht vorliegen. So kann auch dann eine Haushaltshilfe bezahlt werden, wenn das Kind zum Beispiel älter als 12 ist oder die Eltern „nur“ ambulant operiert worden sind, eine Haushaltshilfe aber dennoch benötigt wird.  

Kostenübernahme für alternative Heilverfahren

Manche Eltern stehen mit klassischen Behandlungsmethoden bei sich und den Kindern auf Kriegsfuß und möchten die Kosten auch für alternative Heilbehandlungen ersetzt bekommen. Einige Krankenkassen ergänzen ihren Leistungskatalog um die Kostenübernahme für solche alternativen Heilbehandlungen: Das geht von der Kostenübernahme für alternative Krebstherapien, über Ayurveda-Behandlungen bis hin zu osteopathischen Maßnahmen oder Reflexzonenmassagen.

Tipp: Wenn Sie Wert auf eine bestimmte Behandlungsmethode legen, fragen Sie gezielt bei der Kasse Ihrer Wahl nach. Beachten Sie aber, dass die Leistungen in vielen Fällen der Höhe nach beschränkt sind und oft auch bestimmte Behandler gewählt werden müssen, Sie als nicht frei sind, bei wem Sie sich behandeln lassen.

Befreiung von Zuzahlungspflichten

Zuzahlungen zu Medikamenten können die Familienkasse stark belasten – vor allem bei chronischen Erkrankungen. Helfen kann in einem solchen Fall eine Kasse, die auf die Zuzahlungen verzichtet, wenn bestimmte Medikamente gewählt werden, für die es Rabattvereinbarungen mit dem Hersteller gibt. Chronisch Kranke sollte unbedingt die Kasse vor einem Wechsel ansprechen und den Wegfall Zuzahlungen klären.